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Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit
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Tom
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FT-Nutzer
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Wohnort: Skatstadt
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28.09.2008 ~ 01:06 Uhr ~ Tom schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 26.10.2006
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Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit |
Beitrag Kennung: 164659
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In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ende Oktober droht in Schleswig-Holstein ein verurteilter Sexualstraftäter freizukommen, der nach Ansicht von Gericht und Gutachtern wegen Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung gehört.
Dies teilte Justizminister Uwe Döring (SPD) in Kiel bei der Vorstellung eines Konzepts mit, das den Schutz vor Sexualverbrechen verbessern soll. Grund für den Justizskandal: Der für das Verfahren bestellte Gutachter erkrankt und habe nicht wie vorgeschrieben selbst mündlich vor Gericht Bericht erstatten können. Darauf sei ein neuer Gutachter berufen worden, der sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen habe.
„Durch den Krankheitsfall konnte jedoch die Sechs-Monatsfrist nicht mehr eingehalten werden“, erklärte Döring. Das Gericht ordnete sie dennoch an, nachdem auch ein zweiter Gutachter den Mann als gefährlich einstufte. Döring zufolge hob der Bundesgerichtshof dann die Entscheidung jetzt aus formalen Gründen auf – weil die Frist abgelaufen sei. Die Folge: Der Triebtäter könnte auf Bewährung frei kommen.
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Tolle Gesetze haben wir
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