online spielen
Forum-Thueringen, Diskussinsforum, OnlineSpiele und Veranstaltungskalender für Thüringen.
Portalstartseite des Forum Thüringen Forenübersicht des Forum Thüringen online spielen Kalender Galerie - aktuelle und historische Fotos aus Thüringen Registrierung Suche
.:. Vielen Dank an Liesa44, Jumpa, James T. Kirk, nightwolf, KIWI, Susi37, Saltiel, Jule, Micha1962, Jens626, HeMu, guenniev, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.

 
+ Portal-Navigation +
Startseite
Forum
Spiele
Veranstaltungen
Galerie

Suche
Themen 24h / Neu / GL
Kalender

Anmelden
Registrieren

FT-Landkarte
RSS-Auswahl
mobile Ansicht

Regeln
Hilfe
Werbung

FT auf Telegram
FT auf Twitter
FT auf Facebook

Spenden für das Forum-Thüringen

Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV: Fehler bei der Erreichbarkeitsanordnung? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Hartz IV: Fehler bei der Erreichbarkeitsanordnung?
~~ derzeit Werbefrei ~~
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
1.226 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



26.08.2006 ~ 09:26 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
159 erhaltene Danksagungen
Hartz IV: Fehler bei der Erreichbarkeitsanordnung? Beitrag Kennung: 21603
gelesener Beitrag - ID 21603


Zitat:

Mit zum 01.08. in Kraft getreten Fortfolgegesetz ist eine Erreichbarkeitsanordnung eingeführt worden, die für viele Menschen schwere Hindernisse bedeuten können. So gilt die Erreichbarkeit grundsätzlich für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, egal ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Dabei reicht es, laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland heute, nicht aus, dass man für den Träger der Grundsicherung nur postalische erreichbar ist, sondern die ALG II-Bezieher müssen jederzeit den Träger der Grundsicherung besuchen können oder einen Arbeitgeber oder Maßnahmeträger zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Menschen, die sich in einer Vollzeitbeschäftigung befinden und aufstockendes Arbeitslosengeld-II erhalten. Auch beruflich bedingte Abwesenheit muss dem Träger angemeldet werden. Nur schulpflichtige Kinder sind laut BMAS von dieser Regelung ausgenommen. Schwierig wird es für Schüler über 16 Jahre. Auch für diese gilt, dass sie Ortsabwesenheit zu melden haben bzw. sich genehmigen lassen müssen.

Die Ämter könnten zwar zum Alg II Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn die ARGE nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „Hier wird der Gesetzgeber wohl nach nachbessern müsen oder zugeben müssen, dass er die totale Kontrolle für jeden Menschen zwischen 16 und 65 Jahre will. Ein Spontanausflug über 2,5 Stunden max. Entfernung vom Wohnort laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes von 2001) kann im schlimmsten Fall vom Träger der Grundsicherung für Schüler über 16 Jahre abgelehnt werden. Ebenso verhält es sich mit berufsbedingter Abwesenheit. Hier kann der Träger der Grundsicherung Daten erheben, die ihm eigentlich nichts angehen. Wenn wir nur daran denken, wie langwierig oft Anträge zur Bearbeitung in Behörden liegen, sehen wir es kommen, dass es bei vielen solcher Beschäftigten zu unerlaubten Abwesenheiten führen wird, die erhebliche Sanktionen nach sich ziehen können. Es gäbe dann nur die Entscheidung zwischen Kündigung durch den Arbeitgeber oder unerlaubtes Handeln. Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier noch einmal nachzudenken und solchen Unsinn aus dem Gesetz zu nehmen. Menschen die defacto dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sollen bitte tun und lassen können was sie wollen.“
(Quelle www.gegen-hartz.de)


Ich habe wegen der Wichtigkeit ein neues Thema begonnen, obwohl die Erreichbarkeitsanordnung in den Bereich (noch) offenen Strafvollzug gehört.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von holgersheim: 26.08.2006 09:29.



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.778 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



26.08.2006 ~ 11:08 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Hartz IV: Fehler bei der Erreichbarkeitsanordnung? Beitrag Kennung: 21606
gelesener Beitrag - ID 21606


Zitat:
Original von holgersheim
und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, ...

Dann lies mal nach, was eine Bedrohung im Sinne des StGB ist.
Es bleibt in diesem Falle bei Nötigung § 240 StGB
"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt"

Das empfindliche Übel wäre die Einstellung der Leistungen und die Duldung der Handlung bestünde im Einlass in die Wohnung.

Unter Bedrohung (§ 241 SGB) fiele Folgendes:
"Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht..."
Die Kürzung von Leistungen ist zwar unangenehm und in der Polemik so manchen Politikers und Klassenkämpfers ein "Verbrechen" sein, ein Verbrechen im Sinne des StGB, welches du hier bemühst, ist es aber mit Sicherheit nicht!

Deshalb denke ich, es ist nicht gut, wenn du hier Texte anderer Autoren unkritisch, ungeprüft und ungefiltert hier postest.

Ob die Anhängern der ISG, die mit solchen pseudo-juristischen Argumenten möglicherweise zu ungerechtfertigte Anzeigen gegen die ARGE-Mitarbeiter angestachelt werden, damit gut beraten werden, ziehe ich hiermit in Zweifel.



Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Baumstruktur | Brettstruktur
Neues Thema erstellen
Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV: Fehler bei der Erreichbarkeitsanordnung?

Forum-Thüringen | Gera-Forum | mau-photo | ML.Photographie | xx3x.de

Die Betreiber des Forum Thüringen übernehmen keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten.
Ein Beitrag gibt lediglich die Ansicht und Meinung des jeweiligen Nutzers wieder, die sich nicht mit der Meinung des Internetseitenbetreibers decken muss.
Lesen Sie hierzu auch vor Nutzung dieser Webseite unsere AGB. Wir sehen uns als politisch und konfessionell neutrale Diskussions- und Spieleplattform, nicht nur für Thüringer.

Impressum | Datenschutz | Bannerauswahl und Werbemittel | Suche | RSS-Auswahl | Archive | Sitemap
   RSS |» Beiträge | » Themen | » Gera | » Fun | » Spiel © Forum Thüringen