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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde
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Camper   Camper ist männlich Zeige Camper auf Karte FT-Nutzer
38 geschriebene Beiträge
Wohnort: Schmölln



26.11.2006 ~ 01:14 Uhr ~ Camper schreibt:
images/avatars/avatar-399.gif im Forum Thüringen seit: 20.11.2006
0 erhaltene Danksagungen
Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31603
gelesener Beitrag - ID 31603


Auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen zu Weihnachten Geschenke bekommen. Allerdings betrachtet die zuständige Behörde jedes Geschenk zunächst einmal als einmalige Einnahme, die mit dem ALG-II-Anspruch verrechnet werden muss. Das gilt in erster Linie für Geldgeschenke, im Prinzip aber auch für Sachzuwendungen.

Grundsätzlich sind Geschenke und andere einmalige Einnahmen anrechnungsfrei, wenn sie 50 Euro pro Jahr und Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigen. Als «einmalig» gilt die Einnahme dann, wenn sie nicht jeden Monat anfällt. Überweist beispielsweise die Patentante monatlich 4,00 Euro als Taschengeldzuschuss an ihren Neffen, bleibt sie zwar unter der Grenze von 50 Euro, dennoch müsste das Geld als regelmäßiges Einkommen der Bedarfgemeinschaft auf den ALG-II-Anspruch angerechnet werden.

Schwieriger wird es bei Geschenken, die mehr wert sind als 50 Euro. Beschließt die Patentante, zu Weihnachten eine neue Winterjacke oder -stiefel für 100 Euro zu verschenken, sollte sie das Geld entweder direkt übergeben oder gleich mit ihrem Neffen einkaufen gehen. Denn bei einer Überweisung auf das Konto wird das Geldgeschenk früher oder später sichtbar und muss unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck vom Kundenbetreuer in der Behörde als Einkommen gewertet werden.

Wird das Sachgeschenk direkt überreicht, interessiert sich der Kundenbetreuer kaum für die Gabe, wenn er denn überhaupt von dem Geschenk erfährt. Auch wertvollere Präsente müssen nicht bei der Behörde gemeldet werden.

Bei Geldgeschenken kann auch der Zeitpunkt der Schenkung wichtig sein. Denn bis zum ersten Tag des Arbeitslosengeld-II-Bezugs zählen Geldgeschenke nicht als Einkommen, sondern als Vermögenszuwachs. Für das Vermögen gilt jedoch ein Freibetrag in Abhängigkeit vom Lebensalter, mindestens von 3100 Euro. Wollen beispielsweise Eltern ihrem Sohn einen größeren Betrag zu kommen lassen und ist absehbar, dass der Sohn bald von Arbeitslosengeld II leben muss, sollten sie sofort handeln. Überweisen die Eltern vor Beginn des Leistungsbezugs 1000 Euro, bleibt das Geld anrechnungsfrei. Überweisen sie später, muss der Sohn die 1000 Euro zunächst aufbrauchen, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird.

Ausdrücklich eine Ausnahme macht die Behörde, wenn Arbeitslosengeld-II-Empfänger einen Pkw geschenkt bekommen. Denn im Prinzip darf zwar jede Bedarfsgemeinschaft über ein angemessenes Kraftfahrzeug, das heißt in der Regel einen Pkw im Wert von höchstens 5000 Euro, verfügen. Ein Fahrzeug, das jedoch nach Beginn des Leistungsbezugs geschenkt wird, würde nicht zum geschützten Vermögen, sondern zum Einkommen zählen. Der Beschenkte müsste den Pkw daher verkaufen. Dies wäre jedoch eine «unbillige Härte», so dass ALG-II-Empfänger ein geschenktes Auto von angemessenem Wert behalten dürfen.

Quelle OVZ vom 24.11.2006



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Lord Helm
Benutzerkonto wurde gelöscht



27.11.2006 ~ 09:04 Uhr ~ Lord Helm schreibt:
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31699
gelesener Beitrag - ID 31699


Das liest sich wie ein Witz. Der erste April ist doch erst nächstes Jahr wieder. Das Amt will einfach nur noch ********** werden. Fakt!!!



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
434 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.11.2006 ~ 10:25 Uhr ~ gerassimov schreibt:
images/avatars/avatar-16.jpg im Forum Thüringen seit: 12.02.2006
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RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31702
gelesener Beitrag - ID 31702


Da wird sie sichtbar, die wahre Neidgesellschaft.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.045 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



27.11.2006 ~ 11:32 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31705
gelesener Beitrag - ID 31705


Zitat:
Original von Lord Helmchen
Das liest sich wie ein Witz. Der erste April ist doch erst nächstes Jahr wieder. Das Amt will einfach nur noch ********** werden. Fakt!!!


Leider ist das kein Witz. Diese Terrormaßnahmen gegen ALG II Empfänger geben aber niemanden das Recht "zu bescheißen". Darauf warten die Initiatoren dieser Maßnahmen nur.

Ein ganz persönliches Beispiel von mir:
Ich habe noch "Rest-Ersparnisse" aus besseren Zeiten. Auf diese habe ich 2005 0,26 Euro Zinsen als Gutschrift erhalten. Ich hielt diesen Betrag nicht für meldepflichtig. Irrtum. Nach Datenabgleich mit dem Finazamt, dorthin meldet nämlich jede Bank, jeden Cent der als Zinsen, bekam ich Post der ARGE. In dem Schreiben wurde ich informiert, das die Leistungszahlungen an mich eingestellt werden, da ich auf Grund von Zinseinnahmen vermutlich über Vermögen verfüge, welches ich nicht angegeben habe. Es hat mich jede Menge Rennerei gekostet die Sache wieder vom Tisch zu haben, damit ich wieder Leistungen bziehen konnte.

Ich halte derartige Vorgänge wie oben geschildert, die Einschränkung der Freizügigkeit, Bespitzelung von ALG II Empfängern durch Kontrolldienste, Erpressungen in Form von angedrohtem Leistungsentzug bei Verweigerung einer Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung, ... für Terror gegen sozial Schwache und werte sie in ihrer Gesammtheit als Symptome einer zunehmenden Faschisierung der Gesellschaft.
(Vergleich mit zunehmender Ausgrenzung und Diffamierung der jüdischen Bevölkerung ab 1933)



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Lord Helm
Benutzerkonto wurde gelöscht



27.11.2006 ~ 12:30 Uhr ~ Lord Helm schreibt:
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31711
gelesener Beitrag - ID 31711


Zitat:
Original von gastli
..... Auf diese habe ich 2005 0,26 Euro Zinsen als Gutschrift erhalten. Ich hielt diesen Betrag nicht für meldepflichtig. Irrtum. Nach Datenabgleich mit dem Finazamt, dorthin meldet nämlich jede Bank, jeden Cent der als Zinsen, bekam ich Post der ARGE.


Gut das Kopfkissen nicht Meldepflichtig sind ebenso wenig wie Schweitzer Banken. Der deutsch Staat will ********** werden, seht es ein.
Das tut denen auch am meisten weh



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mausi   mausi ist weiblich Zeige mausi auf Karte FT-Nutzerin
351 geschriebene Beiträge
Wohnort: Bad Köstritz



27.11.2006 ~ 13:53 Uhr ~ mausi schreibt:
images/avatars/avatar-147.jpg im Forum Thüringen seit: 15.08.2006
26 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 31719
gelesener Beitrag - ID 31719


Entschuldigung aber wem soll das weh tuen ?

Ich gehe mal davon aus, das schweiter Konten nichrt die Norm für ALG II Empfänger sind. Das Kopfkissen oder der Sparstrumpf wie früher schon eher. Wenn ich den Artikel eingangs so lese, dann ist das auch die einzige Alternative die ein ALG II Empfänger hat um Erspartes zu retten.



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videodok   videodok ist männlich Zeige videodok auf Karte FT-Nutzer
457 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.11.2006 ~ 14:13 Uhr ~ videodok schreibt:
images/avatars/avatar-73.gif im Forum Thüringen seit: 08.11.2002
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RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31723
gelesener Beitrag - ID 31723


Bei 0,26 € Zinsen solch ein Aufriss. Das ist doch echte Steuerverschwendung, dass die ARGE da überhaupt Bearbeitungszeit investiert. Jeder normale Mensch erkennt, dass das nicht von Vermögen herrühren kann. Manche bei der ARGE können das offensichlich nicht. Oder bekommen die Provision, wenn sie jemand die Leistung sperren. Den Eindruck könnten man da schon bekommen.



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
434 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.11.2006 ~ 14:37 Uhr ~ gerassimov schreibt:
images/avatars/avatar-16.jpg im Forum Thüringen seit: 12.02.2006
0 erhaltene Danksagungen
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31730
gelesener Beitrag - ID 31730


Die Mitarbeiter der ARGE werden danach beurteilt, ob sie innerhalb eines Vorgangs möglichst 5 weitere Schreibtische ihrer Kollegen beschäftigen.
Habt bitte Verständnis. Die Behörde wächst und wächst.
Und das hat auch sein Gutes. Jetzt wird schon eigens ein Einkaufszentrum in ihrer Nähe errichtet. Augenzwinkern



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.778 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



27.11.2006 ~ 15:07 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31737
gelesener Beitrag - ID 31737


Zitat:
Original von gastli
Ein ganz persönliches Beispiel von mir:
Ich habe noch "Rest-Ersparnisse" aus besseren Zeiten. Auf diese habe ich 2005 0,26 Euro Zinsen als Gutschrift erhalten. Ich hielt diesen Betrag nicht für meldepflichtig. Irrtum.

Für die Restersparnisse hast du einen Freistellungsauftrag unterschrieben. Gib einfach mal bei Google "Freistellungsauftrag.pdf" ein. Da kannste die Formulierung nachlesen.
Zumindestens sinngemäß sollte dieser Satz drinstehen:
Zitat:
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundesamt für Finanzen (BfF) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines

Üblicherweise machen die Banken auch gleich Vorschläge:
Zitat:
insgesamt 1.421 € für Alleinstehende.
insgesamt 2.842 € für Verheiratete.
..... Euro

Dieser Betrag, den du dort eingetragen hast, der wird ans Finanzamt (und von dort weiter an die ARGE) gemeldet. Zum Beisiel so:
Zitat:
Herr Gast Gastenson hat in unserem Institut Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1421 Euro von der Kapitalertragssteuer freistellen lassen.

Der aktuelle Kontostand wird üblicherweise nicht mit übermittelt.

Für den Bearbeiter in der ARGE war es nach Aktenlage nicht ersichtlich, ob du 0,26€ Zinsen einheimst oder ob du dort ein Millionenvermögen bunkerst. Er hätte zwar möglicherweise eine Auskunft bei der Bank einholen können, hat dies offensichtlich nicht getan. Er hat einfach nur seine Pflicht getan und ist einem Anfangsverdacht auf Leistungsmissbrauch nachgegangen. Nüchtern und ohne Emotionen betrachtet kannst du ihm keinen Vorwurf machen und erst recht nicht Böswilligkeit dir gegenüber unterstellen.
Soviel zum Thema Nutzen von Datenschutz.



Zitat:
Original von gastli
Ich halte derartige Vorgänge wie oben geschildert, die Einschränkung der Freizügigkeit, Bespitzelung von ALG II Empfängern durch Kontrolldienste, Erpressungen in Form von angedrohtem Leistungsentzug bei Verweigerung einer Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung, ... für Terror gegen sozial Schwache

Vergessen hast du noch die Umstellung der Rufnummern von Festnetznummern, die von vielen Festnetzanschlüssen und Minutenpaketen ohne Mehrkosten erreicht werden konnten, auf kostenpflichtige 0180er Rufnummern.



Zitat:
Original von gastli
(Vergleich mit zunehmender Ausgrenzung und Diffamierung der jüdischen Bevölkerung ab 1933)

Der Vergleich hinkt!
Es kann zwar jeder in den Strudel des sozialen Abstieges hineingeraten, Jude zu werden, das ging und geht nicht so schnell.



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videodok   videodok ist männlich Zeige videodok auf Karte FT-Nutzer
457 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.11.2006 ~ 17:02 Uhr ~ videodok schreibt:
images/avatars/avatar-73.gif im Forum Thüringen seit: 08.11.2002
0 erhaltene Danksagungen
RE: Geschenke und Arbeitslosengeld II - Überweisungen aufs Girokonto verrechnet die Behörde Beitrag Kennung: 31755
gelesener Beitrag - ID 31755


Wenn es so ist würde ich dem schon den Vorwurf machen, dass er seine Arbeit schlampig macht. Da der mitgeteilte Freistellungsauftrag keine Aussage zum vorhandenen Vermögen gibt, hat er auch nicht danach zu entscheiden.



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