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Verbraucherinformationsgesetz VIG
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
30.04.2008 ~ 17:14 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Verbraucherinformationsgesetz VIG |
Beitrag Kennung: 130987
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Das Gesetz zum Schutz der Verbraucher so jedenfalls schwärmt die Bundesregierung und wirbt dafür das alle Verbraucher Anspruch auf Information über Produkte (Lebens- und Futtermittel sowie Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände) erhalten sollen, die den Behörden vorliegen.
Die Behörden ihrerseits sollen das Recht haben, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren. Es soll künftig möglich sein, von den Behörden zu erfragen, welche Informationen über bestimmte Produkte vorliegen, beispielsweise zu deren Beschaffenheit oder Herstellungsbedingungen, ob sie Allergene enthalten, oder welche sonstigen Untersuchungsergebnisse darüber vorliegen. Behörden wiederum sollen in die Lage versetzt werden, Hinweise über Produkte weitergeben zu können, bei denen beispielsweise eine erhebliche Überschreitung von Grenzwerten festgestellt wurde oder bei denen es wissenschaftlich umstritten ist, ab welcher Konzentration ein bestimmtes Risiko besteht. Auch bei einem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften soll den Behörden gestattet sein, die Namen der Firmen bekanntzugeben, was in Deutschland bisher nicht möglich ist. so weit so gut.
Aber wie ihr schon wisst sind wir hier ja in Deutschland und da kann es schon einmal passieren das ein neues Gesetz nichts weiter wie eine gewaltige Verlade darstellt, denn das Gesetz tritt nicht nur nicht einheitlich für die gesamte Bundesrepublik in Kraft nein in verschiedenen Bundesländern fallen Utopische Bearbeitungsgebühren an wenn man sich als Verbraucher informieren will so zum Beispiel können im Saarland mal so locker 10.225 Euro anfallen.
40 Mio. Bürger können VIG nicht in Anspruch nehmen
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