|
RE: Israels zionistische Terrorbande richtet Blutbad in Gaza an |
Beitrag Kennung: 384519
|
|
|
|
Eines der bemerkenswertesten Untersuchungsergebnisse des als Goldstone-Report bekannten UN-Berichtes über die in Zusammenhang mit der Operation Cast Lead stehenden Menschenrechtsverletzungen ist die Feststellung zum Missbrauch von Zivilisten als menschliche Schutzschilde.
Die UN-Kommision zur Faktenfindung bezüglich des Gaza-Konfliktes stellte unter Ziffer 55 fest [Übersetzung Palästina-Portal]:
55. Die Kommission untersuchte vier Vorfälle, in denen israelische Streitkräfte während der Kriegshandlungen männliche palästinensische Zivilpersonen mit Waffengewalt zur Teilnahme an Hausdurchsuchungen nötigten (14. Kapitel). Den Palästinensern verband man die Augen, legte ihnen Handschellen an, und zwang sie, vor den israelischen Soldaten Häuser zu betreten. In einem dieser Vorfälle zwangen die Soldaten einen Mann, mehrfach ein Haus zu betreten, in dem sich palästinensische Kombattanten verbargen. Veröffentlichte Aussagen israelischer Soldaten, die an den Kriegshandlungen teilnahmen, bestätigen diese wiederholte Praxis, die trotz Anweisungen von Israels höchstem Gericht an die Streitkräfte, diese Vorgehensweise zu beenden, und wiederholter öffentlicher Versicherungen seitens der Streitkräfte, die Praxis werde nicht mehr angewendet, weiterhin angewendet wird. Die Kommission folgert, dass diese Vorgehensweise den Einsatz palästinensischer Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde darstellt und somit nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist. Dies gefährdet auf eine willkürliche und gesetzeswidrige Art das Recht von Zivilpersonen auf Leben und ist als grausame und unmenschliche Behandlung zu werten. Die Verwendung menschlicher Schutzschilde ist auch ein Kriegsverbrechen. Die als menschliche Schutzschilde eingesetzten Palästinenser wurden mit dem Tode oder mit Gewalt bedroht, um Informationen über Hamas, palästinensische Kombattanten und tunnel aus ihnen herauszupressen. Dies stellt eine weitere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar.
Wer genauer wissen will, wie die von Richter Goldstone geleitete Faktenfindungsmission der UN zu dieser Schlussfolgerung gekommen ist, wird im englischsprachigen Goldstone-Bericht auf den Seiten 280 bis 300 (Ziffern 1028 bis 1102) fündig. Die Kommission legt dort asführlich dar, welche vier Vorfälle sie untersucht und welche Beweismittel und Zeugen sie dazu herangezogen hat. Die Anhörungen der Zeugen waren bei der Faktenfindungsmission der UN trotz des Widerstandes der israelischen Regierung dagegen öffentlich, so dass bei den Zeugenbefragungen eine größtmögliche Transparenz erzielt wurde.
|
|
|
|
|
|
|