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Adeodatus
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14.09.2006 ~ 13:55 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Mit Steuerschuld Gewinn machen Beitrag Kennung: 23750
gelesener Beitrag - ID 23750


Bericht aus FRONTAL im ZDF

So etwas kann nur in Deutschland passieren.

Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt.

Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro.

Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt.

Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe.

Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück.

Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht.

Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht!

Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert.

Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde.



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08.10.2006 ~ 09:51 Uhr ~ Digedag schreibt:
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Bleibt zu hoffen, dass sich der Rentner und der Anwalt das Geld geteilt haben.
Sonst fände ich es ungerecht.



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Adeodatus
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08.10.2006 ~ 09:59 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 26639
gelesener Beitrag - ID 26639


Besser wäre wenn die Verantwortlichen der Steuerbehörde für diesen Müll haftbar gemacht würden.



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08.10.2006 ~ 10:35 Uhr ~ Digedag schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 26649


Recht hast Du. Da werden wir aber sicherlich vergeblich warten. Der Satz

„…Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert….“
sagt doch alles. Kopfpatsch



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08.10.2006 ~ 14:49 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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Zitat:
Original von Digedag
Bleibt zu hoffen, dass sich der Rentner und der Anwalt das Geld geteilt haben.
Sonst fände ich es ungerecht.

Dann wiederum müsste der Rentner das nicht geringfügige "Einkommen" versteuern.

Ansonsten durfte der Anwalt garnicht anders handeln. Es gibt eine BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung BRAGO. Und die bemisst das Honorar nun einmal nach dem Streitwert.



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10.10.2006 ~ 11:31 Uhr ~ videodok schreibt:
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Bei 18.000 € Zinsertrag kann der Rentner gut leben, auch ohne dass der Anwalt ihm vom Gewinn was abgibt.



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10.10.2006 ~ 11:55 Uhr ~ Digedag schreibt:
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@Pfiff und @Videodok

Habt ihr noch nie davon gehört, dass es Menschen geben soll die Geld an der Steuer vorbei manövrieren können? Augenzwinkern



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10.10.2006 ~ 22:23 Uhr ~ videodok schreibt:
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Na das ist doch bei manchen ständig an der Tagesordnung. Klingt da bei mir irgendwo raus, dass es nicht so sei.

Ich würde 250 Mio. gern ordentlich versteuern. Dann ginge es mir trotzdem 1000 mal besser als jetzt. Und das für den Rest meines Lebens.



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11.10.2006 ~ 07:57 Uhr ~ Digedag schreibt:
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So sehe ich das auch. Manch einen bleibt gar keine andere Möglichkeit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn er nicht sozial abrutschen will und seinen Lebensstandart halten möchte.



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