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RE: Mindestlohn - Ein Mindestbetrag für jeden Bürger zum Leben |
Beitrag Kennung: 885756
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Zitat: |
Es begann mit Silermone N. Sie kommt aus Brasilien nach Düsseldorf. Sie fand Arbeit als Putzfrau im Luxushotel InterConti an Düsseldorfs Prachtstraße Königsallee. Angestellt wurde sie aber nicht beim Hotel, sondern beim Subunternehmen ZHS des Unternehmers Karly Zingsheim. Sie hatte einen Vertrag über täglich 6 Stunden zum Branchentarif von 9,55 Euro. Aber für das Putzen der Zimmer, die ihr vorgegeben waren, brauchte sie im Durchschnitt 8 Stunden. Bezahlt wurde sie dann während eines halben Jahres für nur täglich 4,8 Stunden, und dann wurden ihr noch täglich 3,57 Euro für Essen abgezogen – das sie gar nicht gegessen hatte, gar nicht essen konnte wegen der Hetze, in der sie putzen musste. Außerdem hatte sie im Vertrag eine Klausel unterschrieben, dass Ansprüche auf Lohn, Überstunden und Urlaubsgeld nach drei Monaten verfallen. Das wäre so weitergegangen, wenn sie nicht etwas gemacht hätte, was bisher niemand gemacht hatte: Sie klagte vor dem Arbeitsgericht die Nachzahlung des nicht ausgezahlten Lohnes ein. Sie bekam Recht, in der zweiten Instanz, nachdem Unternehmer Zingsheim in der ersten Instanz verloren hatte, aber in die Berufung gegangen war. Seitdem klagen mehrere Putzfrauen und Putzmänner nicht nur in Düsseldorf, sondern auch in Frankfurt/Main, Mönchengladbach und Dresden auf Nachzahlung. Es geht meist um mehrere tausend Euro. Die Kölner Aktion gegen Arbeitsunrecht organisiert diese Kampagne, begleitet die bisher Unsichtbaren bei Gericht und inszeniert öffentliche Events, zuletzt vor dem InterConti in Düsseldorf: Triathlon der Putzkräfte 1. Staub aufwirbeln und unter den Teppich kehren, 2. Teppiche ausklopfen, 3. Feucht durchwischen: Wer ist am schnellsten? Dabei wurde vor 40 Teilnehmern, vier Polizisten, einigen Hotelbeschäftigten und vorbeihuschenden Hotelgästen auch das Porträt der größten Hotelkette der Welt vorgestellt. |
[Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/aufstand-der-unsichtbaren]
Ich wiederhole:
Jeder einzelne Arbeiter, der um seinen Mindestlohn geprellt wurde, muss eine anonyme Anzeige erstatten können.
Danach muss bei dem asoziale "Arbeitgeber" eine Hausdurchsuchung erfolgen und er auf Nachzahlung in doppelter Mindestlohnhöhe verordnet werden.
Ohne das derjenige, der die Anzeige stellte, namentlich bekannt gemacht wird.
Nur dann werden sich asoziale "Arbeitgeber" davor hüten, ihre Beschäftigten zu betrügen und zu bestehlen.
Faire Arbeitgeber haben nichts zu befürchten.
Weder eine Anzeige, noch eine hinterhältige Lohndrücker-Konkurrenz.
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