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Baby verdurstet - Traurig was in Thüringen passiert
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andy112
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Wohnort: Gera
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15.12.2006 ~ 17:44 Uhr ~ andy112 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 23.03.2006
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Baby verdurstet - Traurig was in Thüringen passiert |
Beitrag Kennung: 32977
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Im thüringischen Sömmerda ist in einer Wohnung ohne Strom ein Baby verdurstet. Die 20-jährige Mutter hatte es vier Tage lang allein gelassen.
Der neun Monate alte Leon starb an in seinem Gitterbett neben zwei leeren Babyfläschchen. Seine zweijährige Schwester Lena überstand die Vernachlässigung trotz akuten Flüssigkeitsmangels in einem Laufstall. Sie wird in einem Krankenhaus behandelt.
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Chronologie – Die Tragödie von Sömmerda
Hintergrund – 80 000 Kindern droht Verwahrlosung
Die Mutter war nach eigenen Aussagen am Sonntag zum letzten Mal bei ihren Kindern. Am Donnerstag entdeckten Polizisten und Mitarbeiter des Jugendamts das tote Baby. Kurz darauf wurde die Mutter in der Wohnung einer Freundin festgenommen. Gegen sie wurde Haftbefehl beantragt.
Auch der Vater war kurzfristig in Polizeigewahrsam, wurde aber mangels Tatverdacht wieder freigelassen. Die Eltern leben seit dem Sommer getrennt. Der Vater hatte seine Kinder zum letzten Mal am 25. November, dem Geburtstag der Tochter, gesehen.
Mutter fühlte sich überfordert
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich die Frau in den vergangenen Monaten nur noch gelegentlich um ihre Kinder gekümmert, weil sie sich überfordert fühlte. Auch Nachbarn berichteten, die Mutter wäre häufig nicht zu Hause gewesen, das Baby hätte oft geweint.
Seit Anfang November war zudem der Strom in der Wohnung wegen unbezahlter Rechnungen abgestellt. Im Kühlschrank fanden Ermittler verdorbene Speisereste. Die arbeitslose Mutter war auch mit der Miete im Rückstand.
Polizei brach die Wohnung auf
Die Familie war dem Jugendamt seit Mitte November bekannt. Nachdem die Eltern nicht zu einem Gerichtstermin erschienen waren, ließ die Behörde die Wohnung am Donnerstag aufbrechen. Dabei fand die Polizei das tote Kind und seine Schwester.
Die Staatsanwaltschaft sieht keine Versäumnisse des Jugendamts. Die Behörde hatte zunächst keine Auffälligkeiten an den Kindern feststellen können. Als die Mutter ihren Auflagen nicht nachkam, sei das Amt eingeschritten.
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