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Er will den etwas "uninteressierteren" Mitmenschen damit sagen, dass die HAFTUNG
auch von Foren, laut BGH auf den Betreiber übergeht.
Als "USER" macht man da sein Dünnschiss Häufchen drauf, was interessiert es einen,
wenn wo anders die Schwarte kracht und Leute Post bekommen mit dem Vermerk.:
einstweilige Verfügung - persönlich zustellen.
Als mehrfach Beklagter ( 24 Mal alleine in 2008 + 2009 ), übrigens alle Verfahren mit
einem Streitwert von über 900.000€ bisher gewonnen (!) fängt man doch hier und da
an sich für so banale Problematiken wie USER-VERHALTEN zu beschäftigen, vor allem,
wenn es letztlich um MEIN Geld geht - und nicht das der Verursacher.
Meine Kontrahenten.: xt:Commerce, YASNI, SCOUT24, LANGENSCHEID, die Anwälte
der Gegner, keine kleinen Namen.: RAe Krieger aus Düsseldorf ( EXPLORER ), der
MediaMarkt Sprücheklopfer Steinhöfel und aktuell verbringe ich meine Zeit mir dem
Bruder vom Guido Westerwelle. Der ista uch Anwalt und meint mich verklagen zu müssen.
Einfach mal einen Blick ins ABMAHNRADAR werfen.
So, was bedeutet diese Urteil denn nun ?
Man darf sich da nicht an Gemüse und Rezepten festhalten, der Tenor sagt etwas
banal einfaches aus.: DAS WAS AUF EINER WEBSEITE ZU SEHEN IST, DAS IST DA.
Wie das da hingekommen ist ist erst einmal Nebensache. Es ist da und man haftet als
Betreiber, das kann übrigens richtig teuer werden.
Interessant wird die Nummer, wenn man das mal an YASNI & CO anlegt. Betreiber
von großen Webseiten bekommen auch große Probleme wenn man der Seiten nicht
mehr Herr wird. Man haftet schliesslich für jede einzelne davon !
Da wir auch eine gewisse Informationspflicht für Webseiten Betreiber haben ( ja, das
ist diese Nummer : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) ergibt sich aus der nun
vorliegenden Gesetzeslage was ganz neues ! Man kann nicht mehr sagen, DER da
war es, sondern man selber kriegt den Stiefel in den Arsch gerammt und darf dann
selber im zweiten Zuge DEN DA auch noch verklagen.
Wie Inhalte auf die Seite kommen ist dabei auch egal. Stellen wir mal die Hypothese
auf da hat einer die Seite gehackt. Dann biste trotzdem dran, denn du hättest die
besser schützen müssen.
Einblendungen mit iFrames. Zählen von nun an als eigener Inhalt, das kann auch je
nach Fall zu Wettbewerbsrechtlichen Komplikationen führen. Die ART wie die Inhalte
da hin kommen, spielt nun keine Rolle mehr, sondern das was auf den Bildschirm zu
sehen ist, das wird als SEITE angesehen, als EIGENE Seite !
Ein Beispiel ( mal ein "böses" ) ich verlinke gleich meine Bilder vom Host und lasse ein
paar hier Anzeigen. Screenshoot und ab zum Anwalt. Das ist dann eine WIN:WIN
Situation, meine Bilder auf dieser Seite, der Betreiber zahlt pro Bild 400€ zzg. Anwalt.
( natürlich per Anonymen 10 Minuten eMail Account ( hab ich nicht ) aber ginge )
Bildgröße.: Die ist lt. Rechtsprechung egal. Eine Kopie der Mona Lisa als Briefmarke
oder Thumbnail ist ebenso eine Kopie, wie ein 4 * 5 Meter Bild, obwohl jeder Depp
schon anhand der Größe sehen wird, es kann nicht das Original sein. Und Bingo !
Paradoxer Weise wird das UwG nun leichter. Man spart sich die ganze Verursacher-
Debatte und hält sich an den, wo das zu sehen war. Sinniger Weise wird aber auch
passieren, dass kleine Webmaster und Anfänger Schwarenweise in offene Messer
laufen werden, denn das UwG verzeiht keine Fehler. Auch keine Kleinen.
Erstmal meine 5Cent zum Thema ( zum warm werden - ich bin da leicht angehaucht
was Abmahnung & Co angeht )
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SEO: 16.11.2009 02:10.
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