online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
jadelady   jadelady ist weiblich FT-Nutzer
1 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gräfenroda



06.02.2009 ~ 16:28 Uhr ~ jadelady schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.02.2009
0 erhaltene Danksagungen
Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 217355
gelesener Beitrag - ID 217355


hallo ich brauche einen guten Rat,

Ich habe vor ca 7 Jahren ein Gartengrundstück gepachtet. Der Garten besteht seit ca 40Jahren und es wurde ein Gartenhaus darauf gesetzt. So hab ich den Garten vom Vorpächter übernommen. Alles soweit ok. Vor 9 Jahren Kaufte ein neuer Nachbar das angrenzende Grundstück mit Haus etc. Seit letzten Jahres teilte er mir mit das das Gartenhaus teilweise auf seinen Grundstück steht und erwartet eine Rückbebauung oder Teilpachtvertrag von mir. Die angrenzenden Gärten sind auch auf seinen Grundstück anteilmäßig, aber da verlangt er es nicht. Da er sein Grundstück vor 9 Jahren so gekauft hat und bis vor kurzen keine ansprüche stellte, ist es da nicht so. Wie gesehen so gekauft und Ansprüche sollten mit den Kauf geklärt werden. Hat er nach so vielen Jahren noch das recht etwas zu verlangen? Da mein gepachteter Garten schon lange vor der Wiedervereinigung bestand und das Haus ja auch schon fast 40 Jahre steht habe ich da Bestandsschutz und muß keine Angst haben es abzureisen oder an ihn zusätzlich Pacht zu zahlen? Hoffe das mir hier jemand helfen kann.

jadelady



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
osslowsky   osslowsky ist männlich Zeige osslowsky auf Karte Nutzer ist im Jahr 2010 verstorben
1.476 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gotha



07.02.2009 ~ 13:02 Uhr ~ osslowsky schreibt:
images/avatars/avatar-724.jpg im Forum Thüringen seit: 18.12.2007
4 erhaltene Danksagungen
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 217876
gelesener Beitrag - ID 217876


@jadelady,
ich nehm mal an, in diesem falle faßt das gewohnheitsrecht, da die situation für beide parteien schon mindestens 6 jahre besteht. ergo, alles bleibt beim alten. allerdings solltest du sicherheitshalber mal bei nem anwalt eine rechtsberatung in anspruch nehmen.



Homepage von osslowsky Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Olja   Olja ist weiblich FT-Nutzer
92 geschriebene Beiträge
Wohnort: West-Deutschland



07.02.2009 ~ 13:48 Uhr ~ Olja schreibt:
im Forum Thüringen seit: 24.01.2009
0 erhaltene Danksagungen
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 217886
gelesener Beitrag - ID 217886


Recht hin, Recht her.

Auf jeden Fall, einigt Ihr Euch nicht im Guten,
wird das Leben schwerer.
Wie osslowsky schon schreibt, ne Rechtsberatung wäre angebracht.

Kostet aber auch wieder Geld.
Ich drücke Dir die Daumen, wie man so sagt.

Gruß
Olga.



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
osslowsky   osslowsky ist männlich Zeige osslowsky auf Karte Nutzer ist im Jahr 2010 verstorben
1.476 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gotha



07.02.2009 ~ 14:35 Uhr ~ osslowsky schreibt:
images/avatars/avatar-724.jpg im Forum Thüringen seit: 18.12.2007
4 erhaltene Danksagungen
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 217910
gelesener Beitrag - ID 217910


Zitat:
Olja hat am 07. Februar 2009 um 13:48 Uhr folgendes geschrieben:
...Wie osslowsky schon schreibt, ne Rechtsberatung wäre angebracht.
Kostet aber auch wieder Geld.....


rechtsberatungen gibt es auch kostenlos bei gericht. einfach da mal anrufen und informieren.



Homepage von osslowsky Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
OLF
Benutzerkonto wurde gelöscht



07.02.2009 ~ 14:42 Uhr ~ OLF schreibt:
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 217911
gelesener Beitrag - ID 217911


@ jadelady:

Ja ohne RA wird es in diesen Fall NICHT gehen ... aber ich denke die Sache ist doch bestimmt schon verjährt.

VIEL GLÜCK! viel Glück



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
DrPeter   DrPeter ist männlich FT-Nutzer
10 geschriebene Beiträge
Wohnort: Hartmannsdorf



09.02.2009 ~ 10:32 Uhr ~ DrPeter schreibt:
im Forum Thüringen seit: 12.02.2008
1 erhaltene Danksagungen
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz Beitrag Kennung: 218841
gelesener Beitrag - ID 218841


Zunächst hat der Nachbar durch Lageplan (Flurkarte) nachzuweisen, daß tatsächlich ein Überbau vorliegt.
Seine Ansprüche hat er an den Grundstückseigentümer -nicht den Pächter- zu richten. Der Pächter muß sich an seinen Verpächter wegen eines Rechtsmangels halten.
Sind Behauptungen des Nachbarn zutreffend, muß versucht werden, zu klären, ob seinerzeit der Überbau mit Zustimmung des damaligen Nachbarn erfolgte.
Gleichzeitig ist festzustellen, wem das Gartenhaus gehört, dem Grundstückseigentümer oder dem jeweiligen Pächter.
Die Rechtsfolgen sind dabei unterschiedlich.
Auch ich empfehle, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Seit 3. 10. 1990 darf kein Gericht bzw. Richter Rechtsauskünfte erteilen.

Peter



Homepage von DrPeter Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen