Alles, was die Polizei zu einer Person speichert, vom bloßen Verdacht bis zu Verurteilungen, landet künftig in einem großen Datentopf. Da hinein kommt auch alles, was einzelne Polizeibeamte an sogenannten ermittlungsunterstützenden Hinweisen eingeben, wie etwa »Hooligan«, »Linksextremist«, »Islamist« und dergleichen. Blieben diese Daten bislang in einzelnen Dateien und damit noch halbwegs für Datenschützer kontrollierbar, ist damit jetzt Schluss: Sämtliche polizeilichen Erkenntnisse oder auch nur Spekulationen sind zur allseitigen Verknüpfung freigegeben. Jede beteiligte Polizeibehörde darf die Einträge weiterverarbeiten. Das eröffnet die Möglichkeit, über Jahrzehnte hinweg bestimmte Personen in den Fokus zu nehmen, zu prüfen, mit wem sie zu tun haben, wo sie angetroffen werden usw. Betroffen sind auch bloße Kontakt- oder Begleitpersonen.
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Eines liegt auf der Hand: Je mehr Einträge über eine Person vorliegen, desto größer ist das Risiko, dass diese weiteren Polizeimaßnahmen ausgesetzt wird – ohne dass jemals gecheckt wird, ob sie sich in irgendeiner Weise tatsächlich schuldig gemacht hat. Es genügt, dass die Polizei die Daten irgendwie verwenden zu können glaubt.
Diesen Paradigmenwechsel begleiten eine Reihe von Einzelmaßnahmen wie die erneute Billigung heimlicher Onlinedurchsuchungen, im Zweifelsfall auch gegen Journalisten, die potentiellen Informanten damit keine Anonymität mehr garantieren können.
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Das BKA-Gesetz macht den Weg frei für schwerwiegende Grundrechtsverletzungen in Form reiner Gesinnungsjustiz. |