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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden
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Adeodatus
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10.03.2009 ~ 15:14 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234086
gelesener Beitrag - ID 234086


Nun würde mich Deine Reaktion interessieren, wenn Dich Dein Chef auf Grund eines Verdachtes kündigt, denn um nichts anderes geht es hier im Thema also noch einmal auch für Dich die Kassiererin wurde auf Grund des Verdachtes zwei Pfandbons im Wert von 1,30 € unterschlagen zu haben gekündigt. Die Richterin hat mit dem Urteil übrigens den Grundstein dafür gelegt das auch Du wegen des Verdachtes eine Büroklammer eingesteckt zu haben gekündigt werden kannst. Beweise braucht Dein Chef nicht, na ja, wer einmal klaut, klaut auch wieder.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 10.03.2009 15:15.



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10.03.2009 ~ 15:22 Uhr ~ kritiker schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234090
gelesener Beitrag - ID 234090


Zitat:
spidy hat am 10. März 2009 um 15:14 Uhr folgendes geschrieben:
... Die Richterin hat mit dem Urteil übrigens den Grundstein dafür gelegt das auch Du wegen des Verdachtes eine Büroklammer eingesteckt zu haben gekündigt werden kannst. Beweise braucht Dein Chef nicht, na ja, wer einmal klaut, klaut auch wieder.

spidy, manch einer versteht das nicht! so kann auch der kündigungsschutz umgangen werden! wer kein williger sklave sein will, und für ein trinkgeld den ganzen tag schuften will, der wird auf diese weise entsorgt!
bis dann



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10.03.2009 ~ 15:22 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234091
gelesener Beitrag - ID 234091


Zitat:
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen.


Einfach nochmal durchlesen, da kommst sicher selber drauf. Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden.



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10.03.2009 ~ 15:45 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234103
gelesener Beitrag - ID 234103


Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 14:46 Uhr folgendes geschrieben:
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen.


Das eigentliche Problem wurde leider nicht erkannt. Die Frau war gewerkschaftlich sehr akziv. Die lächerliche Summe von 1,30 Euro, wo noch nicht mal erwiesen ist das sie tatsächlich geklaut hat, dienten dem Unternehmer(ich weigere mich den Begriff Arbeitgeber zu benutzen) lediglich als Vorwand die Frau zu feuern.



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10.03.2009 ~ 15:47 Uhr ~ kritiker schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234105
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Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
... Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden.

wer hat das bewiesen? wo steht schwarz auf weiß der beweis?
bis dann



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10.03.2009 ~ 15:56 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234109
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Zitat:
kritiker hat am 10. März 2009 um 15:47 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
... Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden.

wer hat das bewiesen? wo steht schwarz auf weiß der beweis?
bis dann


Deswegen habe ich doch geschrieben: WENN sie geklaut hat. Wenn nicht dann nicht, so einfach ist das. Wo ist hier das Problem?
Thema ist "Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden" und das darf sie, wenn sie ..



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Adeodatus
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10.03.2009 ~ 16:06 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234113
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Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 15:22 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Diebstahl gehöhrt bestraft, egal wie viel. Wer einmal klaut der klaut auch wieder. Es ist keinen AG zuzumuten so jemanden zu beschäftigen.


Einfach nochmal durchlesen, da kommst sicher selber drauf. Wenn sie geklaut hat muss sie bestraft werden.


Also noch einmal von vorn die Kassiererin wurde wegen des Verdachtes gekündigt mittels einer so genannten Verdachtskündigung! Zur Erläuterung hier eine Erklärung um was es sich bei einer Verdachtskündigung handelt.

Zitat:
Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn ein Verdacht auf eine im Betrieb begangene Verfehlung besteht. Meist geht es dabei um Diebstahl. Aber auch eine vom Arbeitgeber behauptete falsche Spesenabrechnung kann zu einer Verdachtskündigung führen.

Sie wird häufig als fristlose Kündigung ausgesprochen. Denn meistens berufen sich die Arbeitgeber darauf, dass ihnen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wegen des entstandenen Vertrauensverlustes nicht zuzumuten ist.

Quelle: Verdi


Also noch einmal es liegt nicht der Beweis vor sondern nur der Verdacht! Und egal wie oft ich Dein Posting noch durchlese ich finde keine Stelle an der ich Dir zustimmen könnte.
.



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10.03.2009 ~ 16:28 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234118
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du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden.



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10.03.2009 ~ 16:36 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234120
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Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:
du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden.


Sag doch das du es rechtens findest. Es gibt eben, zum Glück, zahlreiche Menschen die das eben anders sehen. Wo kommmen wir da hin wenn jemand auf Verdacht einfach gekündigt werden kann? Zählen denn echte Beweise gar nichts mehr? Die muss man erst mal haben gegen die Kassiererin.



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10.03.2009 ~ 16:45 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234121
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na genau



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Adeodatus
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10.03.2009 ~ 17:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234125
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Zitat:
co2schleuder hat am 10. März 2009 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:
du sollst mir nicht zustimmen sondern nur richtig lesen. ich lese nicht das ich geschrieben habe das sie schuldig ist. ich habe geschrieben wenn sie den Diebstahl begangen hat muss sie bestraft werden. Wenn es das rechtsmittel der Verdachtskündigung gibt dann hat der AG auch das recht dies anzuwenden. Das scheint es aber auch schon vor diesem Fall gegeben zu haben, also muss da jetzt nicht so ein Theater gemacht werden.


Das Problem der Verdachtskündigung liegt darin das nicht der AG beweisen muss das es diesen Vorfall gegeben hat sondern der AN muss beweisen das er eben nicht im Sinne der Kündigung schuldig ist. Das ist aber recht schwer oder wie in diesem Fall belegt unmöglich. Um mal auf Dein Wenn zu kommen, Du schreibst immer wieder "Wenn sie diesen Diebstahl begangen hat, muss sie bestraft werden", Richtig? Ich versuche Dir aber schon die ganze Zeit zu erklären dass sie ohne einen Beweis, für ihre Schuld bestraft, wurde. Ergo hat die Richterin mit ihrem Urteil einen Rahmen geschaffen der es Arbeitgebern ermöglicht, schnell und ohne große Mühe (man kann es fast Unbürokratisch nennen) Mitarbeiter zu entsorgen, ob es nun darum geht das sich der AN gewerkschaftlich betätigt oder einfach nur darum das den Arbeitgebern eine Kündigungsfrist zu lang, oder eine Abfindung zu hoch ist, die Verdachtskündigung macht’s möglich denn in der Richterin haben sie eine Verbündete gefunden die aus Unrecht mit einem Handstreich Recht gemacht hat. Auch wenn es vorher schon Verdachtskündigungen gegeben hat, so war es in Kündigungsschutzverfahren üblich Kündigungen zurückzuweisen, wenn keine Beweise für das Vergehen des Arbeitnehmers vorlagen, oder gar der Verdacht bestand das es sich hier um eine Extremform des so genannten Mobbing handelt. Ja es stimmt extreme Zeiten erfordern extreme Einschränkungen für die Arbeitnehmer



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10.03.2009 ~ 17:54 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234143
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Dann sollte man also besser versuchen als AN einen Verdacht gar nicht erst aufkommen zu lassen.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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10.03.2009 ~ 18:47 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234165
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Ob ein Verdacht aufkommt darauf hat der später von einer Verdachtskündigung Betroffene so wenig Einfluss wie der Bauer auf das Wetter.
Wenn er/sie dann auch noch auf solche Gegner trifft wie den Sprecher des Einzelhandelverbands (HDE), Pellengahr schwinden die Chancen auf Gerechtigkeit gen 0.

Zitat:
Kündigungen wegen solch geringer Summen seien arbeitsrechtliches „Tagesgeschäft“, so Pellengahr. Es gehe auch gar nicht um den geringen Streitwert, sondern darum, eine klare Linie zu ziehen: „Du darfst nicht stehlen. Das gilt. Wo soll man denn sonst die Grenze ziehen?“ Der Vergleich zu Managern, die für Milliarden-Verluste verantwortlich seien, sei falsch. „Im einen Fall ist es Unfähigkeit, im anderen Diebstahl. Unfähigkeit ist nicht strafbar.“
[Ruhr Nachrichten]


Typen wie der würden am liebsten Mitarbeiter fristlos entlassen, die zu lange die Klospülung drücken und sich beim Telefonieren nicht kurz genug fassen, weil sie ihm Zeit stehlen in der er seine Opfer ausbeuten kann.
Kurzum, ein widerlicher Typ, in einem widerlichen System der von widerlichen Motiven getrieben wird.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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10.03.2009 ~ 19:01 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234169
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Zitat:
gastli hat am 10. März 2009 um 18:47 Uhr folgendes geschrieben:

Typen wie der würden am liebsten Mitarbeiter fristlos entlassen, die zu lange die Klospülung drücken und sich beim Telefonieren nicht kurz genug fassen, weil sie ihm Zeit stehlen in der er seine Opfer ausbeuten kann.
Kurzum, ein widerlicher Typ, in einem widerlichen System der von widerlichen Motiven getrieben wird.


Volle Zustimmung. Was erwartest du denn von einem widerlichen, historisch längst überholten, Gesellschaftssystem?



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11.03.2009 ~ 08:15 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234393
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es lässt sich immer leicht meckern wenn es nicht ums eigene Eigentum geht



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11.03.2009 ~ 08:33 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234397
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Zitat:
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 08:15 Uhr folgendes geschrieben:
ums eigene Eigentum geht

So ist es ja nicht. Hier ging es nicht um das Eigentum des Supermaktes, dessen Eigentum war nicht betroffen. Es handelt sich um das Eigentum von Unbekannten, welches sich der Supermarkt unter den Nagel reißen wollte.


Pfiffikus,
der darauf hinweist, dass das Corpus Delicti eine Fundsache ist, welche normalerweise (gegen Finderlohn) an den Verlierer auszuhändigen ist



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11.03.2009 ~ 08:46 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234403
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Das Eigentum der Kassiererin wars zumindest nicht



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Adeodatus
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11.03.2009 ~ 08:57 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234408
gelesener Beitrag - ID 234408


Ja aber auch nicht Eigentum des Arbeitgebers. Der ja selbst gern Besitzer der Bons geworden wäre, denn das Eigentum kann auch er nicht erlangen, denn wenn man der Logik des Arbeitgebers und der Richterin folgt, läge, wenn die Kassiererin die Bons tatsächlich unterschlagen hätte, ein Diebstahl vor, also wollte der Arbeitgeber sich folgerichtig die Bons offensichtlich auch aneignen, er wollte stehlen, hier wäre ja dann sogar Vorsatz im Spiel, wie geht man eigentlich mit Arbeitgebern um die das Unterschlagen oder stehlen von Pfandbons planen?

Fragen über Fragen!!


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 11.03.2009 08:58.



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11.03.2009 ~ 10:11 Uhr ~ Rotaktivist schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234430
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Mit einen Freispruch würde es enden.



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11.03.2009 ~ 10:54 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.02.2009
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234448
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das wollen wir doch nicht hoffen, sollte sie den Diebstahl begangen haben. naja, egal hier gibt es eben unterschiedliche Meinungen zum Thema ist ja auch ok so.



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elfi *   elfi * ist weiblich Zeige elfi * auf Karte FT-Nutzer
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11.03.2009 ~ 11:34 Uhr ~ elfi * schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234467
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und sollte sie den diebstahl doch nicht begangen haben, ist es auch ok.
die denunzierte ist halt ohne arbeit. wen störts ?

allerdings lebt sie nun auf kosten derjenigen, die ihrer ehrlichen arbeit nachgehen. wie kann sie es bloß wagen ?



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11.03.2009 ~ 12:10 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234481
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da bin ich anderer Meinung, sollte sie den Dienstahl nicht begangen haben ist sie natürlich auch nicht zu bestrafen.

pfui elfi großes Grinsen



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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11.03.2009 ~ 13:55 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234537
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Selbst wenn sie ihn begangen hätte wäre dies, bei der geringen Summe, auf keinen Fall ein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung sollte reichen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bernhard P.: 11.03.2009 13:55.



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elfi *   elfi * ist weiblich Zeige elfi * auf Karte FT-Nutzer
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11.03.2009 ~ 14:49 Uhr ~ elfi * schreibt:
im Forum Thüringen seit: 10.04.2006
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234554
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doch, bernie. gerade beim umgang mit geld ist eine vertrauensbasis unumgänglich.
deshalb finde ich kündigung und schuldbegleichung bei einem nachgewiesenen diebstahl richtig.
allerdings sollte die gleiche strafe auch bei millionendieben angewendet werden !



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Rotaktivist   Rotaktivist ist männlich Zeige Rotaktivist auf Karte FT-Nutzer
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11.03.2009 ~ 14:51 Uhr ~ Rotaktivist schreibt:
im Forum Thüringen seit: 14.01.2008
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234555
gelesener Beitrag - ID 234555


Auf Kosten anderer?


A: lebt Emmely bestimmt nicht auf kosten der jenigen, sondern sie lebt von HatzIV und das ohne Verschulden! Merke: Sie hat jahrzente Arbeitlosenversicherung bezahlt, was sie jetzt bekommt ist dagegen was für'n hohlen Zahn
B: Es gibt viele Emmlys in diesem Staat die sich gegen ihren Unternehmer zur Wehr setzen und dann unter irgendwelchen Vorwand entlassen werden
C: Es gibt wirklich ein paar zehntausende die auf unsere Kosten bzw über unsere Verhältnissse Leben, ob sie nun Zumwinkels oder Ackermanns heißen.
D: Als die Richterin das Urteil verkündete. hätte sie nicht "Im Namen Des Volkes" sondern
"Im Namen von Kaiser-Tegelmann" ergibt folgendes Urteil erwidern soll'n. Ergo: in meinen Namen hat diese Richterin nicht gesprochen.



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11.03.2009 ~ 14:52 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.02.2009
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234556
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Zitat:
elfi hat am 11. März 2009 um 14:49 Uhr folgendes geschrieben:
allerdings sollte die gleiche strafe auch bei millionendieben angewendet werden !


Richtig und das ist denke ich das Problem an der Geschichte das hier leider immernoch mit zweirlei Maß gemessen wird.



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elfi *   elfi * ist weiblich Zeige elfi * auf Karte FT-Nutzer
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11.03.2009 ~ 15:02 Uhr ~ elfi * schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234559
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Zitat:
Rotaktivist hat am 11. März 2009 um 14:51 Uhr folgendes geschrieben:
Auf Kosten anderer?

@rotaktivist. lies meinen beitrag nochmal ohne aufregung. dann weißt du, wie ich es gemeint habe.



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11.03.2009 ~ 15:57 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234595
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Zitat:
Fuchs Bernie hat am 11. März 2009 um 13:55 Uhr folgendes geschrieben:
Selbst wenn sie ihn begangen hätte wäre dies, bei der geringen Summe, auf keinen Fall ein Kündigungsgrund. Eine Abmahnung sollte reichen.


Und wo sollte da die Grenze liegen?



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11.03.2009 ~ 19:31 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234680
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@co2schleuder

Dir ist eine Frage von Spidy entgangen. Für dich wiederhole ich sie nochmal:
Zitat:
spidy hat am 11. März 2009 um 08:57 Uhr folgendes geschrieben:
wie geht man eigentlich mit Arbeitgebern um die das Unterschlagen oder stehlen von Pfandbons planen?




Zitat:
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 12:10 Uhr folgendes geschrieben:
da bin ich anderer Meinung, sollte sie den Dienstahl nicht begangen haben ist sie natürlich auch nicht zu bestrafen.

Wir hatten ja bereits festgestellt, dass sie den Arbeitgeber nicht bestohlen hat. Vielmehr wird ihr unterstellt, dass sie Kaiser-Tengelmann daran hinderte, sich den Gegenwert eines Pfandbons anzueignen. Mehr nicht.


Zitat:
co2schleuder hat am 11. März 2009 um 15:57 Uhr folgendes geschrieben:
Und wo sollte da die Grenze liegen?

Es wäre schon ein großer Fortschritt, wenn die Grenze dort gezogen wird, wenn auch im Arbeitsrecht wenigstens ein Nachweis für den Vertrauensbruch durch den Arbeitgeber erbracht werden müsste.



Vorwand für die Kündigung war der Fund eines Pfandbons durch die Kassiererin. Lesen wir doch einmal nach:
Zitat:
§ 965 BGB Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Der Pfandbon lautete auf einen Wert von 1,30 Euro.

Hätte der Bon den zehnfachen Wert gehabt, wäre der Anlass als Straftat relevant gewesen.
Zitat:
§ 246 StGB Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Glücklicherweise ist allerdings im Strafrecht anders als im Arbeitsrecht der Nachweis der Straftat notwendige Voraussetzung für eine Verurteilung.
Im vorliegenden Fall ist der Nachweis offensichtlich nicht gelungen, denn es handelt sich ja um eine Verdachtskündigung.


Pfiffikus,
der ebenfalls außerordentlich bedauert, dass mit diesem Urteil der Entledigung von unliebsamen Mitarbeitern Tür und Tor geöffnet worden ist



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co2schleuder   co2schleuder ist männlich Zeige co2schleuder auf Karte FT-Nutzer
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12.03.2009 ~ 08:02 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234889
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von einem guten Mitarbeiter will sich doch niemand trennen



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12.03.2009 ~ 14:36 Uhr ~ elfi * schreibt:
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was ist denn ein guter mitarbeiter ?

einer, der sich gewerkschaftlich organisieren will scheint keiner zu sein.
es könnte ja sein, dass er irgendwann für gute mitarbeit auch noch gutes geld verlangt.



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Adeodatus
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12.03.2009 ~ 14:53 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234974
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Ein guter Mitarbeiter ist vielleicht jemand der am Monatsende seinem Chef einen Betrag X, als Dank das er bei ihm Arbeiten darf, aufs Konto überweist!!!!



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12.03.2009 ~ 14:58 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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da seht ihr schon wie da die Meinungen auseinander gehen. Zumindest klauen sollte er denke ich nicht. Lachen



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12.03.2009 ~ 14:59 Uhr ~ Blixus schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234976
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Aber sie hat doch nicht geklaut. Sie kann es nur nicht beweisen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Blixus: 12.03.2009 15:00.



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12.03.2009 ~ 15:04 Uhr ~ co2schleuder schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 234981
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sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben. Ob sie es nicht war weiss ich nicht. Aber die Frage war jetzt was ein guter Mitarbeiter ist und der sollte einfach mal nicht klauen. Huhu



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12.03.2009 ~ 16:41 Uhr ~ Rotaktivist schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 235025
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Ein guter Mitarbeiter, ist einer der mit Arbeitet und nicht herumsteht und kommandiert. Ansonstens kenne ich nur Lohnarbeiter



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12.03.2009 ~ 17:11 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 235048
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Zitat:
co2schleuder hat am 12. März 2009 um 15:04 Uhr folgendes geschrieben:
sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben.


kannst du dafür bitte mal einen link oder eine sonstige quelle nennen?



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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12.03.2009 ~ 20:14 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 235181
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Zitat:
co2schleuder hat am 12. März 2009 um 15:04 Uhr folgendes geschrieben:
sie wurde rechtskräftig verurteilt die Bons unterschlagen zu haben.

Nö. Zu diesem Thema gab es (aus gutem Grunde) gar keinen Prozess.

Es gab nur eine Kündigungsschutzklage. Hier wurde festgestellt, dass die Kündigung rechtens sei, weil der Arbeitgeber einen Verdacht über eine solche Handlung hatte.


Pfiffikus,
der heute abend immer noch nicht weiß, wie du über diesen unrechtmäßig Funde unterschlagenden Arbeitgeber denkst



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13.03.2009 ~ 00:46 Uhr ~ faultier schreibt:
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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 235331
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Zitat:
spidy hat am 12. März 2009 um 14:53 Uhr folgendes geschrieben:
Ein guter Mitarbeiter ist vielleicht jemand der am Monatsende seinem Chef einen Betrag X, als Dank das er bei ihm Arbeiten darf, aufs Konto überweist!


Genau, und für diesen Beitrag dürfen wir uns jetzt auf Spidys Konto die Mittel holen fröhlich



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08.04.2009 ~ 11:00 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden Beitrag Kennung: 244932
gelesener Beitrag - ID 244932


Das hier gehört zwar eigentlich ins Bahnthema aber auch hier her denn es wird deutlich wie groß Unterschiede sind, hier im Eigentlichen Thema wird eine Frau wegen angeblich unterschlagenen 1,30 € mit Hilfe einer Verdachtskündigung aus dem Unternehmen entfernt und bei einem Mann wie Mehdorn wo eine Verdachtskündigung wegen Unternehmensschädigenden Verhaltens auszusprechen wäre die man zu 100 Prozent mit dem eingetretenen Vertrauensverlust der eine Weiterbeschäftigung unmöglich mache rechtfertigen kann, erfolgt das große Schweigen der Verantwortlichen und man überlegt offensichtlich wie man Mehdorn noch ein paar Millionen zukommen lassen könnte. Wie schon an anderer Stelle erwähnt ist es wichtig wo Du im Unternehmen stehst, ganz oben kann man so viel Mist bauen wie man will man ist immer der Gewinner.!


Zitat:
Mehdorn verlangt Millionen

Der Manager besteht auf Erfüllung seines Vertrags

Düsseldorf - Der scheidende Bahn-Chef Hartmut Mehdorn droht dem Unternehmen juristische Schritte an, sollte sein bis Mai 2011 laufender Vertrag finanziell nicht voll erfüllt werden. „Herr Mehdorn pocht auf die Einhaltung seines Vertrages“, sagte eine mit den Verhandlungen vertraute Person dem „Handelsblatt“. Andernfalls wolle Mehdorn die Sache seinem Anwalt übergeben.

Der scheidende Bahn-Chef schlägt damit einen Appell der Regierung in den Wind. Sie hatte erklärt, für eine Einigung gelte das „Gebot des Maßhaltens“. Mehdorn ist derzeit im Urlaub. Ein Bahn-Sprecher sagte, weder Mehdorn noch der Konzern würden sich zu den Gesprächen über eine Trennung äußern, bevor diese beendet seien. Mehdorn verdiente in den vergangenen drei Jahren insgesamt 8,1 Millionen Euro, wie aus den Geschäftsberichten hervorgeht.

Der Bahn-Chef war im Zuge der Datenaffäre des Konzerns unter Druck geraten. Als bekannt wurde, dass die Bahn nicht nur Daten von Hunderttausenden von Mitarbeitern durchleuchtete, sondern auch den E-Mail-Verkehr ausforschte, verlor er das Vertrauen der Politik. Für sein Rücktrittsangebot hat Mehdorn eine Formulierung gewählt, mit der er seine Ansprüche sichert: „Ich habe dem Aufsichtsratsvorsitzenden die Auflösung meines Vertrages angeboten.“ Damit räumt er zwar faktisch selbst den Posten, juristisch lässt er sich aber beiseiteschieben. „Rechtlich gesprochen befindet sich die Bahn im Annahmeverzug“, erklärt Jobst Hubertus Bauer, Arbeitsrechtler der Kanzlei Gleiss Lutz. „Herr Mehdorn bietet seine Dienste weiter an, die Bahn ruft sie aber nicht ab. In so einem Fall wird ein Vorstand so behandelt, als wenn er bis zum vereinbarten Ende seines Vertrags tätig wäre.“

Ob die Bahn Mehdorn sein Gehalt Monat für Monat bis Mai 2011 weiterbezahlt oder in einer Summe überweist, ist Verhandlungssache. Unabhängig davon hat Mehdorn Anspruch darauf, nicht nur das Fixgehalt (2008: 750 000 Euro), sondern auch die variablen Bezüge zu erhalten. In den letzten Jahren war sein Bonus teils drei Mal so hoch wie das Festgehalt.

Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Aufsichtsratschef Werner Müller wollten dazu nichts sagen. Arbeitsrechtler sehen Müller aber in einem Dilemma: Sollte das Kontrollgremium die Ansprüche Mehdorns ablehnen, könne der eine noch höhere Abfindung beanspruchen. Im Streitfall zählten die durchschnittlichen Boni der letzten drei Jahre als Grundlage.cha/iw/pt (HB)

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.04.2009)

Quelle: .tagesspiegel.de




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