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RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 1135426
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Wohnkostenlücke 2022
Unter Wohnkostenlücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu verstehen. Im Jahr 2022 beliefen sich die nicht übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung auf 382 Millionen Euro. Die durchschnittliche Differenz in den Haushalt, in denen nicht die kompletten Wohnkosten übernommen wurden, betrug 101 Euro. Im Jahr 2021 betrug diese Zahl noch 91 Euro. Also wurde die Höhe der nicht berücksichtigten KdU H nochmal um mehr als 10 % gesteigert. Insgesamt wurden bei 338 000 BGs die KdU nicht vollständig übernommen.
Dazu ein paar Detailzahlen:
in folgenden Bundesländern gab es die höchsten Nichtübernahmequoten in % und den durchschnittlichen Beträgen
Bayern 17,82 %, 120,44 EUR
Rheinland-Pfalz 17,33 %, 90,97 EUR
Baden-Württemberg 15,48 %, 93,03 EUR
Berlin 14,91 %, 148,67 EUR
Niedersachsen 14,59 %, 92,63 EUR
(Beträge entnommen Tabelle 1 Spalte 7)
Das bedeutet, diese nicht übernommenen Beträge, müssen von den SGB II-Leistungsbeziehenden selbst gezahlt werden. Bei den jeweils genannten Beträgen handelt es sich um Durchschnittsbeträge, in Einzelfällen ist also der von den Leistungsbeziehenden zu tragende Betrag auch mal deutlich höher als der Durchschnittsbetrag.
Diese Wohnkostenlücke wurde von der Linkspartei im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt, die Antwort der Bundesregierung umfasst 113 Seiten, es können da alle Werte pro Jobcenter nachgeschaut werden. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier zum Download: https://******/oxm2l
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