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RE: IG Metall macht mobil gegen Zeitarbeit |
Beitrag Kennung: 472324
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[OTZ]
Einer der ersten Fälle um Lohnrückzahlung für Zeitarbeiter ist gestern am Geraer Arbeitsgericht behandelt worden. Ein 57-Jähriger Geraer fordert von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Zahlung von 10 000 Euro.
Gera. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes, nach dem die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit nicht tariffähig ist. Damit ist deren Tarifvertrag unwirksam. Arbeitsrechtler gehen von weitreichenden Folgen aus. Dazu gehört auch, dass Leiharbeiter rückwirkend für drei Jahre den Lohn einfordern können, der auch in den Entleihfirmen gezahlt wurde.
Die knapp 10 000 Euro des aktuellen Falles ergeben sich aus der Differenz im Stundenlohn, bei Nachtzuschlägen, Prämien zur Senkung des Krankenstandes, Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen, erklärt der Geraer Rechtsanwalt Stephan Brandner. Der betroffene Leiharbeiter war von Mitte 2008 bis Anfang 2010 als Produktionshelfer eingesetzt.
In dem gestrigen Gütetermin ist es allerdings zu keiner Einigung der beiden Parteien gekommen, eine Fortsetzung soll es im Mai geben. Auch das Gericht selbst wartet derzeit offensichtlich Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Themenkreis ab. Dabei soll es um die Frage gehen, inwieweit Ausschlussfristen zur Anwendung gelangen. Zwar verjähren Gehaltsforderungen erst nach drei Jahren, doch in einigen Arbeitsverträgen steht, dass gegenseitige Ansprüche bereits nach drei Monaten verfallen. Während sich beim Arbeitsgericht die Anfragen Betroffener mehren, sind in der Arbeitsagentur Gera noch keine Anträge auf rückwirkend höheres Arbeitslosengeld eingegangen. Arbeitslos gewordene Leiharbeiter können Ansprüche bereits formlos anmelden. Um eine Klage kommen sie offensichtlich nicht herum. Bei der Bewilligung werde man sich auf Gerichtsentscheide über den zustehenden Lohn stützen. Daran orientiere sich die Nachzahlung, erklärt eine Sprecherin.
* Sehr gut. Bitte diese Meldung weiter verbreiten.
Damit die betroffenen Opfer sehen, dass es notwendig ist für ihre Rechte zu klagen und zu kämpfen.
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