|
RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 541807
|
|
|
|
[SHZ]
Keine Markenprodukte für Lebensmittelgutschein - Eingeschränkte Auswahl für Hartz-IV-Empfänger
Kappeln / Süderbrarup. Eigentlich wollte Thomas Rudolph nur einkaufen. Zwar nicht mit Bargeld, sondern mit einem Lebensmittelgutschein - das mag, zugegeben, nicht so häufig vorkommen. Aber dass er so abgebügelt werden würde, wie es ihm dann widerfuhr, damit hatte er nun wirklich nicht gerechnet. Den Gutschein hatte Rudolph, seit Jahresanfang Hartz-IV-Empfänger, vom Kappelner Job-Center erhalten. Sein Wert: 30 Euro. Bei Lidl in Süderbrarup wollte man den Gutschein zwar akzeptieren - aber Rudolphs Auswahl aus dem Sortiment deutlich beschneiden. Für Hilke Richardsen vom Fachbereich Regionale Integration, der in der Kreisverwaltung für die Sozialzentren des Kreises zuständig ist, ein Ding der Unmöglichkeit.
Es war am Freitag, 13. Januar. Gemeinsam mit einem Freund machte sich Thomas Rudolph auf den Weg von Kappeln nach Süderbrarup, um in der dortigen Lidl-Filiale einzukaufen. Dass er kein Bargeld hat, um seine Lebensmittel selber zu zahlen, belastet ihn stark. Auch gesundheitlich. Rudolph ist blass, sein Kreislauf spielt immer wieder verrückt. "Ich bin extra nach Süderbrarup gefahren, um mich nicht in einem Kappelner Geschäft diesem Gefühl aussetzen zu müssen, nicht selber für meinen Einkauf aufkommen zu können", sagt er. Bei Lidl angekommen, sprach er eine Kassiererin an, wollte von ihr wissen, ob er mit einem Gutschein bezahlen könne. "Sie hat mir das Papier abgenommen und ist damit nach hinten verschwunden, vermutlich zum Filialleiter", erzählt Thomas Rudolph. Als sie zurückkam, habe sie ihn wissen lassen, dass er mit seinem Gutschein zwar einkaufen könne - allerdings keine Markenprodukte. Der Hinweis der Kassiererin war eindeutig: Erlaubt seien ihm nur Lidl-eigene Artikel. "Dass man mich so eingeschränkt hat, war das eine", erinnert sich Rudolph. "Das andere war, dass sie das auch noch quer durch den Laden gerufen hat." Am meisten aber stößt ihm Folgendes auf: "Es kann doch nicht sein, dass Lidl bestimmt, was ich esse und was nicht."
Drei Einschränkungen
Tatsächlich gibt der Lebensmittelgutschein im Din-A4-Format nur drei Einschränkungen vor: Der Nutzer muss sich ausweisen können. An ihn dürfen keine Zahlungen (also auch kein Wechselgeld) geleistet werden. Und er darf mit dem Gutschein weder Tabak noch Alkohol erwerben. Thomas Rudolph stellt klar: "Das ist alles nachvollziehbar und völlig in Ordnung. Aber was ich esse, bestimme ich immer noch selber."
* Die alltäglichen Ausgrenzungen gegen diejenigen, die man politisch gewollt zu den Verlierern des Kapitalismus ernennt.
Derartige Berichte finden nur Erwähnung in lokalen Zeitungen. Die sogenannten Qualitätsjournalisten der Massenmedien haben schliesslich den Befehl, im Wochenrhythmus einen Vorzeige-Sozialschmarotze.r zu finden und anzuprangern.
Oder die Beliebtheit der Merkel in den journalistischen Himmel zu schreiben.
|
|
|
|
|
|
|