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Der kleine Unterschied
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gastli
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FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus
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16.10.2006 ~ 13:53 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
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Der kleine Unterschied |
Beitrag Kennung: 27761
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Der kleine Unterschied zwischen Friedrich Merz und Frau J. aus Köln, stellvertretend für eine von 5,173 Mio. Hertz IV Empfängern.
Was haben Friedrich Merz und Renate J. gemeinsam? Herr Merz ist Bundestagsabgeordneter der CDU und Frau J. ist eine Hartz IV-Empfängerin aus Köln. Beide müssen nach geltendem Recht ihre Einkünfte offenlegen.
Und jetzt kommts. Es gibt doch Unterschiede.
Zitat: |
Merz arbeitet als Rechtsanwalt für die Wirtschaftskanzlei Mayer, Brown, Rowe & Maw, und er sitzt in diversen Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten von Unternehmen und Banken. In der vergangenen Legislaturperiode kam er so auf insgesamt 18 Nebenjobs. Nach eigener Aussage, nimmt das privat- wirtschaftliche Engagement des fleißigen Anwaltes lediglich die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch.
Hallo?
Die Wähler beauftragen den Abgeordneten also mit der parlamentarischen Wahrnehmung ihrer Interessen. Das tut der Mensch sogar, aber nur wenn ihm die Wahrnehmung der eigenen Interessen etwas Zeit dazu lässt. Da stellt sich doch die Frage: Ist ein Teilzeit-Mandat in unserer Verfassung vorgesehen und wie wirkt sich das dann auf Diäten und spätere Ruhestandsbezüge aus?
Herr Merz steht, nach Lage der Dinge, dem Bürger nicht in vollem Umfang zu Verfügung. Dieser Umstand sollte doch auch auf seinen Leistungsbezug Auswirkungen haben oder?
Frau J. aus Köln bezieht auch staatliche Leistungen, nämlich Hartz IV. Dem Arbeitsmarkt muss die sechzigjährige Frau allerdings nicht mehr zur Verfügung stehen, denn sie hat die sogenannte 58er-Regelung unterschrieben. Vor 1950 Geborene haben ein Anrecht auf einen sogenannten erleichterten Leistungsbezug (§ 428 Sozialgesetzbuch 3). Arbeitslose die die 58er-Regelung akzeptieren, fallen aus der Arbeitsvermittlung und werden nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik geführt.
Obwohl Frau J. erst vor drei Wochen ihren halbjährlichen Verlängerungsantrag für den Bezug von Alg II gestellt und bewilligt bekommen hat, soll sie nun erneut umfangreiche Auskünfte erbringen. Es werden Kontoauszüge der letzen drei Monate verlangt und sie soll eine Abbuchungsgenehmigung unterschreiben, in der sie die ArGe bevollmächtigte von ihrem Konto eventuell überbezahlte Leistungen rückzubuchen. Renate J. ging also zu ihrer Bank, um einen Ausdruck der Kontobewegungen der letzten drei Monate zu bekommen - ein sechzigseitiger Kontoauszug ist der Behörde zu umfänglich. Doch das Geldinstitut weigert sich, solche Ausdrucke zu erstellen, da diese auch Daten enthalten, die die ArGe nichts angehen würden- meint zumindest die Bank. Wie diese Geschichte enden wird, ist offen. Ebenfalls offen ist, wovon Frau R. bis zur Klärung der Sache leben wird.
Herr Merz wird in seiner knapp bemessenen Arbeitszeit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht führen, um eine Offenlegung seiner privatwirtschaftlichen Aktivitäten zu verhindern. Müssen wir nun befürchten, dass seine Abgeordnetenfunktion entgültig zum Erliegen kommt? Der angestrebte Prozess wird doch ganz sicher seiner gesamten Restaufmerksamkeit bedürfen? Nicht befürchten muss Herr Merz, dass die Zahlung seiner Abgeordnetenbezüge bis zum Gerichtsentscheid ausgesetzt wird oder bereits überwiesene Gelder von seinen Konten zurückgebucht werden.
(Quelle: germanblogs)
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Wer sich bei den oben geschilderten Sachverhalten schamlos benimmt und wer schikaniert wird, das zu beurteieln überlasse ich jedem Leser selbst. Aber die moralische Qualität eines Systems, das asoziales Verhalten konsequent belohnt und hilflose Menschen drangsaliert, bezeichne ich jedenfalls als extrem boshaft.
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