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Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht.
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gastli
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FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus
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03.11.2008 ~ 09:06 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
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Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht. |
Beitrag Kennung: 176552
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Die Arbeitsloseninitiative "Erwerbslosenforum Deutschland" rät ALG II- und Sozialhilfe- Beziehern nun, sich unbedingt noch vor einer Entscheidung in Karlsruhe mögliche Ansprüche zu sichern. Bei Gerichtsentscheiden müssen Behörden in der Regel auch ihre in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen zurück nehmen und Geldleistungen für bis zu vier zurückliegende Jahre nachzahlen. Bei höchstrichterlichen Entscheidungen gibt es jedoch eine Sonderregelung. Demnoch müssen Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher Überprüfungs- anträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).
Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf seiner Webseite sogenannte Überprüfungsanträge und Widersprüche zur Verfügung und weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahres-Frist, nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtig ist, dass für rechtskräftige Bescheide, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Klagen durch die Sozialgerichte abgewiesen wurden, Überprüfungsanträge gestellt werden. Für künftige Bescheide muss Widerspruch eingelegt werden. Zusätzlich zu allen Anträgen muss gesondert beantragt werden werden, dass die Behörde das Verfahren zu Regelleistungen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzt.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland weist darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass Behörden den Anträgen nicht folgen. Auch für diesen Fall hält das Erwerbslosen Forum Deutschland ein Muster für eine Klage beim Sozialgericht bereit. Dabei ist zu beachten, dass zuerst Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrags eingereicht werden muss. Nur wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, kann Klage eingereicht werden, die für Hartz IV-Bezieher kostenlos ist.
Das hessische Landessozialgericht hatte vergangene Woche verfassungsrechtliche Bedenken bei den Hartz IV-Regelleistungen geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben. Seit 30. Juli ist zudem eine Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin aus dem Neckar-Kreis anhängig. Der Frau wurde vom höchsten deutschen Gericht bereits Prozesskostenhilfe gewährt. Bundestag, Bundesregierung, alle Bundesländer und zahlreiche Bundesbehörden sowie Verbände müssen sich zur der Klage bis Ende November äußern.
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/ueberpruef.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/widerspruch.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/klage.pdf
[Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland]
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