online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. ist aufgehoben - » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. ist aufgehoben -
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.045 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



24.10.2007 ~ 20:11 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. ist aufgehoben - Beitrag Kennung: 76997
gelesener Beitrag - ID 76997


Eine schallende Schelle für den Präventionsstaat.

Zitat:
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle


Nr. 154/2007

Haftbefehl gegen Berliner Soziologen aufgehoben

Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante Gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt.

Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift "radikal" und auch seine - konspirativ angelegten - Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der "militanten gruppe" am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe", sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der "militanten gruppe" nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Beschluss vom 18. Oktober 2007 - StB 34/07

Karlsruhe, den 24. Oktober 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501




Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Der Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. ist aufgehoben -

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen