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Software eliminiert GEZ-Anmeldepflicht für Internet-PCs |
Beitrag Kennung: 26401
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Es gibt was Neues zur GEZ für PCs
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Ab dem 1. Januar 2007 unterliegen beruflich genutzte Internet-PCs der Anmeldepflicht für die Bereithaltung als Rundfunkempfangsgeräte. Die monatlichen Kosten pro Standort sollen bei 5,52 Euro liegen. Für ein Unternehmen mit beispielsweise 25 Filialen bedeutet das eine zusätzliche Belastung von 1.656 Euro jährlich. Diese Kosten lassen sich allerdings einsparen: Durch GEZfilter, einer vom TÜV geprüften und durch Rechtsgutachten abgesegneten Software. Sie verhindert den Empfang von Rundfunksendungen aus dem Internet, wodurch der mit diesem Programm ausgestattete Rechner damit nicht mehr anmeldepflichtig wird.
Wer öffentlich-rechtliche Hörfunk- oder Fernsehprogramme empfangen kann, muss dafür zahlen. Dabei kommt es lediglich darauf an, das die technische Möglichkeit für den Empfang der Programme besteht. Privathaushalte sind in aller Regel gebührenpflichtig, da sich hier wenigstens ein Fernseher oder Rundfunkempfänger finden lässt. Anders sieht es dagegen bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, Organisationen und Behörden aus. Zu deren Büroausstattung gehören nicht unbedingt TV oder Radio, wohl aber ans Internet angeschlossene PCs, mit denen man dank schneller DSL-Verbindungen auch fernsehen oder Radio hören kann. Damit fallen diese Geräte unter die Gebührenpflicht.
"Ob man diese Rechner als Rundfunkempfangsgeräte nutzt oder nicht, ist irrelevant", erklärt Andrew Han, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Softwaresicherheit (DGFSS) in Berlin. "Allein die Tatsache, dass sie die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen besitzen, rechtfertigt die Anmeldepflicht." Deshalb auch sei beispielsweise das Sperren der Programmsignale schon auf Internet-Provider-Seite völlig unsinnig, da die Computer nach wie vor in der Lage wären, gebührenpflichtige Inhalte zu empfangen.
Mit GEZfilter wurde nun eine Softwarelösung entwickelt, die jedem einzelnen PC genau jene Voraussetzungen nimmt, die für den Live-Empfang von Radio- oder TV-Signalen notwendig sind. "Unser Filter greift unmittelbar in den Datenfluss ein und stoppt gezielt das Streaming der TV- und Radio-Programme", so Han. Normale Video- und Sound-Dateien seien natürlich nach wie vor wiedergabefähig, ebenso wie alle anderen Web-Anwendungen. Damit die Gebührenbefreiung rechtlich auch greife, könne man GEZfilter nur mit erheblichem Aufwand vom Rechner löschen, beispielsweise durch eine Neuinstallation des Betriebssystems, erklärt Han. Dieser vom Rundfunkgebührenstaatsvertrag geforderte "besondere zusätzlicher Aufwand" habe sich die DGFSS sowohl vom TÜV als auch durch Rechtsgutachten anerkannter Anwaltssozietäten bescheinigen lassen. "Unsere Lösung ist wasserdicht", versichert Han und verweist auf ein Zertifikat, dass zu jedem GEZfilter mitgeliefert wird: "Dieser Urkunde ist aus rechtlicher Sicht nichts entgegen zu setzen."
Angeboten wird GEZfilter in zwei Lizenzversionen: Eine werbefreie Version für 29,90 Euro in der Einführungsphase (bis 1. Dezember 2006, danach 39,90 Euro) und eine kostenfreie werbefinanzierte Variante. "Unsere GEZfilter-Software rechnet sich durchschnittlich schon nach drei Monaten", sagt Han. Bis zum 1. Dezember 2006 erhalten die ersten 1000 Interessenten der kostenfreien Variante zusätzlich auch eine zweijährige Servicegarantie. Jede Lizenz gilt für fünf Computer beziehungsweise Standorte. Kunden müssen sich jetzt schon für die Vorteilsangebote registrieren. (da)
GEZfilter im Internet: www.gezfilter.de
Text: PC Praxis |
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