Kennt sich von euch jemand mit dem europäischen Recht aus und kann auf Grund der Rechtslage hier mal ein Paar Zeilen darüber schreiben inwieweit das GG für Deutschland überhaupt noch Gültigkeit besitzt?
Es gelten ja folgende Grundsätze:
Bundesrecht bricht Landesrecht. Europarecht bricht Länderrecht.
DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION
UND
DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE
DER EUROPÄISCHEN UNION
* * * * * * * * * *
CHARTA DER GRUNDRECHTE
DER EUROPÄISCHEN UNION
Wurden nicht durch diesen Vertrag alle Verfassungen der vertragsschließenden Länder außer Kraft gesetzt?
Wenn nicht, inwiefern sind diese nun durch o. g. völkerrechtlichen Vertrag und in wie weit obsolet geworden?
Die
CHARTA DER GRUNDRECHTE
DER EUROPÄISCHEN UNION
ersetzt doch nun mehr oder weniger die Verfassungen der europäischen Länder, ohne das die Bevölkerungen darüber abstimmten, oder irre ich da?
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 10.10.2012 11:36.
Eisenacher Benutzerkonto wurde gelöscht
10.10.2012 ~ 22:36 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Gilt in Deutschland noch das GG?
Beitrag Kennung: 588154
Meta,
ich denke die Frage ist zu allgemein.
Diese Abkommen sind völkerrechtliche Verträge zwischen den teilnehmenden Staaten. Ihr Recht berechtigt und verpflichtet daher nur die Staaten selbst, erzeugt aber aus sich heraus keine unmittelbare Rechtswirkung innerhalb der innerstaatlichen Rechtsordnungen; dazu bedarf es einer innerstaatlichen (verfassungsrechtlichen) Geltungsnorm (zum Beispiel Art. 93 der niederländischen Verfassung) oder eines staatlichen Umsetzungsaktes. Damit unterscheiden sie sich vom Europarecht im engeren Sinne, das auch ohne mitgliedstaatlichen Umsetzungsakt unmittelbare Anwendung finden kann (so EU-Verordnungen und unter Umständen auch EU-Richtlinien).
Oder meinst Du die Europäischen Menschenrechtskonvention vor (Art. 6 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union).Die ja gesondert zu betrachten ist.
Es is ja eine eine supranationale Rechtsordnung eigener Art, die als überstaatliches, aber nicht als gewöhnliches Völkerrecht zu klassifizieren ist. Übrigens Meta, der korrekte Begriff seit dem Lissabonvertrag ist dementsprechend Unionsrecht, während Gemeinschaftsrecht nur noch historischen Wert hat.
Insofern ist Deine Frage bestimmt auf das Unionsrecht gerichtet
Eines ist damit sicher die gemeinsame Inflation ist damit eine beschlossene Sache an der man nicht mehr vorbei kommt. Wie viel Inflation die Südstaaten der €-EU brauchen damit deren Wirtschaft wieder anspringt weiß ich natürlich nicht.
Darüber spricht man: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gefl%C3%BCgelter_Worte/G
Man sehe und staune die DDR-Münzen waren und sind 1950 0,26 € wert, so ist es mit allen Münzen die bis 1953 geprägt wurden und auch mit den alten Geldscheinen.
Weitere DDR Münzen sind entwertet, warum wohl? So lange Deutsche Mark auf den Münzen stand waren es auch Deutsche Mark und sind bis heute nicht entwertet.
Siehe: http://www.muenzkatalog-online.de/katalo...muenze_183.html
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