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RE: Terrorismuserfinder |
Beitrag Kennung: 327188
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Zitat: |
RudiRatlos hat am 29. September 2009 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben:
Privat kann man deren Unschuld vermuten @Pfiffikus. |
Privat kann ich nicht die geringste Vermutung äußern, da ich weder den Sachverhalt, noch die handelnden Personen kenne.
Zitat: |
RudiRatlos hat am 29. September 2009 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben:
Die Polizei war wohl anderer Meinung |
Die Meinung allein ist durch Artikel 5 GG gedeckt. Nur darf sie ihr Handeln nicht nach einer solchen Meinung ausrichten. Vielmehr würde in einem Rechtsstaat, sofern wir einen hätten, folgendes Menschenrecht gelten:
Zitat: |
Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. |
Nachlesen kannst du das in Universal Declaration of Human Rights (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte).
Hätten wir einen Rechtsstaat, so würde hier dieses Menschenrecht greifen.
Hätten wir einen Rechtsstaat, dann hätte man diese Personen aufgrund des bestehenden Verdachtes observieren können.
Hätten wir einen Rechtsstaat, dann hätte man diese observierten Personen mit einem Bombenbausatz o.ä. auf dem Wege zum Oktoberfest stellen können.
Täter, die auf frischer Tat ertappt werden, länger festzuhalten, wäre völlig menschenrechtskonform.
In einem Rechtsstaat darf ein Verdächtiger sogar festgehalten werden. Doch dafür gibt es Fristen. Und ein Freiheitsentzug bis zum Ende des Oktoberfestes fällt ganz gewiss nicht darunter.
Zitat: |
RudiRatlos hat am 29. September 2009 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben:
(wohl berechtigt) |
Das wird ein ordentliches Gericht in einem Verfahren mit Verteidigern und so zu entscheiden haben.
Einstweilen ist dem Spiegel-Artikel zu entnehmen,
- dass keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen,
- dass die Behörden die Kontakte von Marouane S. zu Harrach nicht belegen können,
- dass bei einer Wohnungsdurchsuchung nichts gefunden wurde, was den Verdacht erhärten könnte
Rückfrage: Womit konntest du deine Vermutung erhärten, dass der Verdacht "wohl berechtigt" war?
Zitat: |
RudiRatlos hat am 29. September 2009 um 08:35 Uhr folgendes geschrieben:
was bitte ist daran falsch. |
Dass von den Behörden ein Verstoß gegen die Menschenrechte zu verantworten ist.
Pfiffikus,
der zutiefst erschüttert ist, dass du hier noch Menschenrechtsverletzer verteidigst
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