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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen
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Frank   Frank ist männlich Zeige Frank auf Karte FT-Nutzer
2.501 geschriebene Beiträge
Wohnort: Deutschland



22.08.2008 ~ 01:08 Uhr ~ Frank schreibt:
images/avatars/avatar-939.gif im Forum Thüringen seit: 31.05.2008
7 erhaltene Danksagungen
Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen Beitrag Kennung: 156660
gelesener Beitrag - ID 156660


Zitat:
Sehr geehrte Frau xxx
Bitte kommen Sie am 18.08.2008 um 19:00 Uhr in die ARGE Euskirchen Stadt, D 53879 Euskirchen, Koelner Straße 75, Zimmer nn.

Bitte kommen Sie schon mit Herrn yyy zum Gesprächstermin. Behandelt wird u. A. die Sicherstellung der Kindern.

Da Sie ALG II Leistungen nachdem SGB II erhalten, ist diese Einladung Folge zu leisten.

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungszeitraum.

Für mich sieht das so aus, als ob ein arroganter, fauler, kurz vor der Pension stehender Beamter, einer vielleicht nicht gut deutsch sprechenden Frau klar machen will, dass wir in Deutschland leben. Die §§ xx des XXX sind dem egal, er kennt sie sowieso nicht, er fügt sie nur ein. Armes Deutschland. Die Beamten denken scheinbar immer noch, wir sind für sie da.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Frank: 22.08.2008 01:10.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.062 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



22.08.2008 ~ 07:45 Uhr ~ gastli schreibt:
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2259 erhaltene Danksagungen
RE: Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen Beitrag Kennung: 156736
gelesener Beitrag - ID 156736


Nein das sind keine arroganten, faulen, kurz vor der Pension stehenden Beamte, die diese Schreiben verfassen, sondern das ist der normale "Tonfall" in Schreiben die Betroffene von der ARGE erhalten. Hinterlegt sind diese Texte in einer Software die geschaffen wurde um den Betroffenen die Verachtung durch das System "schwarz auf weiß" zu bestätigen.
In allen diesen Schreiben werden Menschen die zu Recht einen Anspruch auf Leistungen haben pauschal als Unrechtspersonen gebrandmarkt.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.062 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



31.08.2008 ~ 09:46 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
RE: Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen Beitrag Kennung: 158816
gelesener Beitrag - ID 158816


Zitat:
Offener Brief Aufsichtsbehörden Arge Rhein-Sieg
Von Ra. Martin Reucher


Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Verwaltungsakt der ARGE Rhein-Sieg (ARGE) unter dem 11.08.08 durch die Sachbearbeiterin Frau P. (SB P.) gegenüber dem Kunden der ARGE Herrn Achim H. (Kunde H.) geben Anlass, mich nach reiflicher Überlegung öffentlich direkt an Sie zu wenden.
Herr H. wohnte gemeinsam mit seinem Freud - und Kunden der ARGE - Harald G. (Kunde G.) im Untermietsverhältnis in einer Wohngemeinschaft in Niederkassel. Am 26.07.08 wurde der Kunde G., übrigens nach20heftigen Auseinandersetzungen mit der ARGE, tot aufgefunden nach Suizid. Der Kunde H. wohnt jetzt alleine in der Wohnung und hat daher bei der ARGE beantragt, dass diese vorübergehend die Kosten der nunmehr für eine Person zu teuren Wohnung vorläufig übernehmen möge, bis er eine angemessene kleinere Wohnung gefunden habe. Mit Bescheid unter dem 11.08.08 hat die ARGE diesen Antrag ablehnend beschieden. Der Ablehnungsbescheid ist an den Kunden H., wohnhaft beim Kunden G., adressiert.
Angenommen, ein Ihnen nahe stehender Mensch sei soeben verschieden, wie würden Sie reagieren, würde eine Behörde in Kenntnis des Todesfalles dies im Adressfeld ignorieren? Im Ablehnungsbescheid wird ausgeführt, dass ein Untermieter den Nachteil habe, gegenüber dem Vermieter kein Wohnrecht zu haben, wenn der Vermieter versterbe. Überdies sei nachteilig, dass bei Tod des Hauptmieters der Untermieter einen neuen Hauptmietvertrag abschließen oder den bisherigen Vertrag übernehmen müsse. Der Vorteil dieser Konstruktion sei, dass die verschiedenen Bewohner nicht als Haushaltsgemeinschaft gesehen würden.
Abgesehen davon, dass die Abgrenzung zwischen Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft nach anderen Kriterien erfolgt, abgesehen davon, dass nach dem Tod des Vermieters der Mietvertrag bestehen bleibt, abgesehen davon, dass der Untermieter bei Tod des Hauptmieters keinen Anspruch auf einen Hauptmietvertrag oder die Übernahme des bisherigen Vertrages hat, abgesehen davon, dass diese Überlegungen nicht entscheidungserheblich sind und abgesehen davon, dass 'vergessen' worden ist, das pflichtgemäße Ermessen auszuüben, was würden Sie empfinden, wenn Ihnen nach dem Tod des nahe stehenden Menschen eine abstrakte Abhandlung in Bescheidform zugeht, in der Ihnen die Vor- und Nachteile von Rechtskonstruktionen in Hinblick auf den Todesfall erläutert wird? Was, wenn Ihnen - bei Ihren sozialen Verhältnissen allerdings undenkbar -- mit freundlichen Grüßen übermittelt würde, dass nunmehr eine Unterbringung in einem Obdachlosenheim statt einer Wohnung hinreichend sei? Was, wenn Ihr bisheriger Umgang mit Ihren Kindern dadurch nicht mehr möglich wäre? Was, wenn sich all dies noch vor der Beerdigung statt fände?
Sachbearbeiter, deren Kenntnisse noch nicht einmal die Grundzüge des Rechts umfassen, sollten kein Amt innehaben, welches ihnen Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie das Recht bewusst falsch anwenden.
Auch Sachbearbeiter, die - ohne es zu merken - Kunden verhöhnen und ihnen Missachtung entgege nbringen, sollten kein Amt innehaben, welches ihr Macht über Kunden verleiht; dies gilt um so mehr, wenn sie sich bewusst so verhalten.
Als Rechtsanwalt beschäftige ich mich ausschließlich mit den Problemen der Kunden bei verschiedenen ARGEn.
Ich beobachte mit Sorge, dass es sich bei dem geschilderten Fall um den bisherigen Höhepunkt einer Tendenz handelt. Aber auch Tendenzen hinterlassen Fakten, nämlich die zunehmende Verbitterung der Kunden.
Die Weimarer Republik ist letztendlich an einer Sanierung der Solidarkassen auf Kosten der Versicherten gescheitert, ein Punkt, den wir schon hinter uns haben. Am Ende wollte niemand mehr für den Staat eine Hand rühren, um ihn zu retten. Ich lade Sie ein, mit mir die Sorgen um den Rechtsstaat zu teilen und der unheilvollen Tendenz entgegenzuwirken.

Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüssen
Martin Reucher Rechtsanwalt




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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.779 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



30.10.2008 ~ 23:27 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Briefe vom Arbeitsamt - Formulierungen die aufstoßen Beitrag Kennung: 174995
gelesener Beitrag - ID 174995


30-Cent-Rechnung mit einer 55-Cent-Briefmarke verschickt

Hier nachlesen


Pfiffikus,
der nur mit dem Kopf schüttelt



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