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Ab dem 23. Oktober Impfung gegen Schweinegrippe möglich
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Mina
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01.10.2009 ~ 17:44 Uhr ~ Mina schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
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Ab dem 23. Oktober Impfung gegen Schweinegrippe möglich |
Beitrag Kennung: 328371
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Der Fachdienst Gesundheit beim Landratsamt Altenburger Land teilt mit, dass ein Impfstoff gegen die Neue Influenza (sog. Schweinegrippe) ab dem 23. Oktober 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht. Die Impfung ist freiwillig. Jeder, der sich impfen lassen will, kann kostenlos geimpft werden. Aus Sicht der Fachbehörde wird geraten, dieses Angebot wahrzunehmen.
Die Hausärzte impfen Personen mit besonderem Erkrankungsrisiko, wie Schwangere und chronische Kranke, z.B. Asthmatiker und Patienten mit chronischer Bronchitis, mit chronischen Herz- Kreislauferkrankungen sowie mit Leber- und Nierenerkrankungen. Auch Diabetiker, HIV- Infizierte, Multiple Sklerose Erkrankte sowie auch Personen über 60 Jahre sollen bevorzugt geimpft werden. Es wird genügend Impfstoff für alle impfwilligen Bürger bereitgestellt. Die saisonale Grippeimpfung kann auch zeitgleich mit der Impfung gegen die Schweinegrippe oder in einem Abstand von vierzehn Tagen verabreicht werden.
Um einen ausreichenden Impfschutz gegen die Neue Influenza zu erreichen, sind zwei Impfdosen notwendig. Der Mindestabstand zwischen den beiden Dosen sollte 14 Tage betragen. Ein Immunschutz stellt sich zwischen der ersten und zweiten Impfung ein und ist etwa zehn Tage nach der zweiten Impfung komplett. Mögliche Nebenwirkungen sind laut Bundesgesundheitsministerium denen der saisonalen Grippeimpfung sehr ähnlich. Denkbar wären Schüttelfrost, Fieber, Kopfschmerzen, Husten, Übelkeit, Schmerzen an der Impfstelle, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen, Jucken und Kribbeln.
Im Altenburger Land sind seit August 2009 25 Verdachtsfälle und zwei laborbestätigte Fälle von Schweinegrippe registriert. Aufgrund dieser v. g. Tatsache und des saisonbedingten Auftretens von Infekten der oberen Luftwege möchten wir die Bevölkerung nochmals auf die Einhaltung wichtiger Hygiene- und Verhaltensregeln hinweisen:
Wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln für die Bevölkerung:
• Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden mit Seife, auch zwischen den Fingern, vor allem vor und nach jedem Kontakt mit dem Kranken. Vermeiden Sie es, die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase zu berühren.
• Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen. Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in den Ärmel, nicht in die Hände! Das Einmaltaschentuch sollte sofort in einer Abfalltüte entsorgt werden.
• Die kranke Person sollte möglichst in einem getrennten Zimmer schlafen.
• Der Erkrankte sollte die Mahlzeiten allein einnehmen,
• entweder in einem getrennten Zimmer oder zu einer anderen Zeit als die übrigen Haushaltsmitglieder.
• Wenn Erkrankte näheren körperlichen Kontakt (weniger als 2 Meter Abstand) zu anderen haben, sollten sie einen Mund-Nasenschutz tragen. Dadurch verringert sich die Anzahl der ausgeatmeten Viren und andere sind dadurch besser vor einer Ansteckung geschützt. Bitte beachten Sie, dass der Mund-Nasenschutz nicht länger als 2 bis 3 Stunden getragen wird. Auch die pflegende Person sollte einen Mund- Nasenschutz tragen, wenn der Abstand bei der Pflege weniger als 2 Meter beträgt.
• Lüften Sie geschlossene Räume 3 bis 4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten. Die Zahl der Viren in der Luft wird verringert, ein Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich zudem auf der Internetseite unter www.altenburgerland.de oder telefonisch unter 03447 586-840 über die neue Grippe A/H1N1 (sog. Schweinegrippe) umfassend informieren.
Wer sich impfen lassen will und weitere Fragen hat, wendet sich bitte an seinen Hausarzt oder an den Fachdienst Gesundheit unter Telefon: 03447 586-833.
http://www.abg-net.de/index.php?id=home
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