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09.09.2006 ~ 10:23 Uhr ~ geschlossen schreibt:
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Wenn es bei uns auch möglich wäre, so würden bei uns auch am Anfang die Tier-Mensch-"Standesämter" überlaufen.
Dürfen die dann eigentlich Nachkommen zeugen und auch "fremdgehen ?
Gilt das dann als Eheähnliche Gemeinschft mit Wahlrecht ?Und wer führt dann wen an der Leine?
Aber haben wir das nicht schon in mancher Ehe?: blöde Ziege, doofer Hund, blödes Schwein, du hast ne Meise ?.......
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