gastli
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Wohnort: terrigenus
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20.05.2013 ~ 10:06 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Bundeswehr übt Cyberkrieg |
Beitrag Kennung: 632069
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[Golem]
Zivile Hacker sollen im Krieg als Kombattanten eingestuft und dürften in der Folge auch physisch angegriffen und sogar getötet werden. Das steht in einem Strategiepapier für die Nato, das die künftigen Regeln im Cyberkrieg definieren soll.
...
Deshalb hat die Nato eine Gruppe von Experten beauftragt, ein Regelwerk zu erstellen. Unter dem Namen Tallinn-Manual ist es nun veröffentlicht worden.
* Dort steht unter "Regel 35 - Zivile direkte Beteiligung in Kampfhandlungen", dass Hacker als aktive Kriegsteilnehmer gelten. Hackerangriffe, die mit militärischen Aktionen im Zusammenhang stehen, sind als kriegerische Aktionen einzustufen, gleichwertig wie Angriffe mit einer Waffe. Das soll vor allem für DDoS-Attacken und das Infizieren mit Malware gelten. Selbst das Offenlegen von Schwachstellen in Computersystemen des Gegners gilt demnach als kriegerische Handlung. Hacker sind somit legitime Angriffsziele, auch auf dem Weg zum Rechner. Ihre Aktionen beginnen nach dem Regelwerk bereits, sobald ein System auf Schwachstellen untersucht wird.
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