Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
30.10.2006 ~ 15:58 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Und Verbraucher ist jeder, auch ein Arbeitgeber. |
Das ist nur der halbe Denkansatz, der Arbeitgeber als Privatperson ist Endverbraucher, aber als Unternehmer nicht hier ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Vorsteuerabzug (§ 15 UStG)
Durch das System des Vorsteuerabzugs wird sichergestellt, dass bei jedem steuerpflichtigen Umsatz (z.B. Weiterverkauf einer Ware) nur der bei dem jeweiligen Umsatz erzielte Mehrwert der Ware mit der Umsatzsteuer belastet wird.
Zweck des Vorsteuerabzugs ist es, dass die volle Umsatzsteuer durch den Endverbraucher getragen wird. Die für so genannte "Vorumsätze" entrichtete Umsatzsteuer wird dabei im Rahmen der monatlichen bzw. vierteljährlichen, von den Unternehmen abzugebenden Vorausanmeldung, verrechnet.
Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmen berechtigt, nicht dagegen
* private Endverbraucher,
* die öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden) soweit sie hoheitlich handeln und
* Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
Abziehbar als Vorsteuer ist auch die Einfuhrumsatzsteuer, die der Unternehmer bei der Wareneinfuhr aus Nicht-EG-Staaten an das Zollamt entrichtet hat (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG), vorausgesetzt, der Unternehmer verfügt über die entsprechenden Einfuhrbelege mit zollamtlichem Zahlungsnachweis (z.B. die Einfuhrzollanmeldung).
Zitat: |
Deswegen verstehe ich nicht, warum Du Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose, Schüler und Studenten, die relativ gesehen eher unterdurchschnittlich zum Mehrwertsteueraufkommen beitragen, besonders hervorhebst. |
Weil diese ebenso wie bei der Gesundheitsreform voher die von der Regierung betriebene Aufhebung der Paritätischen Einzahlung in die Sozialkassen finanzieren. Das Gejammere kommt hinterher wenn festgestellt wird das von die Versprechungen der Regierung nichts weiter als eine Seifenblase sind.
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