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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Ermordung eines deutschen Staatsbürgers mittels einer Drohne ist nicht strafbar » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ermordung eines deutschen Staatsbürgers mittels einer Drohne ist nicht strafbar
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.050 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



03.07.2013 ~ 09:21 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Ermordung eines deutschen Staatsbürgers mittels einer Drohne ist nicht strafbar Beitrag Kennung: 640391
gelesener Beitrag - ID 640391


[ARD]
Keine Kriegsverbrechen, keine Anklage
Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod eines deutschen Islamisten durch einen US-Drohnenangriff in Pakistan eingestellt. Die Tötung des damals 20-jährigen Bünyamin E. aus Wuppertal im Oktober 2012 sei kein Kriegsverbrechen gewesen, erklärte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.

* Die Begründung der Bundesanwaltschaft: Der 20-jährige Wuppertaler war schliesslich kein Mensch, der auf einen rechtsstaatlichen Prozess pochen konnte, sondern "nur ein Islamist", den man folgerichtig abknallen kann.
Ein lustiges Detail ist es, dass die Bundesanwaltschaft über Kriegsrecht debattiert.
Ich dachte immer, Deutschland befindet sich gar nicht im Krieg, sondern in einer Friedensmission zum Brunnenbau und für Frauenrechte. Aber wahrscheinlich hab ich wieder mal alles falsch verstanden.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



03.07.2013 ~ 09:36 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Ermordung eines deutschen Staatsbürgers mittels einer Drohne ist nicht strafbar Beitrag Kennung: 640397
gelesener Beitrag - ID 640397


Es geht ja auch nicht darum ob hier über Kriegsrecht debattiert wird oder nicht der Knackpunkt ist folgender.

Bünyamin E. aus Wuppertal wurde bei dem Angriff einer US-Drohne getötet,

im Kampf gegen Terroristen in Afghanistan waren Raketen auf ein Gehöft in der pakistanischen Unruheregion Nord-Waziristan gefeuert worden, das auch von ausländischen Kämpfern genutzt worden war.

Das Problem ist das sich die USA ja nicht im Krieg mit Pakistan befindet dort aber immer mal ein bisschen Bombardiert, somit wäre die Tötung Bünyamin E. wohl doch ein Tötungsverbrechen weil er ja eben nicht auf dem Territorium von Afghanistan wo ja die "Achse des Guten" ein bisschen Krieg führt, sondern im Nachbarland getötet wurde.



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