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Forum-Thueringen» Regional» Altenburg-Forum » Änderung des Waffengesetzes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Mina   Mina ist weiblich Zeige Mina auf Karte FT-Nutzerin
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22.08.2009 ~ 10:37 Uhr ~ Mina schreibt:
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Änderung des Waffengesetzes Beitrag Kennung: 308043
gelesener Beitrag - ID 308043


Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden ist das Waffenrecht nach 2002 erneut verschärft worden, die Änderungen traten zum 25. Juli 2009 in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht nun u. a. strengere Kontrollen von Waffen- besitzern. Ordnungsämter können nun Waffenbesitzer auch ohne Verdacht auf einen Gesetzesverstoß und ohne Ankündigung zu Hause kontrollieren.

Diese sind nun auch ermächtigt, häufiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bisher schrieb das Gesetz die sogenannte „Bedürfnisprüfung“ nur einmal nach drei Jahren vor. Reichte es bisher aus, einen Jagdschein zu besitzen oder Mitglied im Schützenverein zu sein, muss nun tatsächlich nachgewiesen werden, dass diese Aktivitäten regelmäßig betrieben und die Waffen dafür auch tatsächlich gebraucht werden. Neu ist darüber hinaus, dass das regelmäßige Schießen in entsprechenden Disziplinen nachgewiesen werden muss, wenn Genehmigungen für eine dritte Kurzwaffe oder eine vierte halbautomatische Langwaffe beantragt werden.

Bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss seit dem 25. Juli bereits vorab die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden. Ergibt eine Kontrolle, dass Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann dies mit drei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang war dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Denkbar sind in Zukunft insgesamt schärfere Vorschriften für die Sicherung von Gewehren, Pistolen und Munition, eventuell über den Abgleich biometrischer Daten.

Festgelegt wurde per Gesetz auch eine höhere Altersgrenze für das Schießen mit Großkalibern. In den Schützenvereinen dürfen diese künftig nur noch von Volljährigen genutzt werden, bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Eingeführt werden soll bis Ende 2012 zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland. Die Informationen über Erwerber, Besitzer und Überlasser von Waffen sollen elektronisch erfasst und ausgewertet werden. Damit haben Polizei und Behörden schnellen Zugriff auf die Daten bei überregionalen Angelegenheiten. Bislang werden die Angaben nur auf kommunaler Ebene registriert.

Das neue Gesetz enthält außerdem eine bis zum 31.12.2009 verlängerte Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz. Personen, die ohne Erlaubnis Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder im Fachdienst Öffentliche Ordnung des Landratsamtes abgeben und dort unbrauchbar machen lassen, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht.


http://www.abg-net.de/index.php?id=home



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Mina   Mina ist weiblich Zeige Mina auf Karte FT-Nutzerin
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25.08.2009 ~ 08:04 Uhr ~ Mina schreibt:
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680 erhaltene Danksagungen
RE: Änderung des Waffengesetzes Beitrag Kennung: 310354
gelesener Beitrag - ID 310354


Änderungen des Waffengesetzes ermöglichen strengere Kontrollen durch die Ordnungsbehörde.

Ordnungsämter können nun Waffenbesitzer auch ohne Verdacht auf einen Gesetzesverstoß und ohne Ankündigung zu Hause kontrollieren. Diese sind nun auch ermächtigt, häufiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bisher schrieb das Gesetz die sogenannte „Bedürfnisprüfung“ nur einmal nach drei Jahren vor. Reichte es bisher aus, einen Jagdschein zu besitzen oder Mitglied im Schützenverein zu sein, muss nun tatsächlich nachgewiesen werden, dass diese Aktivitäten regelmäßig betrieben und die Waffen dafür auch tatsächlich gebraucht werden. Neu ist darüber hinaus, dass das regelmäßige Schießen in entsprechenden Disziplinen nachgewiesen werden muss, wenn Genehmigungen für eine dritte Kurzwaffe oder eine vierte halbautomatische Langwaffe beantragt werden.

Bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss seit dem 25. Juli bereits vorab die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden. Ergibt eine Kontrolle, dass Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann dies mit drei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang war dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Denkbar sind in Zukunft insgesamt schärfere Vorschriften für die Sicherung von Gewehren, Pistolen und Munition, eventuell über den Abgleich biometrischer Daten.

Festgelegt wurde per Gesetz auch eine höhere Altersgrenze für das Schießen mit Großkalibern. In den Schützenvereinen dürfen diese künftig nur noch von Volljährigen genutzt werden, bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Eingeführt werden soll bis Ende 2012 zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland. Die Informationen über Erwerber, Besitzer und Überlasser von Waffen sollen elektronisch erfasst und ausgewertet werden. Damit haben Polizei und Behörden schnellen Zugriff auf die Daten bei überregionalen Angelegenheiten. Bislang werden die Angaben nur auf kommunaler Ebene registriert.

Das neue Gesetz enthält außerdem eine bis zum 31.12.2009 verlängerte Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz. Personen, die ohne Erlaubnis Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder im Fachdienst Öffentliche Ordnung des Landratsamtes abgeben und dort unbrauchbar machen lassen, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht.


Link: http://www.altenburgerland.de/sixcms/det...ng=de&id=115297



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.781 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



25.08.2009 ~ 23:17 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Änderung des Waffengesetzes Beitrag Kennung: 310803
gelesener Beitrag - ID 310803


Zitat:
Süsse hat am 25. August 2009 um 08:04 Uhr folgendes zitiert:

Ordnungsämter können nun Waffenbesitzer auch ohne Verdacht auf einen Gesetzesverstoß und ohne Ankündigung zu Hause kontrollieren.

Ergänzend bleibt zu bemerken, dass es selbstverständlich unter richterlichen Vorbehalt steht, wenn bei einem Kriminellen kontrolliert werden soll, ob er illegal eine Waffe besitzt.
Ein begründeter Verdacht ist für einen richterlichen Durchsuchungsbefehl natürlich Voraussetzung!



Pfiffikus,
der es erschreckend findet, dass hier Bürger mit einem unbefleckten Führungszeugnis schlimmer behandelt werden, als Kriminelle


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Pfiffikus: 25.08.2009 23:18.



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Markenhai
Benutzerkonto wurde gelöscht



25.08.2009 ~ 23:34 Uhr ~ Markenhai schreibt:
RE: Änderung des Waffengesetzes Beitrag Kennung: 310832
gelesener Beitrag - ID 310832


Was ist daran erschreckend? Die Ordnungsämter kontrolieren ob ein Waffenschrank vorhanden ist und ob die Waffen dort gelagert werden ...

Markenhai,
dem es so lieber ist, als wenn Waffen von Kindern aus dem Nachtschrank der Eltern geholt werden und ....



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