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Forum-Thueringen» Speziell» Leben & Religion » Wegweisendes Urteil » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wegweisendes Urteil
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RudiRatlos
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26.06.2012 ~ 23:32 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 569015
gelesener Beitrag - ID 569015


Zitat:
In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als Straftat eingeschätzt. Der im konkreten Fall angeklagte Arzt wurde trotzdem freigesprochen.

http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_773243.html


Auweia, da hat sich das Kölner Gericht aber den Zorn der jüdischen und muslimischen Gemeinde in Deutschland aufgehalst. Wie konnte dieses Gericht sich auch erdreisten für die ausführenden Ärzte Rechtssicherheit zu schaffen und die religiöse Beschneidung von kleinen Jungen als dass darzustellen was sie ist: Kindesmisshandlung. So etwas prangert man doch bestenfalls in Afrika an wo es auch Mädchen erwischt.

Die Richter sind doch bestimmt vom Volkgerichtshof geschulte Antisemiten.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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27.06.2012 ~ 06:24 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 569043
gelesener Beitrag - ID 569043


Ein sehr gutes Urteil.
Genitalverstümmelung ist immer ein Verbrechen. Egal ob bei Jungen oder Mädchen.
Interessant wird es wie die Reaktionen darauf von Juden und Muslimen sein werden Das ist spannend weil, da jetzt genau jemand kommen und von Rassismus, Antisemitismus und Religionsfeindlichkeit reden könnte. Ach was könnte, genau das wird kommen. Ich schätze das es bis zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird. Die werden sagen das die Genitalverstümmelung ihre Art von Ausübung der Religionsfreiheit ist. Religion ist aber niemals Freiheit.



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Eisenacher
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27.06.2012 ~ 11:09 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 569065
gelesener Beitrag - ID 569065


gastli,

Ganz so sicher bin ich nicht das ein Bundesverfassungsgericht so entscheidet wie Du schreibst. Meine persönl. Meinung.
Zum Gentialverstümmelung hast Du alles gesagt. Verschiedene Meinung treffen da vielleicht aufeinander wo Du Religionsfreiheit ansprichst.

Geht es hier nicht zuerst um das Rechtsgut der Jungen und Mädchen. Erst einmal geht es um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Deswegen steht es am Anfang der Verfassung. Dem steht ja nicht entgegen das man an seinem Glauben gehindert wird.
Rechtserheblich ist für mich das niemand wegen Herkunft und Glauben benachteiligt werden darf. Aber gleichlautend auch keine Vorteile haben soll.
Somit kann eine Sonderstellung wegen Religion oder Herkunft entfallen.



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RudiRatlos
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28.06.2012 ~ 01:27 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 569251
gelesener Beitrag - ID 569251


Zitat:
Das Credo des Rechtsstaates: Der Staat gewährt die Religionsfreiheit, nicht die Religion begründet die Staatlichkeit. Daher mussten die Staaten religiöse Rechtfertigungen nicht achten, als sie in weltweitem Einvernehmen die Geschlechtsverstümmelung von Mädchen verboten. Und deshalb hat das Kölner Landgericht recht, wenn es jetzt mit kluger Begründung die religiös gesteuerte Beschneidung minderjähriger Jungen als Straftat wertet. Die Berufung der Eltern auf ihre Religionsfreiheit ist nachrangig, denn sie schränken mit vollzogener Beschneidung die Religionsfreiheit ihres Sohnes unwiederbringlich ein. Wäre der Akt rechtlich erlaubt, so müsste der Staat zwischen religiös tradierten und individuell motivierten Körperverletzungen unheilbarer Art unterscheiden. Der Rechtsstaat muss jedoch gerecht gegenüber jedermann sein und muss daher auch Kinder vor ihren Eltern und deren Überzeugungen in Schutz nehmen, falls die Kinder - ob Mädchen oder Jungen - die Folgen nicht bis zur Volljährigkeit auswachsen können. Das gesellschaftspolitisch höchst heikle Urteil ist rechtsstaatlich unumgänglich.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...s-11800115.html





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28.06.2012 ~ 06:53 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 569269
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[PM 26.06.12]
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

* Das Brauchtum ist natürlich ein ganz tolles Argument für Misshandlungen.
Gottesurteile durch Ertränken und Verbrennen mit vorheriger Folter waren feste Bestandteile der christlichen Religion und wurden Jahrhunderte europaweit praktiziert.
Die Lex Prima Noctis war fester Bestandteil der christlichen Religion und wurden Jahrhunderte europaweit praktiziert.
Uralte Bräuche sind aber eben keine guten Argumente, Herr Graumann!

[SpOn]
Es sei jedoch nicht erwiesen, dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes schade, sagte [der Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum Heinrich] Mussinghoff: "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden."

* Das Kind kann über seine Körper nicht selbst entscheiden. Es hat aber ein unbestrittenes Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Der Katholikenfunktionär zeigt hier wie sehr sein Denken religionsidiotisch bestimmt ist. Er kann die Dinge gar nicht neutral sehen und bleibt seinem eingeschränkten Denkmuster verhaftet.



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13.07.2012 ~ 07:05 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572200
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Der Präsident des Verbandes Europäischer Rabbiner holt die Holocaust-Keule raus:
Rabbiner sieht Zukunft der Juden in Deutschland bedroht.
"Die Entscheidung in Köln ist vielleicht eine der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der Post-Holocaust-Welt." Nach Ende der Dringlichkeitssitzung ergänzte er nun, das Schächtverbot der Nationalsozialisten sei ein Zeichen für viele Juden gewesen, "wir müssen weg aus Deutschland". Ein Beschneidungsverbot wäre angesichts der Bedeutung dieses Brauchs ein viel stärkeres Zeichen.

* Unglaublich!!



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13.07.2012 ~ 21:26 Uhr ~ birke schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572335
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http://www.beschneidung-von-jungen.de/ho...likationen.html



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RudiRatlos
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14.07.2012 ~ 00:21 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572359
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Ich liebe meine Vorhaut...


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 14.07.2012 00:22.



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14.07.2012 ~ 00:27 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572360
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Unterhaltet ihr euch alle hier bald nur noch über Links ... verwirrt



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birke   birke ist männlich Zeige birke auf Karte FT-Nutzer
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14.07.2012 ~ 22:36 Uhr ~ birke schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572571
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Zitat:
Unterhaltet ihr euch alle hier bald nur noch über Links ...


Das erhöht hier die Übersichtlichkeit und spart Speicherplatz.



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14.07.2012 ~ 22:51 Uhr ~ SirBernd schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572572
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aah ja .... wieder was dazu gelernt ...



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Adeodatus
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16.07.2012 ~ 17:49 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572931
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Ich denke einmal das man zu diesem Thema eigentlich immer nur die falsche Meinung haben kann, stellt man sich auf die Seite des Gerichtsurteils, kann es passieren das man in die Ecke der Antisemiten, und Islamhasser gestellt wird.

Und sagt man na gut das ist halt in deren Religion so kann man durch aus unter den Verdacht geraten das einem die betroffenen Kinder völlig egal sind.

Daher habe ich auch schon lange überlegt ob ich meine Meinung hierzu sage! M.E. ist Religion eine Kopf- und Herzenssache, mit dem Penis übt man eher weniger seine Glaubensbekenntnis aus, daher sehe ich persönlich in diesem Urteil in keiner Weise eine Einschränkung der Religionsausübung. Evtl. sollte man sich wohl oder übel in allen Religionen einmal darüber Gedanken machen das man Kinder, Kinder sein lässt und Religion als das betrachtet was es ist, ein Bedürfnis der Erwachsenen, somit sollte ein Mindestalter, wie beim Rauchen, oder Alkohol trinken auch, für die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft gelten, denn dann sind die Kinder reif genug selbst eine Entscheidung darüber zu treffen ob und wie sie einer Konfession angehören wollen und was für die beiden Religionen um die es hier eigentlich geht, wichtig ist denn in einem Alter wo man ohne gezwungen zu werden selbst sagen kann, klar beschneidet mich, ist das OK vorher hat niemand ohne medizinische Notwendigkeit an einem Kind herumzuschnippeln.



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RudiRatlos
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16.07.2012 ~ 18:57 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572943
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Sollte der Inhalt des Urteils übernommen werden in ein zu erlassendes Gesetz (woran ich zweifle) gäbe es Konflikte mit der UN-Charta für Menschenrechte. Diese schütz unter anderem auch diese Rituale.

Daher wird es auf einen faulen Kompromiss hinauslaufen wie schon beim §218.



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Eisenacher
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16.07.2012 ~ 18:57 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 572944
gelesener Beitrag - ID 572944


Adeodatus,
sehr gut geschrieben. Die Umsetzung ist nur so schwierig denke ich mal.
Die Eltern haben aber das sagen da, wo die Kinder nicht selbstständig entscheiden können. Das in der Sache zu ändern alleine bei Beschneidung geht nicht.

Letzendes muß wohl eine Entscheidung fallen müssen welcher Bestimmung des Grundrechts man das höhere Recht gibt. Da wäre ich auch Deiner Meinung, im Beitrag.Wird aber nicht so kommen berücksichtigt man die Verfassung anderer Länder.

In den Fällen wo jetzt noch Ärzte tätig werden und wegen Zwischenfällen Krankenhaus notwendig ist, sollte dies auch als Privatpatient bezahlt werden.
Wie Schönheitsoperation auf eigenen Wunsch.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2012 ~ 07:16 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 573810
gelesener Beitrag - ID 573810


Online-Petition gegen ein Beschneidungs-Erlaubnisgesetz
Initiator ist der Kinderschutzverein MOGIS.

Bitte beteiligt Euch.

Zitat:
Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,

An: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
An: Die Deutsche Bundesregierung
An: Den Deutschen Bundestag

----------------
Alle Kinder haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Doch werden manche von Ihnen bereits kurz nach der Geburt beschnitten, andere erst später.

Im - auch von Deutschland und Israel unterzeichneten und ratifizierten - internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".

Seit dem November 2000 haben Kinder in Deutschland "ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" [BGB §1631].

Im Gegensatz dazu haben die Deutsche Bundesregierung und auch prominente Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen um religiös motivierte - nicht medizinisch indizierte - Eingriffe an Kindern zu legalisieren.

In der Debatte um die Abwägung der Rechte von Kindern gegen die Bekenntnisfreiheit und die Rechte der Eltern wünschen wir uns eine sachlichere Debatte.

Die Rechte der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit und seine (auch sexuelle) Selbstbestimmung gehen leider gerade fast völlig unter.

Ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Körperliche Unversehrtheit von Kindern" soll dazu dienen die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.

Alle Stimmen müssen gehört werden.

Auch gerade die Folgen solcher Eingriffe für die betroffenen Kinder müssen angemessen untersucht und berücksichtigt werden.

Dies scheint in der Kürze der Zeit und bei der Geschwindigkeit mit der im Moment Fakten geschaffen werden gerade unmöglich.

Die Versachlichung der Debatte war nie so dringend notwendig wie jetzt!

Mit freundlichen Grüßen




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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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19.07.2012 ~ 19:23 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 573893
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Bundestag Schwarz-Gelb und SPD einig über Resolution zu Beschneidung
Die Fraktionen von Union, FDP und SPD fordern das Recht auf Beschneidung. Mit ihrer Resolution wollen die Abgeordneten für Straffreiheit für den religiösen Akt eintreten.
Quelle.

Dieser inkompetente Haufen von Hornochsen fordert das Recht, wehrlosen Kindern unsäglichen Schmerz zuzufügen.
Wie wäre es denn mit dem Recht auf den religiösen Akt Recht die Frau züchtigen zu dürfen
Wie wäre es denn mit dem Recht auf den religiösen Akt Ungläubige zu töten?
Dieser inkompetente Haufen von Hornochsen geht mir auf den unbeschnittenen Schwanz.



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RudiRatlos
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19.07.2012 ~ 21:05 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 573922
gelesener Beitrag - ID 573922


Zitat:
nameless hat am 19. Juli 2012 um 19:23 Uhr folgendes geschrieben:

Wie wäre es denn mit dem Recht ...


Hier liegt der Konflikt wie ich bereits erwähnte.

Zitat:
RudiRatlos hat am 16. Juli 2012 um 18:57 Uhr folgendes geschrieben:
UN-Charta für Menschenrechte


Im Eingangsbeitrag steht meine Meinung zur Beschneidung.



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SirBernd    SirBernd ist männlich Zeige SirBernd auf Karte Moderator ist am 03.11.2022 verstorben
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19.07.2012 ~ 21:05 Uhr ~ SirBernd schreibt:
images/avatars/avatar-2086.jpg im Forum Thüringen seit: 18.09.2007
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 573923
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Dachte , du bist weiblich, nameless verwirrt


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SirBernd: 19.07.2012 21:06.



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RudiRatlos
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24.08.2012 ~ 00:44 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 579710
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Nun ist diese "Angelegenheit" also vor den Ethikrat gekommen. So weit, so gut..., oder eben auch nicht.

Wie ich schon befürchtete wird es ein "fauler Kompromiss". Das Beschneidungsritual findet doch zukünftig weiterhin in Synagogen oder Moscheen statt und nicht im OP-Saal?

Nirgends konnte ich die Beachtung der UN-Menschenrechtscharta heraus lesen, wohl aber zum wiederholten Male die "besondere geschichtliche Rolle Deutschlands" ..., aber nur in Bezug auf das Judentum. Worin besteht diese Rolle, sollte sie eine Bedeutung haben den Muslimen gegenüber?

Nein, da stehe ich positiv zur Haltung welche der Berufsverband der Kinderärzte dazu hat.



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nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
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25.08.2012 ~ 08:48 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 579829
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Dieser sogenannte Ethikrat hat versagt.

Den religiöse Verbrechern in der Geschichte wurde ja schon Einiges was für sie normal war abgerungen.

Kinder dürfen nicht mehr:
- getötet werden als Strafe für Ungehorsam .
- getötet werden weil sie illegitimen oder Töchter sind
- den Göttern geopfert werden
- das Opfer von Exorzisten werden
- einfach ausgesetzt werden
- als billige Sklaven missbraucht und verkauft werden
- mehr sexuell missbraucht werden
- verstümmelt werden, damit sie beim Betteln Erfolg haben

Alle diese schweren Straftaten gegen Kinder waren im Namen der Religion und des Glaubens normal. Sie sind zum Glück heute international geächtet. Das hindert religiöse Verbrecher nicht vollständig daran ihre Taten zu unterlassen.

Und jetzt bestand auch die Chance für Jungen:
Kinder dürfen nicht mehr aus religiösen Gründen verstümmelt werden.

„Kinderpenisbeschneidung ist ganz harmlos - wie Impfen.“
(Robert Spaemann, Volker Beck, Charlotte Knobloch)



PS:
Zitat:
Dachte , du bist weiblich, nameless

Ist doch egal oder? Dann habe ich eben Eier.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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06.09.2012 ~ 08:54 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 581993
gelesener Beitrag - ID 581993


[Berliner Umschau]
Berliner Justiz erlaubt Beschneidungen
Jüdische und moslemische Jungen dürfen in Berlin zunächst weiter beschnitten werden. Das kündigte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch an. Demnach wird das Land Berlin von einer Strafverfolgung absehen, wenn die Eltern des Jungen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Im Frühjahr hatte das Kölner Landgericht Beschneidungen untersagt und damit eine massive Kontroverse ausgelöst.
...
Demnach müssen beide Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten schriftlich einwilligen, nachdem sie ausführlich über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes nach (etwa zusammen mit der Einwilligungserklärung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft) muß nachgewiesen werden. Der Eingriff darf nur nach medizinisch fachgerechtem Standard vorgenommen werden. Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein Arzt durchführen.

* Berliner Justiz erlaubt Beschneidungen knickt vor religiösen Irrsinn ein.
Welche religiöse Notwendigkeit soll den das sein, dass man Kleinkindern am Penis herumschneidet?
Was darf Kleinkindern nach schriftlicher Einwilligung der Elternteile bzw. die Sorgeberechtigten als Nächstes abgeschnitten werden?



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Eisenacher
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06.09.2012 ~ 09:47 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 581997
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gastli,

einen Grund das zu erlauben sehe ich auch nicht. Zumal man dahin gehen will ein Gesetz zu erlassen einen Ohrring erst ab 14 zu gestatten. Unbenommen wie jeder denkt wie nötig es vorher ist.
Darin sehe ich das man ganz unterschiedliche Singnale die man setzt.

Wäre natürlich kein Einzelbeispiel. Wie in einer ganz anderen Sache Bei den Bundespräsidenten ein Gesetz in der man den Ehrensold annehmen muß.Geht es so weiter müssen wir Wegweisende Urteile umbenennen in Gesetze die keiner braucht.



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RudiRatlos
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07.09.2012 ~ 01:11 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 582155
gelesener Beitrag - ID 582155


Zitat:
gastli hat am 06. September 2012 um 08:54 Uhr folgendes geschrieben:
* Berliner Justiz erlaubt Beschneidungen...


Juden und Muslime wollen gemeinsam in Berlin demonstrieren.

Kein "Einknicken" in deinem Sinne @gastli. Ja Erst wenn die geplante Demo Erfolg hat wird es dass.

Dennoch darf es hier keine Toleranz um jeden Preis geben, schon gar nicht wenn es Kinder betrifft. Der "Kompromiss" ist und bleibt faul, auch und gerade weil die betroffenen religiösen Gruppen nicht eingebunden waren dabei.



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23.11.2012 ~ 07:28 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 596019
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Abgeordnete von SPD, Grüne und Linke legen alternativen Gesetzentwurf vor
Nämlich dass eine Beschneidung erst in Frage kommt, wenn das Kind im Alter von 14 Jahren zustimmungsfähig ist.
Da es nicht möglich ist religiösen Irrsinn komplett zu beenden, ist dieser Gesetzentwurf zur Zeit wohl akzeptabel.



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23.11.2012 ~ 18:35 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 596057
gelesener Beitrag - ID 596057


UPDATE:
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung.



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07.12.2012 ~ 06:49 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 598637
gelesener Beitrag - ID 598637


Kurz vor der Beschließung über das Gesetz zur Knabenbeschneidung startet auf der Website der Kinderrechtskampagne “Mein Körper gehört mir!” die Artikelserie “Nachrichten, die in deutschen Medien nicht erschienen”.

* Ich befürchte - nein ich bin mir sicher - auch dies Kinderrechtskampagne wird die Religioten nicht in ihrem Wahn stoppen können.



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RudiRatlos
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07.12.2012 ~ 14:46 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 598685
gelesener Beitrag - ID 598685


Beim Abwägen aller die Beschneidung betreffenden Gesetze, Traditionen usw. konnte nur Bockmist per Gesetz heraus kommen.

Und wie immer trifft es die Wehrlosesten, die Kinder. Dass ist beim §218 genauso der Fall.

(Erst wenn Grönemeiers gesungener Wunsch sich erfüllt könnte sich daran etwas ändern. Augenzwinkern )



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13.12.2012 ~ 06:22 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 599703
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Bundestag beschließt Gesetz zur Beschneidung.
[Tagesschau.de; 13. Dezember 2012]

* Lasst mich raten: des Sozialhaushalts? Nee?
Der Hecke des Bundeskanzleramts? Nich?
Der Vorhut der Arbeiterbewegung? Auch nich?
Der Vorhaut unschuldiger Knaben? Echt?
Weil sich da Schmutz ansammeln könnte? Aber warum dann Haare kahl rasieren, Fingernägel ausreißen oder Schamlippen abschneiden?
Noch besser Hirnbeschneidung aber natürlich nur bei den Beschneidungsbefürwortern. Oh was schreibe ich ich da für einen Blödsinn! Ihr Hirn ist doch schon beschnitten, kognitiv wie moralisch.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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16.12.2012 ~ 11:36 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 600167
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Die Gesetzgebung dieser Versagertruppe erreicht einen neuen Tiefpunkt.
Kleine Jungs stehen nun ungefähr auf einer Stufe mit Ferkeln.
Ihnen darf am Penis herumgeschnippelt werden und männlichen Ferkeln dürfen gleich die Hoden abgeschnitten. Beiden sogar ohne Betäubung.
Das Ziegen ficken verboten wird soll man wohl als Fortschritt deuten.



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Graziella   Graziella ist weiblich FT-Nutzer
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16.12.2012 ~ 13:28 Uhr ~ Graziella schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 600178
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aber doch bestimmt nicht in afghanistan geschockt



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RudiRatlos
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31.12.2012 ~ 22:04 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil - Der dichtende Grüne und die Beschneidung Beitrag Kennung: 602772
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...zunächst das Gedicht ( unglücklich ):

Wetzt das Messer, singt ein Lied,
Ab die Vorhaut von dem Glied.
Kinder können sich nicht wehren,
darum müssen sie uns ehren.
Wir verstümmeln, wir beschneiden
Recht und Vorhaut; allen beiden
muss man hier den Garaus machen,
denn wir steh’n auf solche Sachen.
Und ihr Schreien hilft so wenig,
denn wer festhält, ist der König.
Wir bestimmen, was hier Recht.
Wer dagegen ist, ist schlecht.
Gründe sind uns ganz egal,
der Verstand, der kann uns mal.
Bist Du für ein intaktes Glied,
so bist Du gleich Antisemit.

...hier eine Reaktion:

Zitat:
Marie-Luise Beck fragte auf Facebook entgeistert: “Wie gehen Grüne mit einem Landtagskandidaten um, aus dem es so dichtet? Ist diese Geschichte mit einer Entschuldigung erledigt?”


Quelle...

Freilich sind die Grünen nun gefragt wie sie die Angelegenheit handhaben. Der Verfasser, Ulf Dunkel,Landtagskandidat der Grünen in Niedersachsen jedenfalls will sein Mandat nicht antreten sollte er gewählt werden. Wenigstens im Verzicht ist er gut, dichten jedoch ist nicht sein Ding.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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20.03.2013 ~ 08:46 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617253
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[Zeit]
Gesetzgeber kannte nicht alle Risiken der Beschneidung
Das Beschneidungsgesetz basiert auf fragwürdigen Empfehlungen von US-Kinderärzten, behaupten zahlreiche Mediziner. Ihre Kritik sei zurückgehalten worden.
...
Das längst verabschiedete Beschneidungsgesetz beruft sich auch auf Empfehlungen der American Academy of Pediatrics (AAP), dem angesehenen US-amerikanischen Kinderärzteverband. Darin heißt es: Die Beschneidung Neugeborener berge zwar Risiken, diese würden aber von gesundheitlichen Vorteilen knapp, aber doch eindeutig überwogen. Dieses Fazit steht nun infrage. Denn keiner der von der AAP angeführten Vorteile halte einer Analyse nach präventivmedizinischen Kriterien stand. "Mitnichten schütze eine Beschneidung vor einer Reihe von Infektionen und Peniskrebs", sagt der Sexualmediziner Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen. Zusammen mit 37 weiteren Autoren aus 17 Nationen kritisiert er die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf. Die Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden haben sich an der Kritik beteiligt.

* Zu Gunsten der Religioten hatte man einen eilig zusammen geschusterten Gesetzentwurf beschlossen und Genitalverstümmelungen an Kindern weiter zugelassen. Ich hoffe nur das hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.



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20.03.2013 ~ 10:38 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617269
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Zitat:
gastli hat am 20. März 2013 um 08:46 Uhr folgendes geschrieben:
[Zeit]
Gesetzgeber kannte nicht alle Risiken der Beschneidung
Das Beschneidungsgesetz basiert auf fragwürdigen Empfehlungen von US-Kinderärzten, behaupten zahlreiche Mediziner. Ihre Kritik sei zurückgehalten worden.
...
Das längst verabschiedete Beschneidungsgesetz beruft sich auch auf Empfehlungen der American Academy of Pediatrics (AAP), dem angesehenen US-amerikanischen Kinderärzteverband. Darin heißt es: Die Beschneidung Neugeborener berge zwar Risiken, diese würden aber von gesundheitlichen Vorteilen knapp, aber doch eindeutig überwogen. Dieses Fazit steht nun infrage. Denn keiner der von der AAP angeführten Vorteile halte einer Analyse nach präventivmedizinischen Kriterien stand. "Mitnichten schütze eine Beschneidung vor einer Reihe von Infektionen und Peniskrebs", sagt der Sexualmediziner Morten Frisch vom Statens Serum Institut in Kopenhagen. Zusammen mit 37 weiteren Autoren aus 17 Nationen kritisiert er die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf. Die Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden haben sich an der Kritik beteiligt.

* Zu Gunsten der Religioten hatte man einen eilig zusammen geschusterten Gesetzentwurf beschlossen und Genitalverstümmelungen an Kindern weiter zugelassen. Ich hoffe nur das hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.


Die das beschlossen haben, denen sollte man das ganze Gerät kappen. großes Grinsen
Das ganze war nur eine Gefälligkeit für die Juden.

Frettchen.



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Moon
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20.03.2013 ~ 12:48 Uhr ~ Moon schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617287
gelesener Beitrag - ID 617287


Juden, Juden, Juden ...

Die meisten Beschneidungen finden im afrikan.-moslem. Raum statt.

Guckst Du HIER



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Adeodatus
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20.03.2013 ~ 15:03 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617298
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Diese Entscheidung ist gleichermaßen für Menschen mit islamischen Glauben als auch jüdischen Glauben bedeutend, es steht wohl außer Frage wer wo am meisten Beschneidungen durchführt. Es ist eine Entscheidung die von Erwachsenen Menschen getroffen wird und die am Wohl der Betroffenen vorbei geht, denn egal wie man zu Religionen generell steht Fakt ist das der Glaube an Gott, eine Kopf und Herzenssache ist und niemand wird wohl behaupten wollen das eine Beschneidung einen besseren Gläubigen schafft.



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Moon
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20.03.2013 ~ 16:43 Uhr ~ Moon schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617318
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Adeodatus sollte man nicht vielleicht versuchen, z.T. Jahrhunderte alte Traditionen ob nun aus Religiosität oder nicht, zu akzeptieren?



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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20.03.2013 ~ 20:29 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617342
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Zitat:
Moon hat am 20. März 2013 um 12:48 Uhr folgendes geschrieben:
Juden, Juden, Juden ...

Die meisten Beschneidungen finden im afrikan.-moslem. Raum statt.

Guckst Du HIER


Gucke gucke der Hahn sitzt auf der Klucke. großes Grinsen

Ich habe geguckt, und glaube die solten sich lieber die Hornhaut beschneiden, als Verstümmelungen vornehmen.
Gott hat uns nicht geschaffen, damit wir uns, oder unsere Mitmenschen verstümmeln.
Hat man Jesus den Piephahn verstümmelt?
Oder hätte Eva.... Adam verführt, mit einem Stummelschwanz? großes Grinsen

Außerdem ist diese Körperverletzung erst später bei einigen Ferkeln in Mode gekommen.

Mit Religion hat das überhaupt nichts mehr zu tun, es ist reiner Aberglaube.



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Moon
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20.03.2013 ~ 22:39 Uhr ~ Moon schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617356
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@ Frettchen: Na besonders schön finde ich das auch nicht, muss ich ja auch nicht.

Aber hier geht es doch um religöse Riten.
Also ich bin weder Jude noch Moslem und Du bestimmt auch nicht, sollten wir uns hier versuchen als Richter aufzuspielen, bei Sachen mit denen wir überhaupt nix zutun haben?
Sollen sie sich doch "beschnippeln", wenn es ihnen Spass macht ...

Zitat:
Frettchen hat am 20. März 2013 um 20:29 Uhr folgendes geschrieben: ... Hat man Jesus den Piephahn verstümmelt? ...

Meines erachtens ja ... Ja



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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20.03.2013 ~ 23:07 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617359
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Zitat:
Moon hat am 20. März 2013 um 22:39 Uhr folgendes geschrieben:
@ Frettchen: Na besonders schön finde ich das auch nicht, muss ich ja auch nicht.

Aber hier geht es doch um religöse Riten.
Also ich bin weder Jude noch Moslem und Du bestimmt auch nicht, sollten wir uns hier versuchen als Richter aufzuspielen, bei Sachen mit denen wir überhaupt nix zutun haben?
Sollen sie sich doch "beschnippeln", wenn es ihnen Spass macht ...

Zitat:
Frettchen hat am 20. März 2013 um 20:29 Uhr folgendes geschrieben: ... Hat man Jesus den Piephahn verstümmelt? ...

Meines erachtens ja ... Ja


Kann ja sein das du Recht hast.

Frettchen.



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Bubu
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20.03.2013 ~ 23:52 Uhr ~ Bubu schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617361
gelesener Beitrag - ID 617361


Moon:
Zitat:
Meines erachtens ja ...


Es weiß niemand, aber es ist davon auszugehen, daß man zu dieser Zeit alles vermieden hat, was zu Komplikationen führen würde, da man ja praktisch nur auf Hausmittel zugreifen konnte.
Außerdem sollte man berücksichtigen, daß die damaligen Menschen wesentlich weniger ********* waren, als in jüngerer Zeit. Amerikanische Forscher haben kürzlich festgestellt, daß die Intelligenz des Menschen sinkt, da er nicht mehr so vielen Gefahren wie vor tausenden von Jahren ausgesetzt ist. Sein Lebenserhaltungstrieb förderte auch seine Intelligenz.
Ich finde es aber mehr als lächerlich, wenn Leute behaupten, daß irgend ein Gott verlangt, daß sie sich verstümmeln lassen. Er hätte sie als sogen. Allmächtiger ja gleich so "konstruieren" können.
Ich würde um solche Leute, die eine derartige Verstümmlung verlangen, eine großen Bogen machen, da ich sie für nicht zurechnungsfähig halte,



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