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Über Strafen im Islam informiert die IGFM (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte):
http://www.igfm.de/themen/scharia/gesetz...-republik-iran/
Zitat: |
IS propagiert, ungläubige Gefangene zu versklaven und sexuell auszubeuten
Vorab auf einen Blick
Das „Amt [arab.: diwan] für Forschungen und Fatwas des Islamischen Staats“ (IS) hat eine "amtliche" Erklärung zum Thema Gefangene und Sklaven erlassen. Verfasst ist der Text in Fragen und Antworten, einer Form, die bei Anfragen nach islamischen Rechtsgutachten (Fatwas) sehr gebräuchlich ist.
Die Ausführungen um die „richtige“ Art der „Benutzung“ von Sklavinnen sind zum Teil sehr detailliert. Die IS-Veröffentlichung erschien im „staatseigenen Verlag“ al-Himma (Arabisch: Hingabe oder Eifer) im Monat Muharram des Hidschra-Jahres 1436, also zwischen Oktober und November 2014. Der Text wurde u.a. in verschiedenen sozialen Medien veröffentlicht. Er ist im arabischen Original leicht auffindbar und offenbar recht weit verbreitet.
Die Autoren des IS wollen und haben keine neue islamische Lehrmeinung geschaffen. Sie wollen im Gegenteil die nach ihrer Auffassung reine Lehre des ursprünglichen Islam durchsetzen. Sie berufen sich auf dieselben Quellen und Traditionen wie der Mainstream-Islam: Den Koran, das historische Vorbild Mohammeds aus der islamischen Überlieferung (Sunna, Hadith) und den Konsens der Rechtsgelehrten. Der IS ignoriert jedoch andere, menschlichere und zum Teil deutlich abweichende Lesarten und Meinungen.
Die Autoren des Islamischen Staates erläutern, dass es muslimischen Männern „erlaubt“ sei, Gefangene zu versklaven und sexuell auszubeuten. Sklavinnen, auch minderjährige und vorpubertäre Mädchen, dürften verkauft, gehandelt und verschenkt werden.
Erlaubt ist dies aus der Sicht des IS, weil die Opfer „ungläubig” sind. Nach dieser Auffassung sind „Ungläubige” alle Menschen, die nicht dem sunnitischen Islam angehören. Dabei wird unterschieden in „anerkannte” Nichtmuslime, insbesondere Juden, Christen und Zoroastrier. Ihnen werden unter verschiedenen Auflagen begrenzt Rechte “gewährt”. Atheisten, Buddhisten, Jesiden, Bahá’í, Polytheisten, Animisten oder auch Anhänger neuerer Religionen haben nach dieser Rechtsauffassung noch nicht einmal ein Existenzrecht. Sie dürften sogar straflos getötet werden.
Der Islamische Staat propagiert eine streng konservative Form des sunnitischen Islams – die muslimischen Schiiten, die weltweit nur eine Minderheit im Islam stellen, sind nach dieser Auffassung entweder „Ungläubige“ oder „Abgefallene“. Diese beiden „Verbrechen“ können nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden. Bereits seit dem Entstehen des Islamismus in Ägypten um 1930
ist ein bedeutender Gedanke des (sunnitischen) Islamismus, dass selbst andersdenkende oder weniger strenggläubige Sunniten „Abgefallene” sind.
Über Jahrhunderte gab es auch muslimische Sklaven, die nach Vorschriften der Scharia nur muslimschen Herren gehören durften. Auch hierzu gibt es im islamischen Recht detaillierte Regelungen, Bezüge dazu finden sich auch in der Veröffentlichung des IS. In der Praxis sind die Sklavinnen des IS überwiegend Jesidinnen, Christinnen, aber auch Schiitinnen.
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In unseren Rechtsvorstellungen sind diese Staaten nichts weiter als Schurkenstaaten bzw. Unrechtsstaaten. In denen die Menschen mit einem schweren kriminellen Gedankengut von Kindesbeinen an gedrillt werden.
Das ganze Rechtssystem besteht aus, nach unserer Rechtsauffassung hochkriminellen Gedankengut, vergleichbar mit den schlimmsten Auswüchsen der Mafia, welche aus dem einst islamischen Teil Italiens hervorging.
Die Verhältnisse im Islam werden ihnen immer klarer, wenn sie die Informationen des IGFM gelesen haben; siehe Link.
Wer es bisher nicht erlebte fragt sich was schlimmer ist, bzw. war, der Islam oder der Faschismus.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 13.06.2016 05:47.
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