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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Thema Bürgergeld » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Thema Bürgergeld
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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27.07.2022 ~ 07:47 Uhr ~ gastli schreibt:
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Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1072770
gelesener Beitrag - ID 1072770


Alles rund ums Bürgergeld.

Zum ersten Einlesen in das Thema der Link auf dieses Portal:

Das neue Bürgergeld



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Karlotta   Karlotta ist weiblich Zeige Karlotta auf Karte FT-Nutzerin
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09.08.2022 ~ 16:58 Uhr ~ Karlotta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 29.03.2014
70 erhaltene Danksagungen
RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1075309
gelesener Beitrag - ID 1075309


Referentenentwurf zum Bürgergeld.
Der erste Referentenentwurf zum sog. "Bürgergeld" ist nun bekannt geworden und gibt es hier zum Download:
https://tacheles-sozialhilfe.de/files/Ak...-21-07-2022.pdf
Es dürfte sich bei dem Referentenentwurf um eine Vorabfassung handeln, denn danach gab es die Ressortabstimmung.
Die endgültige Version wird also in den nächsten Tagen kommen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Karlotta: 09.08.2022 17:11.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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14.09.2022 ~ 16:41 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1081422
gelesener Beitrag - ID 1081422


Danke Karlotta für deinen Beitrag.

Der Regierungsentwurf wurde nun veröffentlicht.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads...icationFile&v=3

Dieser enthält ein paar wenige Änderungen zum Referentenentwurf:
1. Art 1 Nr. 11 c) (Seite 14): Änderungen bei den Erwerbstätigenfreibeträgen, für den Bereich von 520 EUR auf 1000 EUR nunmehr 30 % Erwerbstätigenfreibetrag, vorher 20 %

2. Art 1 Nr. 12 (Seite 14): nur noch ein "angemessenes" Kfz geschont, vorher jedes Kfz.

3. Art 1 Nr. 13 (Seite 16): keine Zwangsverrentung mehr bis 31.Dez. 2026, danach wieder. Vorher: komplett keine Zwangsverrentung.

4. Art 1 Nr. 36 (Seite 23): Streichung der ursprünglich geplanten Sippenhaftgemeinschaft unter Art. 1 Nr. 37 b) geplanten Regeln, dass bei fehlender Mitwirkung allen BG-Mitgliedern die Leistungen zu streichen sind.

5. Art 1 Nr. 38 (Seite 23): Begrenzung der Aufrechnung von 30 % auf 20 %, wenn eine Aufrechnung aus § 42a und 43 SGB II kombiniert wird. Vorher war hier 30 % möglich

6. Art 5 Nr. 5 + 15 (Seite 33/38): Regelungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe und Höhe der Regelleistungen

7. Art 5 Nr. 6, Änderung in § 35 Abs. 5 SGB XII (Seite 35): Berücksichtigung von "Alter und Gesundheitszustand" bei den KdU.

8. Art 5 Nr. 13 a. (Seite 38): Ehrenamt und Übungsleitereinkünften als Jahrespauschalen, vorher Monatsbeträge

Insgesamt sind das marginale Änderungen. Es wäre von der Regierung mehr zu erwarten. Ganz schlimm immer noch die massive Ungleichbehandlung der Menschen im SGB XII.

Ein Erfolg ist dieses Gesetz in keiner Weise. Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich schafft dieses Gesetz nicht. Vorschläge dazu liegen viele auf dem Tisch.
Die wichtigsten sind Anhebung der Regelleistungen und Herausnahme des Stromes aus den Regelleistungen.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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07.11.2022 ~ 08:28 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1090659
gelesener Beitrag - ID 1090659


CDU/CSU drohen zwei Monate vor der geplanten Einführung des Bürger[hartz]geldes am 1. Januar mit einer Blockade im Bundesrat.
Sie tun es wie von denen nicht anders zu erwarten mittels Desinformations- und Hetzkampagnen.
Zusammen mit den Arbeitgebervertretungen und deren Medien auf Trump–Niveau.
Damit wird die Blockade vorbereitet und propagandistisch untermauert.

Johannes Steffen hat diese gezielte Desinformationskampagne in einem Interview herausgearbeitet, das gibt es hier zum Nachlesen: https://t1p.de/w4el3

Übrigens kommt das Bürgergeldgesetz nicht und damit auch nicht die Regelleistungen für 2023, haben wir spätestens dann verfassungswidrige Regelleistungen.
Dann können höhere Regelleistungen endlich gerichtlich erstritten werden.
Es ist davon auszugehen, dass für diesen Fall schon mal das ein oder andere Sozialgericht seine Vorbereitungen trifft.
Klagen gegen diese offen verfassungswidrigen Regelleistungen, dürften bei einer [voraussichtlichen] Inflationsrate von über 10% im Oktober 2022 ohne Probleme begründbar sein
Es wurde auch gleich ein wertvolles Begründungsinstrument für solche Klagen entwickelt, nämlich einen persönlichen Inflationsrechner, mit dem diese sich auf einfach und konkret begründen ließen: https://service.destatis.de/inflationsrechner/

gastli, der alle Betroffenen auffordert, ab Januar 2023 rege davon Gebrauch zu machen.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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14.11.2022 ~ 10:59 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1091774
gelesener Beitrag - ID 1091774


Die CDU/CSU [wer sonst] spielt ein widerliches Spiel.
Kommt es Anfang Januar 2023 dadurch nicht zu der Erhöhung der Regelleistungen, sind die Regelleistungen spätestens dann offen verfassungswidrig zu niedrig.
Für diesen Fall wird es eine juristische Kampagne zum Einklagen höherer Regelleistungen geben.
Auf dem Deutschen Sozialgerichtstages wurde von den Sozialrichtern signalisiert, dass sie geneigt sind, im Falle einer fortgesetzten Unterdeckung durch die Regelleistungen in Zukunft Klagen auf höhere Regelleistungen stattzugeben.
Dann ist es durchaus vorstellbar, dass dann die Gerichte angesichts der Preisentwicklung höheren Regelleistungen als 502 € für einen Singlehaushalt zustimmen werden.
[Paritätischer fordert armutsfesten Regelsatz von 725 Euro]
Also:
Kommt es Anfang Januar 2023 wegen der CDU/CSU-Blockade nicht zu der Erhöhung der Regelleistungen, werden wir eine Klagewelle gegen jeden erteilten Bescheid der Jobcenter starten.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 14.11.2022 11:02.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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27.11.2022 ~ 20:16 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1093709
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Bürgergeldgesetz verabschiedet: Armut, Sanktion und Drangsalierung per Gesetz bleibt Realität
Auch wenn sich die SPD das Ende von Hartz IV gerne herbeisehnt, das jetzt verabschiedete Gesetz bleibt eine Modifikation vom bisherigen Hartz IV - System.

Das Bürgergeldgesetz ist weiterhin Armut, Drangsalierung und Sanktion per Gesetz.
Zu geringe Regelleistungen:
Mit den neu festgesetzten Regelleistungen wird noch nicht einmal die Inflationsrate kompensiert. Mit den Regelleistungen ist ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe nicht ausreichend sicherzustellen, daher ist das Bürgergeldgesetz weiterhin „Armut per Gesetz“.

Wohnkostenlücke:
an den Regeln zur „Wohnkostenlücke“, also Unterfinanzierung durch Nichtberücksichtigung der tatsächlichen Unterkunftskosten wegen „Unangemessenheit“ und/oder „fehlender Umzugserfordernis“ wurde nichts geändert (https://t1p.de/ymhro). 400.000 SGB II - Haushalte müssen durchschnittlich 91 € der Unterkunftskosten im Monat selbst aufbringen. Grade in der schwersten je dagewesenen Wirtschaftskrise und bei akuter Wohnungsnot wären hier Änderungen zwingend notwendig gewesen.
Stattdessen wird die Begrenzung der Unterkunftskosten wegen „fehlender Umzugserfordernis“ sogar noch ins SGB XII übernommen, um dort die verheerenden Kürzungen auch noch durchexerzieren zu können.

Kein Aufrechnungsmoratorium:
Die Möglichkeit der Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen bis unter das Existenzminimum ist eigentlich nach § 51 SGB I grundsätzlich nicht zulässig. Durch Grundsicherungssonderrecht ist es aber im SGB II und SGB XII doch jederzeit möglich, das „Existenzminimum“ durch Aufrechnung von Behördenansprüchen zu unterschreiten. Diese Sonderregelung wurde nicht ausgesetzt, obwohl die Preissteigerungen durch Inflation dies dringend gebieten würde. Immerhin wurde die Höhe von Aufrechnungen bei Darlehen auf 5 %, in anderen Fällen auf 20 % des Regelsatzes reduziert.

Sanktionsrecht
Die Sanktionen gehen weiter. Das war ein Herzensanliegen der Union, mit Sicherheit auch der FDP und weiten Teilen der SPD. Die ursprünglich geplante Vertrauenszeit wurde gestrichen, das Sanktionsmoratorium nach § 84 SGB II wurde auf ein halbes Jahr verkürzt. Das Sanktionssystem geht weiter, wenn auch modifiziert und jetzt auf gesetzlicher Grundlage und nicht durch Anordnung des BVerfG.

100 % Sanktionen durch vorläufige Leistungseinstellung und Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung
Die 100 % - Sanktionen durch vorläufige Leistungsversagungen und Entsagungs- und Entziehungsbescheide wegen fehlender Mitwirkung wurde im Bürgergeldgesetz nicht angepackt. Die hier stattfindenden Sanktionen sind nicht auf 30 % begrenzt, sondern regelmäßig und sehr häufig rechtswidrig 100 % Sanktionen, dh. komplette Leistungseinstellungen, keine Regelleistung, keine Miete, keine Krankenkasse.
Auf diesen Missstand wurde im Gesetzgebungsverfahren intensiv hingewiesen, geändert wurde nichts. Daher bleibt das Bürgergeld ein Drangsalierungssystem.

Alte, kranke und behinderte Menschen werden sich selbst überlassen
Im Bürgergeldgesetz wurden auch Änderungen im SGB XII, der „Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung“ durchgeführt. Hier hat Bundesregierung, selbstredend auch die christliche Opposition, komplett versagt. In einer Vielzahl von Fällen sind im SGB XII die gesetzlichen Regeln viel schärfer als im SGB II. Hier sind Reformen für die alten-, kranken- und behindertenspezifischen Bedarfe überfällig. Das SGB XII ist im Verhältnis zum SGB II ein diskriminierendes Gesetz. Die Regierung hätte im Gesetzgebungsverfahren hier die überfälligen und notwendigen Änderungen vorzunehmen. Tacheles hat diese in 30 Seiten seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren aufgezeigt. Der Umgang der Regierung mit den alten, kranken und behinderten Menschen in diesem Gesetzgebungsverfahren ist erbärmlich.

In der Gesamtheit ist das Bürgergeldgesetz eine Fortsetzung von Armut, Sanktion und Diskriminierung per Gesetz, daher ist die Bezeichnung „Bürgerhartz“ richtig.
Natürlich gibt es auch einige positive Änderungen. Am wichtigsten ist die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs und vielmehr die Förderung von Aus- und Weiterbildung. Aber das Gesetz ist weiterhin als ein Gesetz aufgebaut und konzeptioniert, das die Leistungsbeziehenden in bittere Armut bringt und ein menschenwürdiges Leben nicht ermöglicht. Besonders bitter dabei ist der Nichtumgang mit den SGB XII’ern, die damit ein „lebenslang in bitterer Armut“ bekommen.

Stellungnahmen anderer: Christoph Butterwegge in der Faz: https://t1p.de/tockg
und Irene Becker zu den Regelbedarfe im Konzept des Bürgergelds – das neue Fortschreibungsverfahren: https://t1p.de/ffob7



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JuMeck   JuMeck ist weiblich Zeige JuMeck auf Karte FT-Nutzerin
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05.01.2023 ~ 13:34 Uhr ~ JuMeck schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1098526
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Zitat:
Seit diesem Jahr erhalten Arbeitslose statt Hartz IV das neue Bürgergeld. Einer Analyse von Check24 zufolge reicht der für Energie vorgesehene Regelsatz aber nicht aus, die Stromrechnung zu bezahlen. Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/ver...nergie-101.html


Nicht verwunderlich.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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08.01.2023 ~ 22:07 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1099125
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Die BA hat erste Weisungen zum Bürgerhartz-Gesetz herausgegeben, das betrifft nachfolgende Weisungen zu:

- Vermögen, § 12 SGB II
- vorrangigen Leistungen, § 12a SGB II
- Bürgergeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Regelbedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, § 20 SGB II
- Mehrbedarfe, § 21 SGB II
- Besonderheiten beim Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, § 23 SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen, §§ 31, 31a, 31b SGB II
- Sanktionen, bzw. Minderungen wegen Meldeversäumnissen § 32 SGB II
- Anwendung der Bagatellgrenze nach § 40 Abs. 1 u. § 41a Abs. 6, sowie der Verfahrensvorschriften nach § 40 Absätze 9 (Minderjährigenhaftung) und Abs. 10 (Ratenzahlung)

Die BA Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/d6vrb



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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01.02.2023 ~ 08:56 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1102098
gelesener Beitrag - ID 1102098


Der aktuelle Stand beim Bügergeld.

Statt Hartz IV nun Bürgergeld – Wichtige Neuregelungen beim Bürgergeld

Mehr als "Hartz V" ist es bisher nicht geworden.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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21.02.2023 ~ 07:09 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1104729
gelesener Beitrag - ID 1104729


Strompreis wird beim Bürgergeld zum Desaster

Ein neuer Name für die gleichen Verelendungsgesetze ändert NICHTS.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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21.09.2023 ~ 09:09 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127428
gelesener Beitrag - ID 1127428


Bürgergeld bleibt offener Strafvollzug !

Neue Erreichbarkeitsverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Erreichbarkeitsverordnung für das Bürgergeld neu gefasst und zum 8.8.2023 in Kraft gesetzt. Damit regelt das BMAS eine wichtige Mitwirkungspflicht für Leistungsbeziehende - fehlt es an der Erreichbarkeit für das Jobcenter, droht im fraglichen Zeitraum die Einstellung des Bürgergeldes. Als erreichbar gelten nach der neuen Verordnung nun Personen, die sich innerhalb eines Umkreises von zweieinhalb Stunden Wegstrecke vom Gebäude des zuständigen Jobcenters aufhalten. In Regionen mit besonders langer Entfernung zur Bürgergeldbehörde sollen auch längere Wegstrecken anerkannt werden können.

Bei Mitteilungen und Aufforderungen, die samstags oder einen Tag vor gesetzlichen Feiertagen zugehen, ist zudem jetzt für die Annahme der Erreichbarkeit ausreichend, wenn Betroffene sie direkt vor Beginn des nächsten Werktags zur Kenntnis nehmen können. Betroffene können also, nachdem sie die Postzustellung am Freitag abgewartet haben, beruhigt ins lange Wochenende außerhalb des Jobcenter-Einzugsbereichs fahren, wenn sie am Montagmorgen vor Dienstbeginn des Jobcenters wieder zuhause sind.

Die neue Erreichbarkeitsverordnung bringt weitere Verbesserungen mit sich. So sind zwar erwerbsfähige Leistungsberechtigte verpflichtet, Mitteilungen und Aufforderungen des zuständigen Jobcenters zur Kenntnis zu nehmen. Doch reicht es dafür nun aus, dass sie sicherstellen, dass Mitteilungen und Aufforderungen durch Dritte zur Kenntnis genommen werden können, die dann diese Information an die betroffene erwerbsfähige leistungsberechtigte Person z.B. mit Hilfe eines Messengerdienstes weiterleiten.

Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 13.8.2023 darauf hin, dass das gerade vielen wohnungslosen Menschen das Leben deutlich erleichtern kann. Diese müssen laut Verordnung einmal im Leistungsmonat das Jobcenter aufsuchen, zusätzlich aber auch postalisch erreichbar sein. Gefragt seien daher Einrichtungen des Hilfesystems für Wohnungslose, die nun kreative, auf ihre Klient*innen zugeschnittene Lösungen entwickeln sollten, so Harald Thomé. Eine Lösung könne z.B. darin bestehen, mit Ratsuchenden eine regelmäßige Öffnung von Post des Jobcenters zu vereinbaren, Schreiben des Jobcenters ggf. einzuscannen und dann per Messenger an die Betroffenen zu übersenden.

Geregelt wird in der Verordnung ferner, dass die Unterstützung Angehöriger ein wichtiger Grund für eine Ortsabwesenheit sein kann,
- wenn das in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, einem Pflege- oder einem Todesfall steht. Ebenso liegt ein solcher wichtiger Grund vor bei
- Teilnahme an einer ärztlich verordneten medizinischen Maßnahme oder Reha,
- Teilnahme an einer die kirchlichen oder gewerkschaftlichen Veranstaltung,
- Aufenthalten, die vor allem der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit dienen,
- Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, wenn die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Wer als Erwerbsloser oder als Erwerbslose in Urlaub fahren will, darf dies mit vorheriger Zustimmung des Jobcenters bis zu drei Wochen im Jahr tun, wenn das nicht die Eingliederung in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt. Das gilt nicht, wenn Betroffene Bürgergeld ergänzend zu Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beziehen, sie dürfen für die Dauer ihres arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruchs wegfahren. Eine Zustimmung des Jobcenters zur Ortsabwesenheit ist außerdem für Menschen entbehrlich, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden oder bei denen es sich um Schüler oder Schülerinnen handelt



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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22.09.2023 ~ 07:59 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127537
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Bürgergeld ist nichts weiter, als alter Wein in neuen Schläuchen.



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23.09.2023 ~ 10:03 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127632
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Zitat:
holgersheim hat am 21. September 2023 um 09:09 Uhr folgendes geschrieben:
Bürgergeld bleibt offener Strafvollzug !
Erreichbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass den Menschen geholfen wird. Zum Beispiel mit einem Jobangebot, das ihnen sogar möglicherweise die Unabhängigkeit um Jobcenter ermöglichen kann.

Welche Regelungen, welche Fristen würdest Du denn für eine Erreichbarkeitsverordnung vorschlagen, die angemessen sind?


Pfiffikus,
der aus eigener Erfahrung weiß, dass der Einwand "Das habe ich nicht gewusst, das habe ich nicht bekommen." gern genutzt wird, wenn ungeliebte Pflichten an Menschen herangetragen werden müssen



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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23.09.2023 ~ 18:50 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127698
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Zitat:
Pfiffikus hat am 23. September 2023 um 10:03 Uhr folgendes geschrieben:
Welche Regelungen, welche Fristen würdest Du denn für eine Erreichbarkeitsverordnung vorschlagen, die angemessen sind?


Keine!!!
Jeder Mensch kann doch selbst entscheiden, ob, wann und wie er für andere erreichbar ist.



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23.09.2023 ~ 21:54 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127747
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Zitat:
gastli hat am 23. September 2023 um 18:50 Uhr folgendes geschrieben:
Keine!!!
Jetzt haust Du aber etwas durcheinander.
Wir reden hier nicht über das bedingungslose Grundeinkommen. Dieses würde in der Tat ohne Bedingungen und Auflagen gezahlt.

Wir reden hier über das Bürgergeld. Dieses wird, so wie ich es verstehe, unter der Bedingung gezahlt, dass der Empfänger einige zumutbare Mitwirkungspflichten erfüllt. Und zu diesen Pflichten zählt zum Beispiel die Erreichbarkeit.


Zitat:
Jeder Mensch kann doch selbst entscheiden, ob, wann und wie er für andere erreichbar ist.
Diese Freizügigkeit schränkt doch niemand ein.

Sowohl ich, Du wie auch jeder andere Deutsche hat das Recht, solange zu verreisen, wie es beliebt. Doch bei jedem gebietet es sich, dass man sich schon vor der Abreise einen Kopf macht, wie man in der Fremde den Lebensunterhalt bestreiten möchte, wovon man leben möchte. Schränkt diese Freiheit irgendwer ein?

Man kann sich einen Arbeitsplatz suchen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Eben wegen dieser Arbeit haben die allermeisten Deutschen nicht die Möglichkeit, diese von Dir zitierte Freiheit dauerhaft zu nutzen. Vielmehr kann man eben nur während eines Urlaubs verreisen und die Freizügigkeit genießen.

Man kann sich auch einen Job oder eine selbständige Arbeit suchen, die man aus dem Liegestuhl in der Südsee verrichten kann. Dort kann man Bücher schreiben, Webseiten und Youtube-Clips kreieren oder den Lebensunterhalt auf andere Art bestreiten. Dann bleiben nicht nur die paar Wochen Urlaub, um die Freizügigkeit zu nutzen. Schränkt diese Freiheit irgendwer ein?

Man kann auch warten, bis man eine Rente bezieht und im Alter dauerhaft in der Fremde heimisch werden. Dann wird die wohlverdiente Rente eben in der Ferne verlebt. Prominentes Beispiel war das Ehepaar Honecker, das diese Freizügigkeit auf diese Art und Weise genutzt hat. Schränkt diese Freiheit irgendwer ein?


Wenn einem Deutschen allerdings keine dieser Varianten möglich ist oder zu beschwerlich ist, muss dieser Mensch nicht verhungern. Vielmehr kann dann der Lebensunterhalt mit Hilfe von Bürgergeld bestritten werden, das unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen gezahlt wird, die den Empfänger prinzipiell ebenso einschränken, wie Arbeitnehmer.

Betroffene können selbst entscheiden, ob sie das Bürgergeld empfangen möchten. In der Regel entscheidet man sich dafür. Doch wenn man sich dafür entscheidet, denn gibt es nur das Angebot unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen.



Pfiffikus,
der deutlich darauf hinweist, dass das Bürgergeld kein BGE ist



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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24.09.2023 ~ 06:24 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127764
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Zitat:
Pfiffikus hat am 23. September 2023 um 21:54 Uhr folgendes geschrieben:

Betroffene können selbst entscheiden, ob sie das Bürgergeld empfangen möchten. In der Regel entscheidet man sich dafür. Doch wenn man sich dafür entscheidet, denn gibt es nur das Angebot unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen.



Nichts anderes habe ich geschrieben , nur eben mit einem Wort .



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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24.09.2023 ~ 14:23 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127779
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Zitat:
gastli hat am 24. September 2023 um 06:24 Uhr folgendes geschrieben:
Nichts anderes habe ich geschrieben , nur eben mit einem Wort .
Gut, dann können wir ja wieder über die gesetzlich festzulegenden Bedingungen diskutieren, unter denen das Bürgergeld ausgezahlt wird.

Deshalb richte ich dieselbe Frage auch mal an Dich:
Welche Regelungen, welche Fristen würdest Du denn für eine Erreichbarkeitsverordnung vorschlagen, die angemessen sind?


Pfiffikus,
der immer noch gespannt ist, was holgersheim dazu vorschlagen möchte



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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24.09.2023 ~ 15:42 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127782
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Also noch einmal.

KEINE !



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24.09.2023 ~ 23:56 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1127823
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Zitat:
gastli hat am 24. September 2023 um 15:42 Uhr folgendes geschrieben:
KEINE !
Also Dein Wunsch wäre kein Bürgergeld, sondern bedingungslose Zahlung.

Frag mal, wie dieser Wunsch aus der Sicht von denjenigen aussieht, die dieses Geld erwirtschaften müssen!


Pfiffikus,
dem völlig klar ist, weshalb derartige gesetzliche Regelungen derzeit nicht mehrheitsfähig sind



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28.09.2023 ~ 07:10 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128071
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Es braucht keine Schikanen, egal welcher Art.

Hier wird alles gesagt:

https://www.sozialleistungen.info/buerge...uf-buergergeld/

Das sind alle notwendigen Bedingungen.



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28.09.2023 ~ 08:36 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128073
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Zitat:
gastli hat am 28. September 2023 um 07:10 Uhr folgendes geschrieben:
Hier wird alles gesagt:

https://www.sozialleistungen.info/buerge...uf-buergergeld/

Das sind alle notwendigen Bedingungen.
Ja richtig, dies Bedingungen sind notwendig.


Zitat:
gastli hat am 28. September 2023 um 07:10 Uhr folgendes geschrieben:
Es braucht keine Schikanen, egal welcher Art.
So sehe ich das auch.
Die Kriterien "6. Kriterium: Mitwirkungspflichten" sind keine Schikanen, sondern die sind einer der notwendigen Bedingungen, die Du verlinkt hast. Ich freue mich, dass wenigstens wir beide uns einig sind - das sind notwendige Bedingungen.



Pfiffikus,
der hofft, dass auch holgersheim diese Pflichten als notwendige Bedingungen anerkennt



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29.09.2023 ~ 16:44 Uhr ~ James T. Kirk schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128175
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https://www.focus.de/finanzen/altersvors..._212719950.html



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29.09.2023 ~ 21:06 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128207
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Das Lesen dieses Artikels führt bei mir zu ein wenig Stirnrunzeln.

Diese Frau Gründel entschließt sich also, ein solches Experiment zu wagen und gemeinsam mit ihrer Familie dieses Experiment zu wagen. Entweder es handelt sich um eine sehr strenge Mama, bei dem die Kinder keinerlei Widerspruch wagen. Oder die Kinder sind noch so klein, dass sie dieses Experiment widerspruchslos über sich ergehen lassen. Im Artikel habe ich nichts dazu gefunden.

Ja, wenn ich Bock darauf hätte, könnte ich auch einmal probieren, mit diesem Betrag auszukommen. Möglicherweise sogar erfolgreich. Doch wer so ein freiwilliges Experiment wagt, lebt genau wie diese Familie trotzdem in einer Luxus-Position.
  • Man hat im Hinterkopf, dass man dieses Experiment jederzeit abbrechen kann und den aufgesparten Betrag für unerwartete Bedarfe investieren kann.
  • Wer sich wie hier mal zu einem solchen Experiment entschließt, kann das aus einer relativ komfortablen Situation heraus tun. Wir erfahren hier nicht, ob die Familie in der Innenstadt einer Großstadt wohnt, wo man kein Auto braucht. Die Höhe der Miete lässt vermuten, dass das nicht der Fall ist.
    Wir müssen hier davon ausgehen, dass fürs Leben noch ein Auto zur Verfügung stand, das wahrscheinlich vor dem Experiment angeschafft wurde. Dessen Abschreibung ging nicht mit ins Budget des Experimentes ein. Menschen, die gezwungenermaßen von Bürgergeld leben müssen, werden auch mal von plötzlichen Reparaturbedarf des Autos oder verschlissenen Reifen heimgesucht. Diese Kosten müssen sie stemmen, um weiterhin zu ihrem knapp bezahlten Job zu kommen. Auch zahlreiche Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, zahlreiche Spielsachen usw. könnten noch vor dem Experiment angeschafft worden sein.
  • Die Familie hat sich freiwillig den Restriktionen hingegeben. Na gut, wenn ich über ein Volksfest bummeln gehe, dann möchte ich auch mal etwas genießen. Zusätzlich hätte ich mindestens bei einer Zuckerwatte, gebrannten Mandeln oder einem leckeren Stück Fleisch nicht NEIN sagen wollen.
  • So schön kann es nicht gewesen sein, sonst hätte die Familie das Experiment nicht nach 5 Monaten wieder abgebrochen.
  • Absolut suspekt wurde mir der Artikel an der Stelle, an dem ich gelesen habe, dass die Familie das viele eingesparte Geld an ihren Vermieter verschenkt hat.




Pfiffikus,
der einen so tendenziösen Artikel ganz sicher nicht für repräsentativ einstuft



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30.09.2023 ~ 08:40 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128251
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Zitat:
Pfiffikus hat am 29. September 2023 um 21:06 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der einen so tendenziösen Artikel ganz sicher nicht für repräsentativ einstuft


Ja du als intelligenter Mensch.

Allerdings gibt es diesen Unfug schon jahrelang [unter Hartz IV] im Netz.

Der ungebildet Michel glaubt es und hetzt gegen die Betroffenen.

Die absoluten Knallköppe Posten diesen Unfug in soziale Netze und Foren.



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30.09.2023 ~ 19:06 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1128281
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Zitat:
Pfiffikus hat am 28. September 2023 um 08:36 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der hofft, dass auch holgersheim diese Pflichten als notwendige Bedingungen anerkennt


Dazu kann ich dir sagen, dass die Kommentierung von @gastli auch meiner Sichtweise entspricht.



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24.10.2023 ~ 14:23 Uhr ~ gastli schreibt:
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Anhörung im Bundestag:
VdK und Paritäter unterstützen Forderungen der LINKEn, Einkommen und Vermögen im SGB XII besser zu schützen und einen Mehrbedarf für alte und kranke Menschen einzuführen.

Menschen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden gegenüber denen im Bürgergeld benachteiligt - und das, obwohl bei ihnen klar ist, dass sie keine Chancen mehr haben, sich durch Erwerbsarbeit aus dem Leistungsbezug herauszuarbeiten. Zudem berücksichtigen die Regelsätze keine altersbedingten Mehrbedarfe, z.B. im Bereich Gesundheit und Mobilität. Diese Benachteiligung soll der vorliegende Antrag beenden
weitere Infos auf der Webseite der Linkspartei: https://t1p.de/1lym1


Zur Wohnkostenlücke 2022
Die Linke hat endlich ihre schon überfällige Anfrage zur Wohnkostenlücke im Jahr 2022 gestellt.
Aus der Webseite der Linken dazu:
Zitat:
In der Grundsicherung werden Miete und Heizkosten grundsätzlich nur übernommen, wenn sie vor Ort als angemessen gelten. Die lokalen Richtwerte sind oft extrem niedrig, teilweise sogar rechtswidrig. Viele Menschen erhalten deshalb nicht ihre volle Miete ("Wohnkostenlücke"). Sie zahlen dann aus dem Regelsatz drauf und sparen z.B. am Essen. Wir fragen fürs Jahr 2022 ab, wie viele Menschen betroffen waren, wie sich die Wohngeld-Plus-Reform ausgewirkt haben und was die Bundesregierung plant

Die Anfrage gibt es hier: https://t1p.de/y3szx

An den Fragen wird deutlich, wie hoch die Wohnkostenlücke, in jedem Ort, in jedem Bundesland und bundesweit ist.
Es ist zu erwarten, dass sie trotz "Angemessenheitsfiktion" nach § 67 Abs. 3 SGB II noch gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.
Eine nähere Einschätzung, wenn die Antwort vorliegt.



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01.11.2023 ~ 18:34 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1131255
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Der Bundesrat hat am 13.10. den neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 zugestimmt.
Genauer der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024.

Siehe hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...0500/454-23.pdf

Übersicht:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) 563 Euro

Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen) 506 Euro

Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII) 451 Euro

Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre) 471 Euro

Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre) 390 Euro

Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre) 357 Euro



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15.11.2023 ~ 20:57 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1133081
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Wer vom Bürgergeld betroffen ist und sich fehlerhaft behandelt fühlt, findet möglicherweise hier Hilfe:





Pfiffikus,
der nicht weiß, ob hier Leute mitlesen, die das brauchen



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17.11.2023 ~ 08:15 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1133197
gelesener Beitrag - ID 1133197


Gutes (Werbe)Video der Anwaltskanzlei.

Besonders die Erwähnung der Seite:

https://hartz4widerspruch.de/

Weiterhin zu empfehlen ist der Bürgergeld-Foliensatz von Harald Thomè.

https://www.harald-thome.de/files/pdf/20...018.10.2023.pdf

Diese sind essenziell bei jeder Beratung von Hilfesuchenden.



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10.12.2023 ~ 17:03 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1135702
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Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor

Vorschläge, Haushaltsprobleme bei den Ärmsten abzuladen mögen zwar bei neoliberalen Irren Konjunktur haben, aber das Gesetz und die Rechtsprechung des BVerfG sagen aus, dass es für Kürzungen des Bürgergeldes kein verfassungsrechtlicher Spielraum besteht.



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29.12.2023 ~ 14:00 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1137554
gelesener Beitrag - ID 1137554


Den Sozialneidern, Hetzern, GeBILDeten, Merzlügenaufgesessenen oder einfach nur Unwissenden ins Stammbuch geschrieben:
Das Handelsblatt hat nachgerechnet.
Zugrundegelegt ist der Stand für den 1.1.2024, also inklusive der Erhöhung des Bürgergeldes.
Mit eingerechnet sind Mietkosten- und Heizkostenzuschläge.
Es zeigt sich, dass es immer einen deutlichen Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohn in Vollzeit gibt.

https://imgur.com/tP9Ri15



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Abdallah
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03.01.2024 ~ 09:39 Uhr ~ Abdallah schreibt:
RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138294
gelesener Beitrag - ID 1138294


Armut? Ihr Deutschen habt nicht einmal eine Vorstellung davon, was Armut bedeutet! Bei euch gibt es hohe Gehälter, Renten, während wir Flüchtlinge hier mit lächerlichen Unterstützungen auskommen müssen! Und dabei noch Tag und Nacht arbeiten! Wir sind nicht eure Sklaven! Und wir sind nicht verpflichtet, für das Wohl eures Landes zu arbeiten. Wenn ihr euch dazu entschlossen habt, uns zu helfen, dann sorgt auch für unseren Unterhalt! Zahlt uns wenigstens 4500 Euro im Monat. Mit euren mageren Unterstützungen können wir nicht leben, sondern überleben! So geht das nicht!



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03.01.2024 ~ 10:23 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138305
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Oha wieder einmal ein Spambot der AfD in Aktion.



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03.01.2024 ~ 10:48 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138313
gelesener Beitrag - ID 1138313


Zitat:
Einschnitte beim Bürgergeld
Passt zur Linie der Ampel
Die Sparpolitik der Koalition trifft mitnichten die vermeintlich oder tatsächlich Faulen. Sie bestraft sogar besonders fleißige Arme.[Quelle: https://t1p.de/wsppk]


Hey SPD, nehmt ihr schon wieder Abschied vom Abschied von HartzIV?

Oder warum schafft Heil den BürgergeldBonus ab, also die 75€ für Arme, die sich weiterbilden, um ihre Jobchancen zu verbessern?

Damit wird die kleine Verbesserung, die mit dem Bürgergeld kam, rückabgewickelt.

Schämt Euch Ihr ehemaligen Sozialdemokraten, die Ihr den Hepathitisgelben und damit auch Faschisten in den Anus kriecht.



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03.01.2024 ~ 10:56 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138314
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Zitat:
Abdallah hat am 03. Januar 2024 um 09:39 Uhr folgendes geschrieben:
Mit euren mageren Unterstützungen können wir nicht leben, sondern überleben! So geht das nicht!
Doch, das geht. Das musst Du noch lernen. Die Deutschen schaffen das auch.


Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass Du das ebenso gut schaffen wirst, wie das Erlernen der deutschen Sprache



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03.01.2024 ~ 12:07 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138337
gelesener Beitrag - ID 1138337


@Pfiffikus,
du wirst doch nicht ernsthaft auf so einen Fakepost hereinfallen?



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03.01.2024 ~ 15:46 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1138362
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Zitat:
gastli hat am 03. Januar 2024 um 12:07 Uhr folgendes geschrieben:
du wirst doch nicht ernsthaft auf so einen Fakepost hereinfallen?
Sieht das so aus?


Pfiffikus,
der sofort gemerkt hat, dass dieser Fake eine ähnliche Rolle spielen soll, wie damals diese Susanne Wiest beim Diffamieren eines BGEs



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Abdallah
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09.01.2024 ~ 15:36 Uhr ~ Abdallah schreibt:
RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1139284
gelesener Beitrag - ID 1139284


Es ist mir egal, was die Deutschen denken. Mir ist mein Leben und das Leben meiner Landsleute in Deutschland wichtig. Ihr, Deutschen, solltet euch ordentlich um uns kümmern, schließlich habt ihr uns selbst die Türen zu eurem Land geöffnet. Wir haben die gleichen Rechte. Also jammert nicht, sondern denkt daran, dass es uns hier gut geht, und baut mehr Moscheen.



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22.01.2024 ~ 12:40 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1140810
gelesener Beitrag - ID 1140810


Das 100 %-Sanktionsgesetz wurde verabschiedet
Die Ampel hat die 100%-Sanktionen im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes tatsächlich verabschiedet, obwohl klar ist, dass diese Regelung, so wie sie verabschiedet wurde verfassungswidrig ist. Es soll in der Zeit der Sanktion auch keine Sachleistungen geben und kein Geld für Strom. Auf wurde geändert, dass es zur 100%- Regelsatz Sanktion kommt, wenn es innerhalb eines Jahres eine wiederholte Sanktion gibt. Diese Regelung soll auf zwei Jahre befristet sein und die Wirkung evaluiert werden. Hier nachzulesen: https://t1p.de/odsno, Artikel 5, Seite 10 f.

Dazu gibt es auch eine Stellungnahme der WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts): „Die Annahme, dass höhere Sanktionen Arbeitsanreize schaffen, sei populistisch und durch keine empirischen Belege gestützt. Die meisten Menschen wollen arbeiten, und die Grundvoraussetzungen dafür seien nicht nur materielle Teilhabe, sondern auch soziale Anerkennung sowie demokratische Teilhabe. Die Zahl von Fällen, in denen Menschen lieber Bürgergeld beziehen, sei verschwindend gering. Es sei unsinnig zu glauben, dass die Lösung gesellschaftlicher Probleme in erhöhten Sanktionen liege.“, hier nachzulesen und -hören: https://t1p.de/9yxga

Arikel 1 Grundgesetz gilt nicht für arme Opfer des Systemes.

Die nächste Verfassungsklage ist praktisch schon in Arbeit. Nur wird es wieder Jahre dauern, bevor die Opfer wieder Recht bekommen werden.



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12.02.2024 ~ 08:21 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Thema Bürgergeld Beitrag Kennung: 1143249
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Der Bundeshaushalt wurde nun verabschiedet.
Einen Überblick über die finanziell bedeutenden Änderungen, insbesondere beim Bürgergeld durch die Haushaltsberatungen, gibt der Paritätische.
Hier zu finden: https://www.der-paritaetische.de/alle-me...t-und-soziales/

Es wird deutlich, dass dieser Haushalt eine Katastrophe ist.
Dringend muss in den ökologischen Umbau, die Daseinsfürsorge, die Bildung, den Umweltschutz, die Integration Geflüchteter und somit in die Zukunft einer demokratischen Gesellschaft investiert werden.
Stattdessen werden zur Haushaltskonsolidierung Sozialkürzungen und verfassungswidrigen Sanktionsregeln durch Diffamierung und Hetze gegen Erwerbslose, Niedriglöhner:innen und andere Arme legitimiert.
Das ist nicht hinnehmbar.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 12.02.2024 08:27.



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