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Zum Ende der Seite springen Erinnerung für Frauen
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Eisenacher
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02.03.2012 ~ 17:32 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
Erinnerung für Frauen Beitrag Kennung: 545657
gelesener Beitrag - ID 545657


In Vorbereitung ist außerdem eine thüringenweite Veranstaltung mit Marion
Böker vom Verein der in der DDR geschiedenen Frauen am 14. März in
Erfurt. Marion Böker betreut als Juristin das Beschwerdeverfahren. Auch
Frauen aus Eisenach sind zu dieser Veranstaltung eingeladen. Weitere
Informationen, insbesondere zur gemeinsamen Fahrt nach Erfurt, gibt Ulrike
Quentel: 670-160 oder gleichstellung(at)eisenach.de (Link:
http://www.eisenach.de/java script:linkTo_UnCryptMailto('ocknvq,ingkejuvgnnwpiBgkugpcej0fg');
)
Hintergrund:
Im Einigungsvertrag wurden keine Regelungen zum Versorgungsausgleich bei
Ehescheidungen nach dem DDR-Familienrecht getroffen. Erst ab dem 1. Januar
1992 ist in den neuen Bundesländern bei einer Scheidung auch der
Versorgungsausgleich geregelt. Insbesondere Frauen, die vor 1991 wegen
Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht lückenlos erwerbstätig
waren, in Teilzeit arbeiteten oder häufig weniger als Männer verdienten,
haben aus diesen Gründen eine geringere Rente. Sie erhalten im Gegensatz
zu den ab 1992 geschiedenen keinen Ausgleich aus der Rente ihrer
ehemaligen Ehemänner



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