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Arbeitslosenhilfe: Verfassungsgemäß abgeschafft
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RudiRatlos Benutzerkonto wurde gelöscht
30.12.2010 ~ 00:13 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
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Arbeitslosenhilfe: Verfassungsgemäß abgeschafft |
Beitrag Kennung: 451858
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Zitat: |
Der Erste Senat entschied jetzt, dass Arbeitslosenhilfe anders als Arbeitslosengeld nicht unter die Eigentumsgarantie falle, weil sie nicht auf Eigenleistung beruhe. „Gesetzliche Ansprüche, soweit sie vorwiegend auf staatlicher Gewährung beruhen“, seien aber nicht durch die Eigentumsgarantie geschützt. Mit dieser Begründung geht die Entscheidung der Kammer über den Einzelfall hinaus und gewährt dem Staat bei sozialhilfeähnlichen Leistungen größeren Spielraum. Auch der Vertrauensschutz sei durch die Streichung der Arbeitslosenhilfe nicht verletzt worden. Denn diese Leistung sei in der Vergangenheit immer befristet gewesen. Danach wurde der Anspruch neu geprüft. Folglich habe auch kein Vertrauensschutz für die Zukunft bestanden. Der verfassungsrechtliche Schutz gehe nicht so weit, „den Staatsbürger vor jeglicher Enttäuschung in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu schützen“, so der Erste Senat.
Mehr dazu...
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Diese Entscheidung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht. Somit sind die von Rot/grün beschlossenen Veränderungen von 2005 legitimiert und lassen vermutlich noch weitere Eingriffe zu.
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