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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Realität nicht nur in Gera - Arbeitsuche auf eigenes Risiko » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.045 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



29.12.2006 ~ 09:00 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
Realität nicht nur in Gera - Arbeitsuche auf eigenes Risiko Beitrag Kennung: 34188
gelesener Beitrag - ID 34188


Zitat:

Arbeitsuche auf eigenes Risiko

Junge Geraerin will sich mit Arbeitslosigkeit nicht abfinden - und fühlt sich dafür bestraft
Von Uwe Müller Gera. Josephine Geier aus Gera hadert mit der Agentur für Arbeit: Die junge Frau bewarb sich auf eigene Faust in mehreren Unternehmen, nur um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen. Ihre Bemühungen führten nicht zum Erfolg. Sie hoffte, dass die Arbeitsagentur ihr wenigstens Bewerbungskosten erstattet.

Vergeblich. "Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden", lautete die abschlägige Antwort, nachdem Frau Geier Kopien und Auflistungen für 16 Bewerbungen vorgelegt hatte. Zehn Bewerbungen lagen vor der Beantragung, so dass der Antrag auf Kostenerstattung dafür gleich vom Tisch gefegt war.

Bei den anderen sechs Bewerbungen konstatiert die Arbeitsagentur, dass sie keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätten, da es offenbar keine freie Stelle gab und die junge Frau von sich aus die Initiative ergriffen hatte.

Josephine Geier habe von der Arbeitsagentur auf Nachfrage nur die Antwort erhalten: Ärgern Sie sich nicht, Sie können ja Widerspruch einlegen. Trotzdem kann die Familie nur den Kopf schütteln über das Vorgehen der Arbeitsagentur: Wenn die Tochter schon mit wenig Geld auskommen muss und ihr das Arbeitsamt keine Stelle vermitteln kann, warum soll sie dann noch bestraft werden, wenn sie selbst die Arbeitsuche in die Hand nimmt?

Die Agentur für Arbeit Gera beruft sich auf das Sozialgesetzbuch, das auch die Erstattung von Bewerbungskosten regelt. Dabei geht es um Kosten für Erstellen und Versand von Bewerbungsunterlagen und Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen, erläutert Erika Ganter, stellv. Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Gera. Der Antrag auf Kostenübernahme muss auf jeden Fall vor den Bewerbungsbemühungen geschehen - deshalb waren bei Frau Geier auch zehn Fälle abgelehnt worden. Frau Ganter erklärt die Verfahrensweise: "Spricht ein Arbeitsuchender bei seinem Arbeitsvermittler vor, so wird für ihn ein Bewerberprofil erarbeitet. Hier werden Zielberufe und die räumliche Ausdehnung der Vermittlungsbemühungen, in denen konkrete Chancen für die Arbeitsaufnahme bestehen, vereinbart. Grundsätzlich werden diese Bewerbungen des Kunden unterstützt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bewerbungen sowohl inhaltlich als auch bei der Auswahl des Arbeitgebers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussichten sind." Die Aussage, dass Bewerbungen nur unterstützt werden, wenn freie Stellen im Unternehmen vorhanden sind, sei so übrigens nicht richtig. "Es muss jedoch für den Bewerber mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten eine realistische Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen vorliegen", betont Frau Ganter. Kommentar. Es wurde offensichtlich keine freie Stelle durch den Arbeitgeber angeboten, da die Bewerbung initiativ erfolgte.

Aus dem Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit Gera

(OTZ)


Die Bankrotterklärung der Behörde in Reinform. Diese Schilderung ist bezeichnend für den Umgang mit den Arbeitslosen. Hier und überall in Hartzland. Es wird nicht ersichtlich ob die junge Frau noch Anspruch auf das ALG I hat, so wie es gelaufen ist eher nicht. Der Ablauf spricht eher für einen ALG II Empfänger. Fordern ja fördern = 0.



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