online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht. » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht.
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.051 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



03.11.2008 ~ 09:06 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht. Beitrag Kennung: 176552
gelesener Beitrag - ID 176552


Die Arbeitsloseninitiative "Erwerbslosenforum Deutschland" rät ALG II- und Sozialhilfe- Beziehern nun, sich unbedingt noch vor einer Entscheidung in Karlsruhe mögliche Ansprüche zu sichern. Bei Gerichtsentscheiden müssen Behörden in der Regel auch ihre in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen zurück nehmen und Geldleistungen für bis zu vier zurückliegende Jahre nachzahlen. Bei höchstrichterlichen Entscheidungen gibt es jedoch eine Sonderregelung. Demnoch müssen Behörden Geldleistungen für die Vergangenheit nicht berücksichtigen müssen, wenn nicht vorher Überprüfungs- anträge oder Widersprüche gestellt wurden, die gleichzeitig den Antrag auf Aussetzung des Verfahren bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht beinhalten (§ 40 SGB II i.V.m. § 330 SGB III).

Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt auf seiner Webseite sogenannte Überprüfungsanträge und Widersprüche zur Verfügung und weist darauf hin, dass für Ansprüche aus dem Jahr 2005 bis zum Ende des Jahres diese Überprüfungsanträge bei den Hartz IV-Behörden eingereicht werden müssen, da sonst die Ansprüche für das Jahr 2005, wegen der Vier-Jahres-Frist, nicht mehr berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass für rechtskräftige Bescheide, bei denen die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Klagen durch die Sozialgerichte abgewiesen wurden, Überprüfungsanträge gestellt werden. Für künftige Bescheide muss Widerspruch eingelegt werden. Zusätzlich zu allen Anträgen muss gesondert beantragt werden werden, dass die Behörde das Verfahren zu Regelleistungen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussetzt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland weist darauf hin, dass damit zu rechnen sei, dass Behörden den Anträgen nicht folgen. Auch für diesen Fall hält das Erwerbslosen Forum Deutschland ein Muster für eine Klage beim Sozialgericht bereit. Dabei ist zu beachten, dass zuerst Widerspruch gegen die Ablehnung des Überprüfungsantrags eingereicht werden muss. Nur wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, kann Klage eingereicht werden, die für Hartz IV-Bezieher kostenlos ist.

Das hessische Landessozialgericht hatte vergangene Woche verfassungsrechtliche Bedenken bei den Hartz IV-Regelleistungen geäußert und deshalb in mündlicher Verhandlung beschlossen, das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abzugeben. Seit 30. Juli ist zudem eine Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin aus dem Neckar-Kreis anhängig. Der Frau wurde vom höchsten deutschen Gericht bereits Prozesskostenhilfe gewährt. Bundestag, Bundesregierung, alle Bundesländer und zahlreiche Bundesbehörden sowie Verbände müssen sich zur der Klage bis Ende November äußern.

http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/ueberpruef.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/widerspruch.pdf
http://www.erwerbslosenforum.de/bvg/klage.pdf

[Quelle: Erwerbslosen Forum Deutschland]



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV kommt vor das Bundesverfassungsgericht.

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen