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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte?
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.292 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



19.04.2021 ~ 02:04 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025371
gelesener Beitrag - ID 1025371


Nur Ausnahmezustände Notstand und Notstandsgesetze rechtfertigen die Einschränkung der Grundrechte.

Darüber sollte man die Bevölkerung einmal mehr informieren.

Suche:
--Einschränkung Grundrechte
--Notstand Notstandsgesetze Notstandsverordnungen

https://www.bpb.de/politik/grundfragen/p...ren%20Menschen.

Wer erklärt einmal der Bevölkerung wann durch Pandemien die Grundrechte der Bevölkerung eingeschränkt werden dürfen?

Wann sind Notstand, Notstandsgesetze und Notverordnungen möglich, um die Grundrechte der Bevölkerung einzuschränken??

Leben wir in einem gesetzlosen Zustand oder wurden von der Politik gesetzlose verfassungsrechtlich unzulässige Zustände geschaffen?

Ich denke darauf ist endlich eine Antwort seitens der Regierung und des Bundespräsidenten erforderlich.

Hier sind klare Verhältnisse zu schaffen, ohne das die Grundrechte umgangen werden. was womöglich derzeit geschieht.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 19.04.2021 02:05.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.04.2021 ~ 11:41 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025384
gelesener Beitrag - ID 1025384


Ja, was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte?

Das steht im Grundgesetz.

Die Artikel der Grundrechte enden mit dem Satz : In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Damit ist die Frage beantwortet.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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19.04.2021 ~ 15:09 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025401
gelesener Beitrag - ID 1025401


Warum verwendet man dann nicht die entsprechenden Notstandsgesetze?

Abgesehen davon regelt es Artikel 81 des GG

Zitat:
Art 81
(1) Wird im Falle des Artikels 68 (Mißtrauensvotum) der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat.
Das gleiche gilt, wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist, obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte.

(2) Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, soweit der Bundesrat ihm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestage nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird.

(3) Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden.
Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig.

(4) Das Grundgesetz darf durch ein Gesetz, das nach Absatz 2 zustande kommt, weder geändert, noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden.



Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 19.04.2021 15:13.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.04.2021 ~ 16:02 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025402
gelesener Beitrag - ID 1025402


Und ist irgend etwas vorgefallen, was die Anwendung von Art.81 begründen würde?

Weswegen sollten Notstandsgesetze Anwendung finden?



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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19.04.2021 ~ 19:02 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025414
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Zitat:
gastli hat am 19. April 2021 um 11:41 Uhr folgendes geschrieben:
Die Artikel der Grundrechte enden mit dem Satz : In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Damit ist die Frage beantwortet.
Trotz alledem gilt für jeden dieser gesetzlichen Eingriffe in Grundrechte, dass der Eingriff verhältnismäßig zu sein hat.

Die gesetzlichen Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung zum Zwecke der Vorratsdatenspeicherung lehnst Du ab. Weil sie nicht verhältnismäßig sind. Mit dieser Meinung sind wir nicht allein.

Anders sieht es bei den Eingriffen in unsere Grundrechte aus, die mit Corona begründet werden. Die sind
- bei Weitem nicht alle verhältnismäßig,
- traten zum großen Teil nicht durch Gesetze, sondern Beschlüsse einer Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten in Kraft
- werden von gastli nicht nur gut geheißen, sondern gehen nach seiner Meinung nicht weit genug. Hier lässt er die Fans vom Grundgesetz allein.

(Nebenbei bemerkt:
Welchen gesetzgebenden Rang hat denn eigentlich eine Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten lt. Grundgesetz?)



Pfiffikus,
der hofft, dass Du uns noch über die Amivalenz Deiner Meinung aufklären kannst



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.04.2021 ~ 21:26 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025422
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Zitat:
Pfiffikus hat am 19. April 2021 um 19:02 Uhr folgendes geschrieben:
(Nebenbei bemerkt:
Welchen gesetzgebenden Rang hat denn eigentlich eine Telefonkonferenz der Ministerpräsidenten lt. Grundgesetz?)


Keine.
Weil da keine Gesetze beschlossen wurden und werden.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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19.04.2021 ~ 22:14 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025424
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Zitat:
gastli hat am 19. April 2021 um 21:26 Uhr folgendes geschrieben:
Keine.
Weil da keine Gesetze beschlossen wurden und werden.
Richtig!
Der Bevölkerung wurden lange Zeit ohne gesetzliche Grundlage verschiedene Grundrechte vorenthalten, nur auf dem Wege von Verordnungen.

Im Herbst haben die Verantwortlichen dann den Druck der Straße gespürt und die berechtigte Kritik der Querdenker aufgegriffen. Erst im November wurde das Infektionsschutzgesetz dementsprechend ergänzt, endlich eine gesetzliche Grundlage.


Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus haben die Alliierten dafür gesorgt, dass Deutschland ein föderaler Staat geworden ist. Niemals sollte eine Führerperson in Berlin wieder so viel Macht in seiner Hand vereinen können, wie der GröFaZ.

Und was beobachten wir in diesen Tagen? Irgendwer in Berlin zieht wieder verschiedene Kompetenzen zurück auf Bundesebene, um in die Länder durchregieren zu können.



Pfiffikus,
der betont, dass das natürlich alles nur wegen Corona nötig ist großes Grinsen



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Aschemännl   Aschemännl ist männlich FT-Nutzer
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20.04.2021 ~ 10:23 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025436
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Zitat:
Pfiffikus hat am 19. April 2021 um 22:14 Uhr folgendes geschrieben:
Irgendwer in Berlin zieht wieder verschiedene Kompetenzen zurück auf Bundesebene,
um in die Länder durchregieren zu können.


Ja, um das Wirrwarr klein zu halten.
Das Virus kennt keine Ländergrenzen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Aschemännl: 20.04.2021 10:27.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 12:37 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025855
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Zitat:
Aschemännl hat am 20. April 2021 um 10:23 Uhr folgendes geschrieben:
Das Virus kennt keine Ländergrenzen.
Nun, Ländergrenzen hindern die Viren gewiss nicht. Schon gar nicht an Stellen wie zwischen Hermsdorf/Heuckewalde. Vielmehr sind die Infektionsherde fließend abgegrenzt.

Doch schau Dir mal die Karte an!

Du erkennst, dass in Friesland eine andere Farbe verwendet werden muss. Dort ist die Seuche selten.

Warum sollen die Frisesn nun in Sippenhaft für Infektionen genommen werden, die es bei uns gibt?

Zitat:
Aschemännl hat am 20. April 2021 um 10:23 Uhr folgendes geschrieben:
Ja, um das Wirrwarr klein zu halten.
Diese Begründung für das Plattmachen von friesischen Unternehmen halte ich für sehr gewagt.


Pfiffikus,
der es nicht für nötig hält, dass die Maßnahmen bundeseinheitlich greifen sollen



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 15:01 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025889
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Zitat:
Pfiffikus hat am 24. April 2021 um 12:37 Uhr folgendes geschrieben:Pfiffikus,
der es nicht für nötig hält, dass die Maßnahmen bundeseinheitlich greifen sollen


Dem stimme ich nicht zu.
Seit Ausbruch der Pandemie wurde schon vielfach deutlich, dass sich die Regionen mit einmal mehr und wieder wenige Infektionen ständig ändern.
Der Flickenteppich innerhalb der Republik und wenn es auch noch innerhalb der Bundesländer den LandrätInnen und OberbürgermeisterInnen gerade mal einfällt, ist absolut destruktiv.
Der einheitlichen Regelung hätte es schon seit dem ersten Tag der Pandemie bedurft.



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Aschemännl   Aschemännl ist männlich FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 15:45 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025897
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Außerdem unterbindet eine bundeseinheitliche Regelung
auch den Spaß- und Einkaufstourismus,
durch den das Virus aus höherinfizierten Gebieten
wieder in niederinfizierte Gebiete eingeschleppt wird.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 17:15 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025914
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Auf die Grundrechte wird doch schon immer systematisch geschissen. Siehe Hartz IV.

Komisch, darüber regen sich Alternativfaschisten und Quertrinker nicht auf ... Die spätfeudalen Landesfürsten und die Unternehmenseigentümer auch nicht.

Viele BRD-Insassen scheinen schon beim Verlassen des Geburtskanals ihr Gehirn für Forschungszwecke gespendet zu haben. Aufgrunddessen ist ihnen seine eigenständige Benutzung strengstens untersagt.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 21:22 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025942
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Zitat:
gastli hat am 24. April 2021 um 15:01 Uhr folgendes geschrieben:
Dem stimme ich nicht zu.
Seit Ausbruch der Pandemie wurde schon vielfach deutlich, dass sich die Regionen mit einmal mehr und wieder wenige Infektionen ständig ändern.
Und hat das etwas mit verschärften Coronamaßnahmen zu tun?
In der Tat schwappt die Infektionswelle von Region zu Region, unabhängig von diesen Beschränkungen. Kreise, die vor einigen Wochen tiefbraun eingefärbt waren, sind inzwischen wieder hell geworden. Kaum jemand erinnert sich heute noch an die Hotspots in Rheda-Wiedenbrück oder Berchdesgaden. Inzwischen hat der Landkreis Greiz die rote Laterne wieder abgegeben.

Aber solange immer wieder Kreise dunkler werden, die keineswegs durch gravierende Lockerungen aufgefallen waren, durch hohe Inizidenzen auffallen, steht für mich der Erfolg von vielen "Hygiene"maßnahmen in Frage.



Zitat:
Aschemännl hat am 24. April 2021 um 15:45 Uhr folgendes geschrieben:
Außerdem unterbindet eine bundeseinheitliche Regelung
auch den Spaß- und Einkaufstourismus,
durch den das Virus aus höherinfizierten Gebieten
wieder in niederinfizierte Gebiete eingeschleppt wird.
Das wird es zwangsläufig geben. Wenn nicht an Landesgrenzen, dann eben an Deutschlands Außengrenzen.
Andererseits: Täglich pendeln Schüler aus den Nachbarkreisen nach Gera zur Schule (Abschlussklassen). Solange die Inzidenz in diesen Kreisen etwa so hoch wie in Gera ist, ist diese Gefährlichkeit nicht höher, als wenn eine Schule am Wohnort besucht würde.
Analog gilt das fürs Einkaufen.


Einkaufstourismus droht, wenn sich Politiker stur an administrativen Grenzen orientieren. Würde wieder einmal in Greiz und Zeulenroda irgendein Heim durchinfiziert, steigt dort die Inzidenz. Selbstverständlich ist es dann nicht sinnvoll, den ganzen Landgreis dafür haften zu lassen, denn die Leute aus Köstritz und Münchenbernsdorf werden wenig Verständnis dafür aufbringen, wenn sie dafür in Sippenhaft genommen werden sollen. Die werden natürlich irgendwo in Nachbarkreisen einkaufen - warum auch nicht.



Pfiffikus,
der sauer drüber ist, dass er künftig eine oder zwei Stunden weniger im Garten bleiben darf, damit er noch bis pünktlich 21:00 Uhr nach Hause fahren kann



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 22:14 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025946
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Dann bleib' doch im Garten. Viel kälter als 21:00 Uhr wird's dann auch nicht mehr.

Nebenbei: Was machst Du bis 21:00 Uhr im Garten? In der Sonne sitzen (das ist dann aber nicht mehr die aus unserem Sonnensystem)? Den Tomaten mit der Taschenlampe beim Wachsen zusehen?



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mth   mth ist männlich Zeige mth auf Karte FT-Nutzer
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24.04.2021 ~ 22:51 Uhr ~ mth schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025947
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Zitat:
orca hat am 24. April 2021 um 22:14 Uhr folgendes geschrieben:
Was machst Du bis 21:00 Uhr im Garten? In der Sonne sitzen

Sicher das was die meisten um diese Uhrzeit im Garten tun. Bierchen trinken und Rostern mit Kumpelinen und Kumpels. Bier


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von mth: 24.04.2021 22:52.



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24.04.2021 ~ 23:29 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025950
gelesener Beitrag - ID 1025950


Zitat:
orca hat am 24. April 2021 um 22:14 Uhr folgendes geschrieben:
Nebenbei: Was machst Du bis 21:00 Uhr im Garten?
Uns wurden Ende März wieder die Uhren vorgedreht. Im Frühsommer wird es bis nach Zehn hell bleiben. In früheren Jahren hat sich die Familie an schönen Sommerabenden am Grill versammelt und gequatscht. In der Dämmerung und nach der Dämmerung wurde hin und wieder ein wenig Holz nachgelegt und wir haben dem Feuer zugesehen und uns an der Glut gewärmt. Auf der Insektenwiese konnten wir beobachten, wie Glühwürmchen durch die Gegend fliegen.

In diesem Jahr sehe ich, dass wir um 8 beginnen müssen, das Feuer abzulöschen, um rechtzeitig noch aufräumen und bußgeldfrei heim fahren zu können, auch wenn das keinen Beitrag zum Infektionsschutz leistet.



Pfiffikus,
der befürchtet, in diesem Jahr keine Glühwürmchen beobachten zu dürfen



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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25.04.2021 ~ 06:56 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025961
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Sie hatten oben auf die Verhältnismäßigkeit hingewiesen Pfiffikus. Ich denke auch das sollte etwas mehr unter die Lupe genommen werden.

Ich bin der Überzeugung das die Verhältnismäßigkeit in keiner Weise gewahrt wurde, weil ein verzetteln und von Inkonsequenz getragene Maßnamen eine effektive Bekämpfung des Coronavirus verhinderte und es damit fortwährend zu einer übermäßig langen Einschränkung der Grundrechte kam. Darauf haben die Wissenschaftler ständig hingewiesen. Dadurch kamen fortwährend Verlängerungen der Pandemieeinschränkungen zustande, weil diese inkonsequent und nicht ausreichend durchgeführt wurden, um die Einschränkungen so kurz wie möglich zu halten. Auf diese Art und Weise erhöhte man bewußt die Anzahl der Infektionen und die Infektionsgefahren.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 25.04.2021 06:57.



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25.04.2021 ~ 07:12 Uhr ~ Käptn Blaubär schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025962
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Zitat:
Pfiffikus hat am 24. April 2021 um 23:29 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
orca hat am 24. April 2021 um 22:14 Uhr folgendes geschrieben:
Nebenbei: Was machst Du bis 21:00 Uhr im Garten?
Uns wurden Ende März wieder die Uhren vorgedreht. Auf der Insektenwiese konnten wir beobachten, wie Glühwürmchen durch die Gegend fliegen.

In diesem Jahr sehe ich, dass wir um 8 beginnen müssen, das Feuer abzulöschen, um rechtzeitig noch aufräumen und bußgeldfrei heim fahren zu können, auch wenn das keinen Beitrag zum Infektionsschutz leistet.

Pfiffikus,
der befürchtet, in diesem Jahr keine Glühwürmchen beobachten zu dürfen


Wenn die Wohlstandsdödel auf hohem Niveau anfangen mit ihrem Gejammer liest sich das wie eine schlechte Satire. Wenn ich Zeiet habe bringe ich eine Tüte Mitleid vorbei.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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25.04.2021 ~ 09:08 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025964
gelesener Beitrag - ID 1025964


Zitat:
Pfiffikus hat am 24. April 2021 um 23:29 Uhr folgendes geschrieben:
am Grill versammelt und gequatscht


Genau das soll die Ausgangssperre unterbinden. Gruppenkuscheln in der Leprakolonie ist keine gute Idee.

Falls es Dir noch nicht aufgefallen ist: Wir haben noch keinen Frühsommer, eher Spätwinter. Und die Maßnahmen sind an Bedingungen geknüpft und befristet.



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Erfurter   Erfurter ist männlich Zeige Erfurter auf Karte FT-Nutzer
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25.04.2021 ~ 09:30 Uhr ~ Erfurter schreibt:
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228 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025966
gelesener Beitrag - ID 1025966


Zitat:
orca hat am 25. April 2021 um 09:08 Uhr folgendes geschrieben:
Genau das soll die Ausgangssperre unterbinden. Gruppenkuscheln in der Leprakolonie ist keine gute Idee.

Zitat:
Pfiffikus hat am 24. April 2021 um 23:29 Uhr folgendes geschrieben:
hat sich die Familie am Grill versammelt und gequatscht

Was du mal wieder gekonnt weggelassen hast. Pfiffikus schrieb von der Familie.
Was mich wundert. Gerade ihr Ultralinken beklagt sonst (meist zu recht) jede noch so kleine Einschränkung der Grundrechte, aber hier geht ihr auf Kuschelkurs mit der Regierung.

Zitat:
Käptn Blaubär hat am 25. April 2021 um 07:12 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn die Wohlstandsdödel auf hohem Niveau anfangen..

Aha. Wenn jemand also im Plattenbau am Rande der Stadt wohnt, HIV bezieht und mit der Straßenbahn in seinen Gartenparzelle fährt gehört er auch zum Wohlstandsdödel?
Schießt du dir da nicht selbst ins Knie?


Dieser Beitrag wurde 6 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Erfurter: 25.04.2021 09:37.



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Aschemännl   Aschemännl ist männlich FT-Nutzer
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25.04.2021 ~ 10:34 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
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174 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025975
gelesener Beitrag - ID 1025975


Zitat:
Erfurter hat am 25. April 2021 um 09:30 Uhr folgendes geschrieben:
... HIV bezieht ...


HIV bezieht man nicht, man steckt sich damit an.
Nimm lieber arabische Zahlen, das vermeidet Verwechslungen.

Nee Ne



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Erfurter   Erfurter ist männlich Zeige Erfurter auf Karte FT-Nutzer
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25.04.2021 ~ 10:44 Uhr ~ Erfurter schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025978
gelesener Beitrag - ID 1025978


Danke



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25.04.2021 ~ 12:13 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025995
gelesener Beitrag - ID 1025995


Zitat:
orca hat am 25. April 2021 um 09:08 Uhr folgendes geschrieben:
Genau das soll die Ausgangssperre unterbinden. Gruppenkuscheln in der Leprakolonie ist keine gute Idee.
OK, ich nehme es zur Kenntnis. Du bist dann der Meinung, es ist hygienischer, wenn wir uns dann in den gemeinsamen vier Wänden aufhalten.


Pfiffikus,
der Dich bittet, Dich mal bei einem richtigen Mediziner zu erkundigen, ob die Gefahr im Innenraum oder im Freien höher ist



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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25.04.2021 ~ 12:27 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1025998
gelesener Beitrag - ID 1025998


Du lenkst ab. Es geht darum der Erfordernis entsprechend im eigenen Haushalt zu Hause bleiben, ohne Besucher empfangen und ohne ander besuchen. Ganz einfach.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von holgersheim: 25.04.2021 12:27.



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25.04.2021 ~ 14:57 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1026031
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Zitat:
Pfiffikus hat am 25. April 2021 um 12:13 Uhr folgendes geschrieben:
... bei einem richtigen Mediziner zu erkundigen,
ob die Gefahr im Innenraum oder im Freien höher ist


Im Freien könntest du auch auf fremde Menschen treffen.
Innen infiziert ihr euch nur selber gegenseitig.
Sei froh, dass du bis 22:00 Uhr Ausgang hast.
Kokeln und grillen kannste auch bei deinem Outdoor-Aquarium.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Aschemännl: 25.04.2021 15:02.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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26.04.2021 ~ 12:20 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1026184
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Zitat:
Pfiffikus hat am 25. April 2021 um 12:13 Uhr folgendes geschrieben:
Du bist dann der Meinung, es ist hygienischer, wenn wir uns dann in den gemeinsamen vier Wänden aufhalten.

Mir Unsinn zu unterstellen, den ich nicht geschrieben habe, ist (gewohnt) unseriös.

Ich darf Dich an Deine Formulierung erinnern:

Zitat:
In früheren Jahren hat sich die Familie an schönen Sommerabenden am Grill versammelt und gequatscht.


Innerhalb eines Hausstandes wäre das ja ziemlich wurscht, da Ihr ja nicht 24 Stunden am Grill sitzt.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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22.11.2022 ~ 21:54 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093082
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Zitat:
Pfiffikus hat am 19. April 2021 um 19:02 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
gastli hat am 19. April 2021 um 11:41 Uhr folgendes geschrieben:
Die Artikel der Grundrechte enden mit dem Satz : In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Damit ist die Frage beantwortet.
Trotz alledem gilt für jeden dieser gesetzlichen Eingriffe in Grundrechte, dass der Eingriff verhältnismäßig zu sein hat.


Zitat:
Pfiffikus hat am 27. April 2021 um 17:56 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der sich vor allem gegen die Schikanemaßnahmen wendet, die nicht verhältnismäßig sind und für den Infektionsschutz keine Wirkung erzielen


Zitat:
Pfiffikus hat am 24. Dezember 2021 um 10:29 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
gastli hat am 24. Dezember 2021 um 08:32 Uhr folgendes geschrieben:
So konform, dass es lediglich einer einfachen Rechtsverordnung bedarf.
An dieser Stelle hast Du die Rechtslage unvollständig geschildert. Denn jede Rechtsverordnung ist (üblicherweise vor dem Erlass und nicht nachträglich durch Gerichte) auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Steht auch irgendwo im Grundgesetz.
Damit wird verhindert, dass Handelsvertreter auch dann nicht ihre Ware nach Gutsherrenart per Rechtsverordnung verticken dürfen, wenn sie sich zum Rang eines Ministers hoch gearbeitet haben.

Verhältnismäßig bedeutet, dass eine verordnete Maßnahme
- geeignet,
- erforderlich und
- angemessen

zu sein hat.

...


Pfiffikus,
der diese Verhältnismäßigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen kann



Zitat:
Pfiffikus hat am 09. Januar 2022 um 17:38 Uhr folgendes geschrieben:
Erster und wichtigster Vorschlag meinerseits wäre zum Beispiel, dass die Pandemie nur mit verhältnismäßigen Maßnahmen bekämpft wir. Nur dann hat man die Chance, von der Bevölkerung Akzeptanz zu erwarten.



Zitat:
Pfiffikus hat am 10. Februar 2021 um 22:11 Uhr folgendes geschrieben:
Bei allen Maßnahmen, die hier zur Covid-Präventation unternommen werden, ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Zm Mitschreiben: Verhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn sie
  • legitim
  • geeignet
  • erforderlich und
  • angemessen (mit milderen Vorschriften nicht zu erreichen)
ist.



Nun ja, auch wenn es damals die Grundgesetzgegner und Impfstofflobbyisten (auch in diesem Forum) nicht wahr haben wollten. Inzwischen ist die Justiz so weit, dass die Altfälle , die allenfalls in Eilverfahren gerichtlich überflogen wurden, worden sind, zu rechtskräftigen Entscheidungen ausgeurteilt worden sind.

Die Corona-Ausgangsbeschränkung vom April 2020 war "Unverhältnismäßig", sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die besonders strengen Corona-Regeln Bayerns im Frühjahr 2020 nachträglich gekippt. Die bayerische Ausgangsbeschränkung im April 2020 sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.

Edit: Das Video hatte ich vergessen
https://www.youtube.com/watch?v=4uqTXMO8MGo


Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass im Laufe der kommenden Wochen und Monate noch weitere, jüngere Maßnahmen auf Grund von mangelnder Verhältnismäßigkeit gekippt werden


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Pfiffikus: 22.11.2022 22:02.



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23.11.2022 ~ 06:08 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093090
gelesener Beitrag - ID 1093090


Wir dürfen nicht zu viel erwarten, Pfiffikus.
Siehe:
https://verfassungsblog.de/ab-1-juli-kan...usgehen-lassen/

Wer mehr darüber wissen möchte, der Suche:
-- Grundgesetz Teile "nicht umgesetzt"



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23.11.2022 ~ 07:15 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093093
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Auweia, wieder diese primitiven Verschwörungstheorien.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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24.11.2022 ~ 05:12 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093250
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Warum wird das GG nicht der Realität angepasst, gastli, da brauchten Sie heute nicht von Verschwörungstheorien zu faseln. Siehe Unterschiede Wahlgesetzgebung und GG. Direkte Wahlen der Kandidaten - keine Wahl von Parteien ausgewählten Listenkandidaten. Das ist keine direkte Wahl. Listenkandidaten werden nicht direkt von den Wählern gewählt!
Sie können ja gern einmal einen Antrag auf Berichtigung des GG stellen, gastli.

Bei Listenkandidaten handelt es sich um Parteimitglieder, welche durch die Auswahl durch Parteimitglieder einen Listenplatz erhalten, wobei die Rangfolge des Einzugs in den Bundestag durch die Parteimitglieder bestimmt wird.

Eine Annäherung an das GG wäre es ja schon, wenn die Parteienwahl modifiziert würde, indem eine Stimme für Direktkandidaten einer Parteistimme gleichgestellt wird.

Jedoch sollte jeder Wähler nur eine Stimme haben.

Die Rangstellen des Einzugs in den Bundestag bestimmen so die Wähler.

Jeder Wähler kann dann nur eine Stimme abgeben, eine Direktkandidatenstimme oder eine Parteistimme.

Aus der Summe der Direktkandidaten- und Parteistimmen ergibt sich die Anzahl der Abgeordneten.



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Karlotta   Karlotta ist weiblich Zeige Karlotta auf Karte FT-Nutzerin
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24.11.2022 ~ 08:53 Uhr ~ Karlotta schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093258
gelesener Beitrag - ID 1093258


Zitat:
Meta hat am 24. November 2022 um 05:12 Uhr folgendes geschrieben:
Sie können ja gern einmal einen Antrag auf Berichtigung des GG stellen, gastli.


Warum sollte gastli das machen?

Meta, du quarkst hier mantraartig immer wieder diesen Senf. Ergo, musst DU dir für deine Vorstellungen Mehrheiten suchen.



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25.11.2022 ~ 06:33 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093360
gelesener Beitrag - ID 1093360


Was halten Sie von denjenigen, welche die Feststellung der Realität, also die Wahrheit als Verschwörungstheorie bezeichnen und somit als Lüge hinstellen?

Sind Sie für oder gegen Demokratie, Karlotta? Was stört Sie an der Meinungsfreiheit, von der ich Gebrauch mache, ohne andere Menschen zu beleidigen? Andere Menschen zu täuschen und beleidigen, das passt irgendwie auch mit Mobbing zusammen. Wie weit ist das von Kriminalität und kriminellen Handeln entfernt?



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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28.11.2022 ~ 21:31 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093826
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Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte?

- Versammlungsfreiheit
- Meinungsfreiheit

Die Justiz arbeitet zwar langsam, doch es geht voran mit der Aufarbeitung der Rechtsbrüche zum Zwecke des Impfmobbings und der Einschränkung der Grundrechte.

Die Kündigung einer Journalistin, die nicht systemtreu genug berichtete, wurde für unwirksam erklärt.



Pfiffikus,
der gespannt verfolgt, wie die ehemaligen Impflobbyisten hier im Forum diese Nachricht aufnehmen



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Aschemännl   Aschemännl ist männlich FT-Nutzer
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28.11.2022 ~ 23:57 Uhr ~ Aschemännl schreibt:
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093831
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Man will nur das Volk ruhig stellen.
Im Endeffekt waren die Maßnahmen angemessen.

Wäre die Corona-Situation eskaliert,
hatte man der Regierung mangelnde Gegenmaßnahmen vorgeworfen.
Prävention war das richtige Mittel.
Auch, wenn sich dadurch einige Personen etwas eingeschränkt gefühlt haben.

Ja



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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29.11.2022 ~ 09:11 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093838
gelesener Beitrag - ID 1093838


Wie unterscheidet Ihr zwischen Grundrechten und Menschenrechten?

Zitat:
Grund- und Menschenrechte
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/poc...menschenrechte/


Sei Untertan der Obrigkeit, welche Gewalt über dich hat?

Nord Stream I Wartung

Ich habe einmal die Eckpfeiler dafür hier angegeben. Betrachtet man die heutige Zeit, so erkennt man, wie fragil diese Rechte sind und wer sie uns zugestehen und wegnehmen kann. Wie sieht in dieser Beziehung die Abstimmung der Listenparlamentarier im Verhältnis zu den vom Volk gewählten Abgeordneten aus? Darüber berichtet leider die Presse nicht. Es stellt sich jedoch immer die Frage, wie würde in der heutigen Zeit ein direkt gewähltes Parlament entscheiden.



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Archivar   Archivar ist männlich Zeige Archivar auf Karte FT-Nutzer
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29.11.2022 ~ 09:24 Uhr ~ Archivar schreibt:
im Forum Thüringen seit: 03.07.2015
1775 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093839
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Wäre, hätte - asche, darum geht es hier nicht.

Es geht schlicht darum, eine Journalistin, die ihre Pflicht zur ausgewogenen Berichterstattung ernst nimmt, mundtot machen zu wollen.

Genau das hat das Gericht mit diesem sehr guten Urteil verhindert.

Bisher hat die OTZ nicht mit einem Wort zur Sache berichtet. Das lässt tief blicken und rückt dieses Wurstblatt weiter ins Abseits.
Und: Wenn eine Tageszeitung es sich zur Aufgabe macht, tendenziös zu berichten, ist eigentlich alles gesagt.

Ob Volkswacht oder OTZ: Einmal Parteizeitung, immer Parteizeitung.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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29.11.2022 ~ 09:57 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093840
gelesener Beitrag - ID 1093840


Das Thema war breit gedacht, deshalb passt auch diese Angelegenheit dazu.
Es gibt jedoch auch andere Zeitungen hier.



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Reiner Engel   FT-Nutzer
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29.11.2022 ~ 09:59 Uhr ~ Reiner Engel schreibt:
im Forum Thüringen seit: 25.07.2014
71 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093841
gelesener Beitrag - ID 1093841


Die Geschäftsführung beim Verlag hat in der damaligen Situation vollkommen richtig gehandelt.
Weil Eigenrauch für die destruktiven unangemeldet von Nazis angeführten Demonstranten Partei ergriffen hat .
Da war nichts ausgewogen.

Man kann nur hoffen daß sie weiter außen vor bleibt .
Sie könnte ja zur echten Nazi-Parteizeitung in Gera wechseln


Der Arbeitsrecht Aspekt ist ein ganz anderer .

Ach ja, als Parteizeitung kannst du doch die OTZ nicht ernsthaft einordnen.



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Archivar   Archivar ist männlich Zeige Archivar auf Karte FT-Nutzer
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29.11.2022 ~ 13:44 Uhr ~ Archivar schreibt:
im Forum Thüringen seit: 03.07.2015
1775 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093853
gelesener Beitrag - ID 1093853


Es ist vollkommen klar, dass Leute wie du eine Journalistin, die objektiv berichtet hat und damit ihrer beruflichen Verpflichtung nachgekommen ist, als Natisympathiesantin einordnest.
Das ist wirklich nicht verwunderlich.

Hätte sie über die destruktiven unangemeldeten Aktionen der Klimakleber wohlwollend berichtet, hättest du sie sicherlich gelobhudelt.

Die OTZ war, als sie noch Volkswacht hieß, die Parteizeitung der SED im Bezirk Gera.
Heute hat sie den Anspruch, "tendenziös" zu berichten, im Sinne der heute herrschenden Parteien.
Ich kann da keinen Unterschied erkennen.



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Reiner Engel   FT-Nutzer
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29.11.2022 ~ 17:31 Uhr ~ Reiner Engel schreibt:
im Forum Thüringen seit: 25.07.2014
71 erhaltene Danksagungen
RE: Was rechtfertigt die Einschränkung der Grundrechte? Beitrag Kennung: 1093861
gelesener Beitrag - ID 1093861


Zitat:
Archivar hat am 29. November 2022 um 13:44 Uhr folgendes geschrieben:
Es ist vollkommen klar, dass Leute wie du eine Journalistin, die objektiv berichtet hat und damit ihrer beruflichen Verpflichtung nachgekommen ist, als Natisympathiesantin einordnest.
Das ist wirklich nicht verwunderlich.


Immer wieder die alte Leiser. Dabei sind es Leute wie du, die sich mit ihren Kommentaren selbst in die braune Ecke stellen.

Du wirst sicherlich Sympathisant oder gar Mitglied der AfD sein.

Auf deinen sebstverständlich wieder, wie in allen Antworten deinerseits, die dir nicht genehm sind gebrachten - du kannst einfach nicht anders - Whataboutism und deine absonderliche Theorie zur OTZ, werde ich nicht eingehen.

Gesprächsbedarf endet hier.



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