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RE: Kapitalismus abschaffen |
Beitrag Kennung: 78913
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U.Walluhn hat am 30. Oktober 2007 um 15:11 Uhr folgendes geschrieben:
Wer Hartz 4 nicht als Menschenrechtsverbrechen sieht ist entweder blind oder hat es noch nie am eigenen Leibe erlebt und sich deshalb noch nie ernsthaft Gedanken gemacht. Arbeitszwang mit 1 und Null-Euro-Jobs, bundesweiter Bewerbungszwang trotz Familie und Heimatbindung, Entmündigung bei Wohnungsfragen und endlose Zwangsumzüge, Leistungsverweigerung vor Verrentungsfällen, Unterdeckung bei Miete, Bedarfsgemeinschaften und Unterhaltszwang für fremde Kinder jenseits geltenden Unterhaltsrechtes, Kinder haften für ihre Eltern, 80 jährige Mütter für ihre Söhne, die zwangsweise wieder zu ihnen ziehen mussten, Anrechnung von fiktivem Einkommen, Residenzpflicht. Das ist offener Strafvollzug an unschuldigen Mitbürgern. Man kann ein dickes Buch dazu schreiben. Dicke Bücher gibt es dazu auch genügend. Die massenhaften Sozialgerichtsprozesse sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache. Ich muss aus Zeitgründen das Therma jetzt beenden. Ich empfehle neben dem Sutduim der Literatur auch Sendungen wie Ein Fall für Escher, Fakt, Umschau, Monitor, Frontal 21. |
Vielleicht vermauschelst Du gedanklich hier etwas: Voraussetzungen und Bedingungen für den Bezug von Sozialleistungen, die von anderen Menschen aufgebracht werden, mit Menschenrechten und Verbrechen.
Wenn ich mir Deine Argumentation so anschaue, komme ich zu dem Schluß, daß Arbeitengehen möglicherweise noch ein größeres Menschenrechtsverbrechen ist.
Inwieweit Du das in letzter Zeit am eigenen Leibe erlebt oder Dir ernsthaft Gedanken darüber gemacht hast, weiß ich nicht. Deswegen zähle ich Dir mal einige furchtbare, mit Arbeitengehen verbundenen Dinge auf: täglich früh aufstehen, bei Wind und Wetter zur Arbeit gehen oder fahren, stark begrenzte Tagesfreizeit, spät und müde nach Hause kommen, Arbeit leisten, Anweisungen eines Vorgesetzten befolgen, betriebliche Anweisungen und gesetzliche Vorschriften beachten, Pflicht zur Teilnahme an Schulungen und Weiterbildungen, Nachweis- oder Rechenschaftspflicht über geleistete Arbeit, Pausenmöglichkeit nur zur Pausenzeiten, eingeschränkte Rauch- und Trinkmöglichkeiten, Zwang zu einem sachlichen und freundlichen Umgang mit anderen Mitarbeitern und Kunden (auch mit unsympathischen), Urlaubsmöglichkeit nur in Übereinstimmung mit betrieblichen Interessen oder nach Abstimmung mit Kollegen, Überstunden oder Rufbereitschaft bei Bedarf, Ausgaben für den Weg zur Arbeit und die Verpflegung während der Arbeit, Sozialversicherungsabgabenpflicht, Steuerpflicht, Krankschreibungspflicht bei Erkrankung, persönliche Lebensgestaltung nur im Rahmen des selbst verdienten Nettoentgeltes sowie der verbleibenden Zeit und Kraft möglich, eventuell erforderlicher Wechsel des Arbeitsortes, der Wohnung, der Tätigkeit ...
Vielleicht sollte man den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte deswegen mal anrufen.
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