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Zum Ende der Seite springen Unsere Krankenkassenbeiträge wandern ins Ausland!
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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



22.08.2006 ~ 13:12 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Unsere Krankenkassenbeiträge wandern ins Ausland! Beitrag Kennung: 21232
gelesener Beitrag - ID 21232


Zitat:
Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
Behandlung in der Türkei und auf dem Balkan - Deutsche benachteiligt

von Jochen Kummer

Berlin - Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.

Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.

Frau Steinbach fordert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: "Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." Bei Deutschen dürften nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.

So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträgen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchsberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wie viel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelungen in das Ausland zahlen, nannte der Staatssekretär nicht.

Nach Ansicht von Frau Steinbach muss diese Ungleichbehandlung "im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden". Staatssekretär Thönnes betont dagegen, die Bundesregierung plane "insoweit" keine Änderung der Abkommen mit der Türkei und des ehemaligen Jugoslawien.

Außerdem kritisiert Frau Steinbach, dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsausgaben verschweigt: "Die Zahlen müssen auf den Tisch."

Artikel erschienen am 13. Apr 2003 http://www.wams.de/data/2003/04/13/72368.html


Nun habe ich mir diesen Artikel obwohl er schon älter ist mindestens 3 mal durchgelesen, und erinnere mich an die sogenannte Gesundheitsreform was uns hier noch so erwartet, warum wurde dieses Thema noch nicht einmal angesprochen denn bisher scheint es ja noch immer so zu sein. Oder hat jemand andere Infos ?



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