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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Gereizte Stimmung zum Gütetermin - Klage gegen Otegau beim Arbeitsgericht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gereizte Stimmung zum Gütetermin - Klage gegen Otegau beim Arbeitsgericht
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andy112   andy112 ist männlich Zeige andy112 auf Karte FT-Nutzer
345 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



24.10.2006 ~ 07:03 Uhr ~ andy112 schreibt:
images/avatars/avatar-210.jpg im Forum Thüringen seit: 23.03.2006
0 erhaltene Danksagungen
Gereizte Stimmung zum Gütetermin - Klage gegen Otegau beim Arbeitsgericht Beitrag Kennung: 28646
gelesener Beitrag - ID 28646


Klage gegen Otegau beim Arbeitsgericht
Von Petra Lowe Gera.

Die Stimmung war gereizt zum Gütetermin gestern im Sitzungssaal des Arbeitsgerichtes in Gera. Rechtsanwalt Burkhard Riechert trat gegen die Otegau Ostthüringer Entwicklungsgesellschaft mbH an, die für seinen Mandanten einen Ein-Euro-Job beim Geraer Höhlerverein vermittelt hatte. Unter dem Aktenzeichen 4 Ca 1532/06 kam nun die bereits zweite Klage eines Ein-Euro-Jobbers gegen die Otegau in Gera vor den Richtertisch. Die erste Klage wurde abgewiesen und auch der zweiten droht ein solches Schicksal, denn Richterin Sabine Bennewitz machte schnell deutlich, dass sie dem Begehren keine Chance einräumt. Sie hoffte auf ein Einsehen des Klägers und eine gütliche Einigung. Doch umsonst, der Kammertermin musste festgesetzt werden, und nun beginnt eine teure Verhandlungs-"Tippeltappel-Tour".

Der Ein-Euro-Jobber hatte im Dezember vorigen Jahres eine Arbeitsgelegenheit von der Arge zugewiesen und über die Otegau beim Höhlerverein vermittelt bekommen. Ein Fakt, den Rechtsanwalt Riechert mit dem Status einer Zeitarbeitsfirma verglich und darauf ein Arbeitsverhältnis mit der Otegau begründet sah. Die Frist des Jobs wurde auf drei Jahre festgesetzt. Arbeitslose, die über 57 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, länger als die üblichen sechs Monate eine Arbeitsgelegenheit auszuüben. Die Inhalte seiner Aufgaben seien sehr anspruchsvoll gewesen, argumentierte der Anwalt weiter. Faktisch habe der ehemalige studierte Diplom-Ingenieur die Verwaltung des Geraer Höhlervereins in der Geschäftstelle geleitet - mehr als die zugewiesenen 30 Stunden in der Woche. Eine solche Arbeit habe der Gesetzgeber mit der Sozialgesetzgebung nicht im Sinne gehabt. "Ob über dem Vertrag mit meinem Mandanten nun Vereinbarung zu Arbeitsgelegenheit steht oder nicht. Er ist dem Inhalt nach ein regulärer Arbeitsvertrag", meinte Rechtsanwalt Riechert. Dem widersprachen Richterin Bennewitz und Roswitha Schmeller, Geschäftsführerin der Otegau. Dem Mandanten sei über die Eingliederungsvereinbarung mit der Arge Gera sehr wohl der Status des Ein-Euro-Jobs bewusst gewesen. Außerdem sei die Vermittlung über die Otegau mit der Arge vereinbart worden und gängige Praxis. Erschwerend für den Fall war, dass der Höhlerverein sich nach Zerwürfnissen per Hausverbot vom Ein-Euro-Jobber distanzierte, wie Roswitha Schmeller berichtete. Eine Umsetzung des Betroffenen in eine andere Maßnahme sei nicht möglich gewesen. Insgesamt betreut die Otegau 30 ältere Langzeitarbeitslose in Ein-Euro-Jobs über drei Jahre. Dem Kläger wurde nach neun Monaten im Höhlerverein der Ein-Euro-Job fristlos gekündigt. Ziel der Klage war demnach nicht nur die Anerkennung der Vereinbarung als Arbeitsvertrag mit entsprechendem Entgelt, sondern auch die Rückkehr in den Job. Für Richterin Bennewitz verfehlt. Wo kein Arbeitsvertrag, da keine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung - die Inhalte der Ein-Euro-Jobs sind dabei unerheblich. Was der Gesetzgeber mit seinen Regelungen zu den Arbeitsgelegenheiten gewollt habe, sei nicht Sache des Arbeitsgerichtes, betonte Richterin Bennewitz.

Bestätigt sah sie sich im brandneuen ersten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zum Fall eines Ein-Euro-Jobbers und von aktuellen Urteilen der Landesarbeitsgerichte in Rheinland/Pfalz und Berlin. Auch dort hatte man die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte verneint. Der Klage droht nun die Verweisung ans Sozialgericht. Dort müsste die Arge Gera vor den Kadi. Das aber kann dauern, angesichts der Berufungsbestrebungen durch die Kläger. Und nach dem Bundesarbeitsgericht geht´s von vorne los - dann mit Tippeltappeltour am Sozialgericht.Ich halte das alles für nicht sauber. Aber das Arbeitsgericht ist sachlich nicht zuständig.

Richter Sabine Bennewitz



sicherlich ist ein 1€ job nicht DIE Lösung aber es hilft dem betroffenen im Moment weiter! aber egal!

greets dor Andy der gerne wenigtsen einen 1€job hätte :-(



Homepage von andy112 Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
aeffchen   aeffchen ist männlich Zeige aeffchen auf Karte FT-Nutzer
10.231 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



24.10.2006 ~ 07:13 Uhr ~ aeffchen schreibt:
images/avatars/avatar-1475.gif im Forum Thüringen seit: 24.07.2006
36 erhaltene Danksagungen
RE: Gereizte Stimmung zum Gütetermin Beitrag Kennung: 28648
gelesener Beitrag - ID 28648


Ist das nicht gängige Praxis mittlerweile in Deutschland?

Kein Gummi ist so dehnbar wie die Gesetze und so langlebig wie Prozesse die daraufhin geführt werden.

Vor allen in diesen Fall wird wieder einmal dafür gesorgt reguläre Arbeitsplatze mit Billigstarbeitern zu besetzen.



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mausi   mausi ist weiblich Zeige mausi auf Karte FT-Nutzerin
351 geschriebene Beiträge
Wohnort: Bad Köstritz



24.10.2006 ~ 08:39 Uhr ~ mausi schreibt:
images/avatars/avatar-147.jpg im Forum Thüringen seit: 15.08.2006
26 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 28654
gelesener Beitrag - ID 28654


So ging es auch den Klagenden EEJ'bern aus Greiz.

Link

Auch da wies das Arbeitsgericht die Zuständigkeit ab mit der Begründung, dass kein Arbeitsvertrag bestehe.
Wenn es um Pflichten geht setzt man automatisch die EEJ'ber mit den Arbeitnehmern auf eine Stufe. Geht es aber um die Rechte der EEJ'ber dann wird jedes Recht wie tarifliche Entlohnung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ... mit obiger Begründung zurück gewiesen. Hier ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit die Praxis geworden.

Dem EEJ'ber bleibt also bei Verletzung der Richtlinien für die EEJ nur der Weg durch alle Instanzen.



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videodok   videodok ist männlich Zeige videodok auf Karte FT-Nutzer
457 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.10.2006 ~ 09:48 Uhr ~ videodok schreibt:
images/avatars/avatar-73.gif im Forum Thüringen seit: 08.11.2002
0 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 28732
gelesener Beitrag - ID 28732


Ist doch genau das was mit Hartz IV erreicht werden soll. Die Streichung aller Rechte derer die die Arbeit machen.



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