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@Rudi Ratlos
Dein Link ist veraltet.
Nach dem neuen Gesetz ist der Bürger in der Beweispflicht.
Das heißt, dass nicht mehr die GEZ beweisen muss, dass man den Rundfunk nutzt sondern der Bürger muss beweisen, dass er ihn nicht nutzt.
Man muss also niemanden in die Wohnung lassen, allerdings hat es nun den Nachteil, dass erstmal alle bezahlen müssen. Wenn sie das nicht wollen muss man einen Mitarbeiter der GEZ (z.B. durch zeigen der Räumlichkeiten) davon überzeugen, dass kein Gerät parat steht.
Mit 18 € / monatlich ist die Gebühr deutlich zu hoch. Manch einer muss für diese Gebühr im Monat 4 Stunden arbeiten.
Akzeptabel währen 3-4 Euro.
Ein Witz ist diese Klausel:
Betriebe mit mehr als 20 000 Beschäftigten zahlen 180 Rundfunkbeiträge.
Ich bin gespannt, ob dann den Mitarbeitern TV und Radio bereitgestellt wird.
Ich dachte immer man ist in der Firma um zu arbeiten.
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Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von dreiessen: 16.12.2010 12:47.
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