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Bundesverfassungsgericht: Deutsches Asylgesetz ist verfassungswidrig
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gastli
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FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus
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19.07.2012 ~ 06:49 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
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Bundesverfassungsgericht: Deutsches Asylgesetz ist verfassungswidrig |
Beitrag Kennung: 573806
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[taz]
Endlich Existenzminimum
Die Karlsruher Verfassungsrichter urteilen gegen eine 19 Jahre alte Regelung. Nun sollen Flüchtlinge endlich eine Grundsicherung in angemessener Höhe erhalten.
...
Danach bekommt ein alleinlebender Flüchtling nun 336 Euro pro Monat, also knapp 90 Prozent des Hartz-IV-Satzes. Haushaltsangehörige bekommen 260 Euro. Soweit in einem Bundesland nur Gutscheine verteilt werden, muss deren Wert entsprechend steigen. In Ländern und Kommunen, in denen es im Wesentlichen Sachleistungen gibt, etwa Essenspakete, ändert sich daran nichts. Doch das zusätzliche „Taschengeld“ von derzeit 40 Euro wird auf 130 Euro erhöht.
......
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte keine Lust, sich das anzuhören. Die zuständige Ministerin war nicht zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gekommen. Sie hat wohl geahnt, dass das Bundesverfassungsgericht die Sozialleistungen für Flüchtlinge als „evident unzureichend“ beanstanden wird.
* Was soll die Menschenfeindin auch dort?
Die nachvollziehbare Begründung des BVerfG kann man dem Bericht entnehmen. Menschenwürde laut Grundgesetz gilt entweder für alle, oder für niemanden. Es ist schon beruhigend, dass wir ein Bundesverfassungsgericht haben, welches zumindest die Ewigkeitsklauseln unseres Grundgesetzes nicht zur Disposition stellt.
Damit bestätigt sich auch ein weiteres Mal:
Verfassungsschutz findet in Karlsruhe statt.
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