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Zum Ende der Seite springen Liechtenstein muss Steuersünder nicht entschädigen
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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



11.02.2011 ~ 17:08 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Liechtenstein muss Steuersünder nicht entschädigen Beitrag Kennung: 460917
gelesener Beitrag - ID 460917


Zitat:
Die Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss nach einem Gerichtsurteil doch nicht für den Schaden von deutschen Steuersündern aufkommen. Der Oberste Gerichtshof Liechtensteins in Vaduz wies in einem Musterprozess gegen die Bank des Fürsten von Liechtenstein die Schadenersatzklage eines LGT-Kunden ab, wie die Zeitung "Liechtensteiner Vaterland" unter Berufung auf den Anwalt des Klägers mitteilte. Das juristische Tauziehen um eine Entschädigung der vom Datenklau bei der LGT Treuhand betroffenen Steuersünder sei damit beendet.

Der Kläger, ein Immobilienhändler aus Bad Homburg, war wegen des Datenklaus bei der LGT Treuhand ins Visier der deutschen Steuerfahnder geraten. Der Immobilienhändler wurde im Juli 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsauflage von 7,5 Millionen Euro verurteilt worden. Mit Steuernachzahlungen und Anwaltskosten musste er rund 20 Millionen Euro bezahlen.

Der Kläger warf der Bank vor, dass sie ihn zu spät über den Datenklau informiert habe. Hätte die LGT ihn im Jahr 2002 über den Datenklau informiert, hätte er sich selbst beim Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wäre er mit einer geringeren Geldstrafe davongekommen, als dies im Jahr 2008 der Fall war. Nach Informationen der Zeitung sind mehr als ein halbes Dutzend weiterer Klagen am Landgericht in Vaduz anhängig.

Quelle:http://www.tagesschau.de/liechtenstein160.html]Tagesschau[/URL]




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