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RE: Schwere Vorwürfe wegen Misshandlungen und Gewalt durch Polizeibeamte Ermittlungen: "Mangelhaft" |
Beitrag Kennung: 872423
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Man hat vor den Polizisten die Narrenfreiheit zuzuschanzen.
Mit erstunkenen und erlogenen Zahlen.
Zitat: |
Die Regierung will nun das Strafrecht verschärfen und Gewalt gegen Polizisten härter bestrafen, begründet mit der steigenden Zahl der Angriffe. Aber steigt die Zahl überhaupt? Alle Annahmen zu Gewalt gegen Polizisten basieren auf der Polizeilichen Kriminalstatistik. Die aber bildet nicht die tatsächliche Kriminalität ab. Sie zählt Ermittlungsverfahren. Das kann zu Übertreibungen führen, auch eingestellte Verfahren werden mitgezählt. Dennoch, laut der Statistik haben die Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewalt im Vergleich zu 2008 nicht zu-, sondern abgenommen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung aber nicht. Sie bezieht sich auf die Opferzahlen. Die liegen etwa dreimal so hoch, auch weil Polizisten oft in Teams unterwegs sind. Dann werden häufig alle als Opfer gezählt. Auch wenn nur einer angegriffen wurde.
Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): „Im Jahr 2015 sind mehr als 64.000 Polizisten Opfer von Straftaten geworden.
Dr. Johannes Fechner (SPD): „Das sind über 170 pro Tag.“
Heiko Maas (SPD): „Wir haben mittlerweile jedes Jahr über 60.000 Angriffe.“ |
[Quelle: http://www1.wdr.de/daserste/monitor/send...zisten-102.html]
Von was reden wir hier tatsächlich?
Zitat: |
Prof. Rafael Behr, Akademie der Polizei Hamburg: „Wenn wir nüchtern das Material betrachten, ist für Alarmstimmung und für eine Hysterie eigentlich kein Platz. Nur, was wir beobachten ist tatsächlich, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht mehr die materielle Grundlage bildet, sondern sich der Diskurs um Gewalt gegen Polizeibeamte verselbstständigt, das heißt, er ist moralisch geworden. Es ist eine gefühlte Gewalt, die interpretiert wird, die gemeint ist, und eben keine statistisch nachweisbare mehr.“
Trotzdem reagiert der Gesetzgeber mit voller Härte. Mindestens drei Monate Gefängnis soll künftig bekommen, wer einen Polizisten tätlich angreift. Als „tätlicher Angriff“ gilt dabei jede aktive Handlung gegen den Körper des Polizisten. Wie harmlos sie auch sein mag. Soll jemand zum Beispiel von Polizisten abgeführt werden und schlägt dabei im Reflex den Arm des Polizisten weg, wären das mindestens drei Monate Haft. Genauso, wenn jemand, der in einen schmerzhaften Polizeigriff genommen wird, nicht ruhig bleibt, sondern versucht, sich zu befreien. Dabei muss er den Polizisten nicht einmal treffen. Der Versuch würde schon reichen für drei Monate Haft. Ist man mindestens zu zweit, wäre eine relativ harmlose Widerstandshandlung, ohne Schmerzen für den Polizisten, sogar sechs Monate Mindeststrafe wert. Zum Vergleich: Eine Mindeststrafe von sechs Monaten sieht das Gesetz sonst nur für schwerste Straftaten vor: für gefährliche Körperverletzung etwa, für Zwangsprostitution oder sexuellen Missbrauch von Kindern. |
[Quelle: wie oben]
Wir reden von Errichtung eines Polizeistaates!!!
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