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Zum Ende der Seite springen Von der Politik vergessen
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Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



22.06.2012 ~ 23:22 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
Von der Politik vergessen Beitrag Kennung: 567929
gelesener Beitrag - ID 567929


Erstaunlich das dies nur Thema ist bei der SPD und Grünen.

Geschenke von Unternehmen anzunehmen, deren Produkte man dann bevorzugt verwendet, gilt allgemein als Bestechlichkeit. Aber nicht, wenn Pharmafirmen Ärzten Geld anbieten, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.


Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat grünes Licht für das sogenannte Pharmamarketing durch Arzneimittelhersteller gegeben. Nach einer am Freitag veröffentlichten Grundsatzentscheidung machen sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Umgekehrt machen sich Pharmareferenten, die Gelder anbieten, nicht der Bestechung schuldig. (Az: GSSt 2/11)
Die geltenden Gesetze gäben eine Strafverfolgung nicht her, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber entsprechende Straftatbestände schaffen. Genau dies forderten SPD und Grüne in Berlin. Es gehe um ein „gravierendes Problem, der Ball liege jetzt aber „klar in unserem Feld“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe).
Nach bisherigem Recht kann wegen Bestechlichkeit nur belangt werden, wer als „Amtsträger“ oder als „Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs“ Vorteile annimmt. Strittig war, ob Vertragsärzte als „Amtsträger“ oder zumindest als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen tätig werden, wenn sie Arznei- oder Hilfsmittel verordnen.
Schecks über insgesamt 18.000 Euro


Beides verneinte der BGH nun in seinem Grundsatzbeschluss. Zwar seien die gesetzlichen Krankenkassen der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen. Die freiberuflich niedergelassenen Vertragsärzte arbeiteten aber nicht unmittelbar für und auch nicht im Auftrag der Kassen. Denn es seien die Patienten, die sich ihren Arzt auswählen. Zu ihnen bestehe ein enges Vertrauensverhältnis und für sie und in ihrem Auftrag werde der Arzt tätig.
Der Karlsruher Beschluss erging gemeinsam von beiden Strafsenaten des BGH im Großen Senat für Strafsachen. Im konkreten Fall kann danach eine Pharmareferentin mit einem Freispruch rechnen. Im Rahmen eines als „Verordnungsmanagement“ bezeichneten Prämiensystems hatte ihr Pharmaunternehmen für Verordnungen eine Provision von fünf Prozent des Herstellerabgabepreises ausgelobt.
Die Pharmareferentin hatte dem Arzt entsprechend 16 als Vortragshonorare getarnte Schecks über insgesamt rund 18.000 Euro gegeben. Das Landgericht Hamburg hatte sie und den Arzt zu Geldstrafen verurteilt. Der Arzt hatte dies akzeptiert, über die Revision der Pharmareferentin muss nun formal noch der Fünfte Strafsenat des BGH entscheiden.
Kein "Freifahrtschein" für Ärzte und Pharmareferenten


Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei. Erst jüngst habe der Deutsche Ärztetag in Nürnberg vehement auf die Gefahren hingewiesen, die mit „einer Degradierung von Ärzten zu Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Krankenkassen“ verbunden wären. Ähnlich äußerten sich die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Zustimmung kam auch aus der Pharmabranche: „Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen, Birgit Fischer. Ärzte könnten sich weiter als „Angehörige eines freien Berufs“ sehen.
Die Krankenkassen betonten dagegen, das Urteil sei kein „Freifahrtschein“ für die Ärzte und Pharmareferenten. Viel eher handele es sich um einen „klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands.

http://www.fr-online.de/wirtschaft/pharm...0,16451068.html



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.050 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



24.06.2012 ~ 07:46 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
RE: Von der Politik vergessen Beitrag Kennung: 568180
gelesener Beitrag - ID 568180


Geld von Pharmakonzernen annehmen ist also in der Bananenrepublik keine Bestechung.

Die Erde ist eine Scheibe.

Zitat:
Zustimmung kam auch aus der Pharmabranche: „Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen, Birgit Fischer.


Genau Patienten dürfen immer darauf vertrauen das Pharmakonzerne zu ihrem Nutzen handeln, wenn sie Ärzte mittels monetären Zuwendungen, für ihren Dreck gefügig machen um ihre Profite zu sichern.

Und in diesem widerlichen System gibt es genug widerliche Menschen, die ihre widerlichen Motive durch dieses Urteil gestärkt sehen.



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



24.06.2012 ~ 12:42 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Von der Politik vergessen Beitrag Kennung: 568226
gelesener Beitrag - ID 568226


gastli,
so weit sind wir da nicht auseinander. Im Gegenteil.
Nur was ich vermisste das nicht die Linke da auf der Seite der Parteien waren die gegen die Pharmaindustrie (Praktiken) ist.

Hier wäre doch die Gelegenheit gewesen, den Bürgern zu zeigen wo sie steht.
Na gut ging in der Zeit ja um Posten. Hier haben doch einige versagt. Oder?



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



24.06.2012 ~ 13:47 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Von der Politik vergessen Beitrag Kennung: 568237
gelesener Beitrag - ID 568237


Ich sehe hier kein Problem, für den Patienten, denn die Kassenpatienten erhalten in den Apotheken das Medikament von einem Pharmahersteller mit dem die Krankenkasse einen Vertrag hat. Das ein Arzt von einem Pharmahersteller Schmiergeld erhält ist für den Patienten daher so interessant wie die letzte Reisernte in China.

Ob sich da eine Partei künstlich darüber aufregt oder nicht kann man unter der Rubrik „klappern gehört zum Handwerk“ verbuchen. Denn die gleichen Parteien sind diejenigen die vor der Lobby der Pharmaindustrie kuschen wenn die Frage der Arzneimittelkosten auf die Tagesordnung kommt.



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Eisenacher
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25.06.2012 ~ 10:46 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Von der Politik vergessen Beitrag Kennung: 568459
gelesener Beitrag - ID 568459


Es geht nur um eine kleine, beigefarbene Pille, doch es ist ein großer Fortschritt für das Gesundheitswesen. An diesem Montag muss zum ersten Mal ein Pharmakonzern mit den Krankenkassen über den Preis eines patentgeschützten Arzneimittels verhandeln, das er hierzulande vermarkten will. Ähnliche Gespräche über etwa 20 weitere Medikamente werden in diesem Jahr folgen. Nutzen die Krankenkassen die Chance, gehören die von Kritikern angeprangerten „Mondpreise“ für Medikamente in Deutschland der Vergangenheit an.

Eine kleine, aber feine Delegation wird an diesem Vormittag an der Berliner Mittelstraße 51 eintreffen. Mit Medizinern und Arzneimittelexperten im Schlepptau wird Claus Runge am Hauptsitz des Spitzenverbandes der Krankenkassen erwartet. Der 36-jährige Apotheker hat eine Blitzkarriere hingelegt in der Pharmaindustrie. Bevor er in die Geschäftsführung von Astra Zeneca Deutschland einzog, hat er für die namhaften Pharmakonzerne Glaxo Smith Kline und Wyeth gearbeitet. Als erster Manager verhandelt er nun über den Preis eines patentgeschützten Medikaments mit der gesetzlichen Krankenversicherung.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/teure...0,11493462.html



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