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Bestrafter Antifaschismus
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Torsten Benutzerkonto wurde gelöscht
01.10.2006 ~ 17:09 Uhr ~ Torsten schreibt:
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Bestrafter Antifaschismus |
Beitrag Kennung: 26012
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Bestrafter Antifaschismus
Am Freitag, dem 29.09.2006, wurde der Versandhändler Jürgen
Kamm vom Stuttgarter Landgericht zu einer Geldstrafe von
3600 Euro verurteilt. Wegen angeblicher Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Dabei handelte es sich um durchgestrichene Hakenkreuze,
Hakenkreuze, die in den Abfallbehälter geworfen werden und
zerbrochene Hakenkreuze. Eine der schwachsinnigen
Begründungen lautet, man könne nicht erkennen, ob das
Hakenkreuz in den Abfallbehälter geworfen werde oder aus
ihm herausgeholt. Man sollte den Herren Staatsanwälten und
Richtern mal das Fallgesetz erklären, nach dem keine
Hakenkreuze aus einem Abfallkorb springen.
Dieses Urteil ist nicht nur völlig absurd, sondern steht auch im
Widerspruch zur Auffassung anderer staatlicher Organe. In der
Broschüre „Mit Hakenkreuz und Totenkopf - Wie sich
Rechtsextremisten zu erkennen geben“ des Landesamtes für
Verfassungsschutz Sachsen vom Juli 2005 steht:
Zitat: |
Wer mit der Darstellung deutlich macht, dass er sich gegen den
Nationalsozialismus und seine Ideologie wenden will, macht sich
trotz Verwendens des Hakenkreuzes nicht nach dem §§ 86, 86a
StGB strafbar. Zum Beispiel:
- Durchgestrichenes Hakenkreuz
- Hakenkreuz am Galgen
- Hakenkreuz über Abfallbehälter
- Zerschlagenes Hakenkreuz |
Einige Staatsanwälte und Richter wollen offenbar Antifaschisten
kriminalisieren, einschüchtern und für eindeutig antifaschistische
Haltungen in der Öffentlichkeit bestrafen. Dies gehört zur
verbreiteten staatlichen Tendenz, den Nazis durch Beseitigung
derer Gegner den Weg freizumachen.
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