Nach einem von Hamburg im Bundesrat vorgestellten Gesetzesantrag sollen betrunkene Täter nicht mehr auf Strafmilderung hoffen dürfen. "Der selbst verschuldete Rauschzustand darf nicht mehr zu einer Besserstellung gegenüber dem nüchternen Täter führen", sagte Hamburgs Justizsenator Carsten-Ludwig Lüdemann (CDU) am Freitag.
Bei 40 Prozent der Fälle von Totschlag, bei einem Drittel der Vergewaltigungen und vielen Fällen schwerer sexueller Nötigung stünden die Täter unter Alkoholeinfluss. Diese Täter wollten "möglichst betrunken gewesen sein", um eine Strafmilderung nach Paragraf 21 des Strafgesetzbuches zu erhalten, sagte Lüdemann. Diese Möglichkeit will der Gesetzentwurf einschränken, der jetzt in den Ausschüssen des Bundesrats behandelt wird. http://www.n-tv.de/713187.html
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung! Nur fehlt mir dann der Genuß von anderen Rauschmitteln!
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 22.09.2006 16:59.
Aus welchem Jahr ist denn das ? Damals ein ensthaftes Verhen und heute lacht man darüber. Schön.
Es ist überfällig das Alkohol als strafmildernd gilt. Bei Verkehrsunfällen ist es ja auch nicht so.
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