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Forum-Thueringen» Regional» Altenburg-Forum » Wenn der putzige Hamster zum unliebsamen Nager mutiert » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wenn der putzige Hamster zum unliebsamen Nager mutiert
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Mina   Mina ist weiblich Zeige Mina auf Karte FT-Nutzerin
32.032 geschriebene Beiträge
Wohnort: ...



27.12.2008 ~ 22:58 Uhr ~ Mina schreibt:
images/avatars/avatar-1935.gif im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
Wenn der putzige Hamster zum unliebsamen Nager mutiert Beitrag Kennung: 198110
gelesener Beitrag - ID 198110


Artenschutz muss in der Bauleitplanung verstärkt berücksichtigt werden

Feldhamster verhinderten die Entstehung von 550 Einfamilienhäusern in Frankfurt, Kammmolche blockierten die Fertigstellung der Autobahn A 49 Kassel, Richtung Gießen und Hirschkäfer mussten für 70 000 Euro umgesiedelt werden, damit die neue Flughafenhalle Frankfurt/Main überhaupt erst gebaut werden konnte. Doch das bekannteste Beispiel ist wohl „Hufi, die kleine Hufeisennase“: Die Fledermaus stoppte in Dresden den Bau der geplanten Waldschlösschenbrücke über die Elbtal-Auen und brachte das Thema Artenschutz damit deutschlandweit in die Medien.
Grundlage für den Baustopp ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei Planfeststellungsverfahren strengere Maßstäbe für Naturschutz gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist demnach nicht erst erforderlich, wenn Projekte das europäische Schutzsystem mit Gewissheit erheblich beeinträchtigen. Es genügten bereits Zweifel, ob nicht erhebliche Auswirkungen eintreten könnten. Doch mit welchen artenschutzrechtlichen Problemen der einzelne Bauherr rechnen muss, lässt sich nicht leicht erörtern. Der Schutz der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten wird auf internationaler Ebene u. a. durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, die EG Vogelschutzrichtlinie und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie auf nationaler Ebene durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung geregelt. Dementsprechend umfangreich ist die europäische und nationale Rechtsprechung zum Artenschutz. Diese Vorschriften und Gerichtsurteile sind in Planverfahren aller Art, wie Bauleitplanung, Straßenbau und wasserrechtliche Verfahren, zu berücksichtigen.

Da der Laie mit den komplexen Aufstellungen und Richtlinien überfordert wäre, ist eine entsprechende fachliche Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen unverzichtbar. Einen Einblick in die theoretische und praktische Umsetzung des Artenschutzrechts, vor allem im Bereich der Bauleitplanung, zu geben, war auch Anliegen eines Vortrages, den der Fachbereich Bauordnung und Umwelt des Landratsamtes Altenburger Land Anfang Dezember veranstaltete. Anlass gab die „Kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes vom 18. Dezember 2007, die neue Voraussetzungen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung schafft.

Dr. Ralf Weise vom Ingenieurbüro Dr. Weise aus Mühlhausen referierte bei der Veranstaltung über die Grundlagen der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. „Demnach ist es insbesondere verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie [...] zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur [...] zu beschädigen oder zu zerstören“ sowie „wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten […] zu stören“, zitierte Dr. Ralf Weise die entsprechenden Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Diese generellen Verbote des Artenschutzes können einer Bauleitplanung vor allem dann entgegenstehen, wenn die Lebensräume von geschützten Arten auf Dauer verschwinden. „Ob und welche Verbote durch eine Bauleitplanung verletzt werden könnten, kann nicht allgemeingültig definiert, sondern muss einzelfall- und ortsbezogenen untersucht werden“, gab der Planungsexperte zu Bedenken.

Wie diese Probleme in der Praxis aussehen können, stellte Erik Schellenberg vom Straßenbauamt Ostthüringen anhand von regionalen Beispielen dar und erläuterte die dabei ergriffenen Gegenmaßnahmen. Diese reichen von der frühzeitigen Einbindung der Belange des Artenschutzes zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Hürden auf nachgelagerter Planungsebene bis hin zur Sicherung geeigneter Flächen für artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen sowie der Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der Population und Rückkoppelung mit Artenschutzprogrammen.

„Uns war es wichtig, die Gemeinden über die neue Sach- und Rechtslage im Artenschutz zu informieren. Das neue Artenschutzrecht sollte dabei keinesfalls als potentieller Verhinderer von Vorhaben verstanden werden“ erklärte Birgit Seiler vom Fachbereich Bauordnung und Umwelt zu den Hintergründen der Veranstaltung. Gerade in der Bauleitplanung kann durch frühzeitige Berücksichtigung der Naturschutzbelange und einer vernünftigen Abwägung der Rechtsgüter beiden Belangen – Bauen und Artenschutz – Rechnung getragen werden. „Wir haben als Naturschutzbehörde zu unseren Kommunen ein vertrauensvolles Verhältnis und deshalb werden wir auch diese neuen Anforderungen für die Bauleitplanung gemeinsam meistern“, ist sich die Fachbereichsleiterin sicher. „Doch das gesamte Umweltrecht wird mehr und mehr vom Europarecht beeinflusst, eine Tatsache mit der man sich auseinandersetzen muss und nicht verschließen darf.“

i. A.

Franziska Kühne
Fachdienst Öffentlichkeitsarbeit

http://www.altenburgerland.de/sixcms/det...ng=de&id=100233



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
7.013 geschriebene Beiträge
Wohnort: Deutschland



29.12.2008 ~ 14:48 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
292 erhaltene Danksagungen
RE: Wenn der putzige Hamster zum unliebsamen Nager mutiert Beitrag Kennung: 198801
gelesener Beitrag - ID 198801


Mit dem Artenschutz kann man es auch übertreiben.

Ich war vor langer Zeit in Weimar und habe dort gegessen.

Roulade mit grünen Salat als Beilage.

Als ich ein Salatblatt vorsichtig angehoben habe, Kahm eine kleine Schildkröte
an gelaufen.
Gut es war eine Schnecke wie ich da festgestellt habe.
Ich habe die Bedienung gerufen ,.... oh Entschuldigung sie bekommen gleich einen neuen Teller.
Was soll ich mit einem Teller, ich möchte keine Schildkröten, ich werde mich an den Tierschutz wenden.

Meine Frau hat mir zwar das Schienbein schwer verwundet, aber mein Appetit war gestillt.

Artenschutz ist eine schwierige Sache.

Meister



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