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An Presseverlage zahlen
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Eisenacher Benutzerkonto wurde gelöscht
02.09.2012 ~ 17:00 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
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An Presseverlage zahlen |
Beitrag Kennung: 581189
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Das Bundeskabinett beschloß einen Gesetzentwurf zu Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Betreiber von Suchmaschienen und Anbieter vergleichbarer Dienste müssen Entgelte
an die Verlage zahlen wenn Internet Presseerzeugnusse genutzt werden.
Ziel Presseverleger sollen im Netz besser geschützt werden.
Dies ist ja bestimmt allen Bekannt so das ich nur dies schreibe zur Begründung.
Was versteht Ihr da unter vergleichbarer Dienst. Wo oft Presserzeugnisse mit ran gezogen werden?
Ist das der Anfang oder kann dies später mal für ein Forum gelten?
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