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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Arge Gera zu Missbrauch und Sanktionen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Arge Gera zu Missbrauch und Sanktionen
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Simson   Simson ist männlich Zeige Simson auf Karte Benutzerkonto am 16.04.2013 gelöscht
4.401 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



13.02.2007 ~ 17:30 Uhr ~ Simson schreibt:
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12 erhaltene Danksagungen
Arge Gera zu Missbrauch und Sanktionen Beitrag Kennung: 40057
gelesener Beitrag - ID 40057


Zitat:

60 Fälle auf dem Tisch des Staatsanwaltes gelandet

Arge Gera zu Missbrauch und Sanktionen

Von Petra Lowe Gera

Mit rund 180 Sanktionen im Monat gegen Arbeitslosengeld II-Empfänger liege die Arge Gera, Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt, leicht unter dem Thüringer Durchschnitt. Das sagte Enrico Vogel, Geschäftsführer der Arge, auf Anfrage unserer Zeitung. "Wenn die Hilfe, die wir anbieten, ohne triftige Gründe nicht angenommen wird, dann müssen die Betroffenen mit spürbaren Konsequenzen rechnen", betonte Vogel. Wer von Steuergeldern lebt, müsse auch die Spielregeln akzeptieren. Als simpelsten Grund nannte Vogel das Nicht-Erscheinen zu Gesprächen trotz Einladung. Dahinter stecke manchmal das Phänomen, dass der Auftrag der Arge auf das Finden eines Jobs beschränkt werde. Manchmal aber seien die Langzeitarbeitslosen noch nicht soweit und müssten mit Maßnahmen auf einen möglichen Arbeitsplatz vorbereitet werden, erläuterte der Arge-Chef im Bewusstsein, dass ausreichende Jobangebote ohnehin schwer zu finden sind. Werden die Arge-Vorschläge aber abgelehnt, kann es zu Streichungen oder Minimierungen der Bezüge kommen.
Wer noch nie oder lange nicht in Arbeit gestanden hat, dem können die sozialen Grundfertigkeiten fehlen. Vor allem bei den arbeitslosen Jugendlichen wissen einige oft gar nicht, was es heißt, im Team zu arbeiten, jeden Tag pünktlich aufzustehen, ordentlich zu erscheinen. Verantwortliches Handeln müsse dann erst geweckt werden. Entsprechende Maßnahmen werden durch die Arge gefördert. Andere Langzeitarbeitslose leiden unter anderem an Süchten, Alkoholproblemen. Ohne diese Probleme gelöst zu haben, ist eine langfristige Integration in einen Job sehr selten erfolgreich. Die umstrittenen Ein-Euro-Jobs mit zusätzlichen Hilfeangeboten können ein Zugang sein. Wer dies dann ablehnt, könne kein Verständnis erwarten. Allerdings räumte Vogel ein, nicht immer erfolgreich ein Umdenken bei den Betroffenen erreicht zu haben. Die Gründe für eine Verweigerung würden durch die Fallmanager der Arge aber näher unter die Lupe genommen werden. Um die richtige Hilfe geben zu können, müsse man wissen, in welche Richtung, so Vogel. Es werde ein soziales Netzwerk von Behörden und Einrichtungen genutzt wie Jugendamt, Bewährungshilfe und anderen.

Als besonders ärgerlich empfindet der Arge-Chef die Missbrauchsversuche. Die von der nichtbewohnten sogenannten Partywohnung bis hin zu nicht angegebenen Einkünften reichen. Allein im letzten Quartal 2006 mussten 60 Fälle an den Staatsanwalt übergeben werden, 109 landeten auf dem Tisch des Hauptzollamtes, zuständig für Schwarzarbeit. Aufgedeckt werden konnten einige der Fälle durch den Datenabgleich mit der Finanzbehörde. "Eine große Anzahl der Hinweise bekommen wir aber auch von wohlmeinenden Bürgern", so Vogel. Manchmal werde dies anonym unterschrieben mit "ein ehrlicher Steuerzahler". "Auch diese Hinweise lassen wir natürlich nicht unter den Tisch fallen", meint der Arge-Chef.

Ein Großteil der Betrugsfälle wird durch die Arge-Mitarbeiter im Außendienst aufgedeckt. Zwei "Ermittler" sind in der Stadt Gera unterwegs und gehen Indizien nach. Meist gehe es um zusammenlebende Paare, die dies aber nicht angegeben haben. Vogel beziffert die Ersparnis auf 323 000 Euro. Hierzulande sei dies aber kein massenhaftes Problem. "Schwarze Schafe gibt es überall, die sollen aber nicht die Farbe der Herde bestimmen."

12.02.2007


Quelle: Meldung OTZ Gera vom 13.07.2006



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.778 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



13.02.2007 ~ 19:01 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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1307 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 40064
gelesener Beitrag - ID 40064


Zitat:
Hierzulande sei dies aber kein massenhaftes Problem. "Schwarze Schafe gibt es überall, die sollen aber nicht die Farbe der Herde bestimmen."

Stimmt.


Pfiffikus,
der schon öfters betont hat, dass er eine ähnliche Ansicht hat



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
1.226 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



13.02.2007 ~ 19:41 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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159 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 40065
gelesener Beitrag - ID 40065


So sehe ich das auch.

Wir haben in Gera Ende 2006 ca. 11500 ALG II Empfänger. Wie im Artikel festgestellt gab es im letzten Quartal 2006, 179 Fälle von Missbrauch. Das ist 179 mal nicht in Ordnung. Im Verhältnis zu den 11500 ergeben diese 60 pro Monat 0,5% der ALG II Empfänger. Also absolut kein Problem, kein Grund etwas an die große Glocke zu hängen.
Eine solche "Missbrauchsquote" egal in welcher Form lässt sich auf jede Bevölkerungsgruppe oder Branche duplizieren. Nur wird bei keiner Bevölkerungsgruppe oder Branche, außer bei den sozial Schwachen irgendwelcher Missbrauch erfasst oder gemessen. Warum eigentlich ?
Ich vermute in einer normalen Firma mit 10 Beschäftigten ist die "Missbrauchsquote" bei der Lohnsteuererklärung wesentlich höher. Nur klagt das niemand an, ist ja normal oder ?



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



13.02.2007 ~ 21:53 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 40086
gelesener Beitrag - ID 40086


Da ja immer auf Arbeitslose eingedroschen wird mal ein Beispiel für die über 40 jährigen die schon zu alt sind für den ersten Arbeitsmarkt, es kennt ja jeder diese Stellenanzeige suche Mitarbeiter von 18 bis 39 Jahre. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Frankreich inzwischen die Klage gegen solche art der Arbeitvergabe möglich.

Zitat:
Erstmals Verurteilung wegen Stellenanzeige mit Alterseinschränkung

von AFP

Erstmals in Frankreich ist ein Unternehmen wegen einer Stellenanzeige mit Alterseinschränkung verurteilt worden. Ein Gericht in Lyon sprach am Dienstag die Jobvermittlung F3S schuldig, die im August 2004 einen "28 bis 35 Jahre" alten Headhunter gesucht hatte. Das Unternehmen, das auf schuldig plädiert hatte, erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der 45-jährige Kläger Vincent de Rocher erhielt einen symbolischen Euro Schadenersatz zugesprochen. Rocher, ein seit sechs Jahren arbeitsloser Ex-Personalchef, zeigte sich "sehr glücklich, dass die Justiz die Ungesetzlichkeit von Anzeigen mit Altersangabe anerkennt". Nun hoffe er, dass sein Fall auch anderen über 40-Jährigen Mut mache, sich zu bewerben.



Jetzt wird sich der eine oder andere Frage was das nun mit Mißbrauch zu tun hat, eigentlich nur so viel das in Europa die meisten Länder vor dem gleichen Problem stehen, aber nicht allein dem Arbeitslosen auf die Finger schauen sondern auch den Unternehmen. Aber so etwas wäre nun schon wieder in D-Land zu viel verlangt.



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