|
RE: Riestern Sie noch oder ... oder Leben Sie schon? |
Beitrag Kennung: 498753
|
|
|
|
Zitat: |
Eberhard Stopp, Fachwirt für Finanzberatung, hat eine aktualisierte Aufstellung des Riesterwahnsinns zur Verfügung gestellt:
Aktualisiert im Juli 2011
E-Mail: info@fair-makler.com
Information und meine Meinung zur Altersvorsorge: Die Riester – R Ente
Informationen, Meinungen und Links finden Sie hier:
http://www.fair-makler.com/News/riester-...-meinungen.html
Zur Entstehung.
Die Rente ist sicher – sagte einst Norbert Blüm.
Im Jahr 2001 begann man jedoch das Problem der Altersarmut zu erkennen und es wurden zahlreiche Reformen bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung in Angriff genommen. Als Ausgleich zur Kürzung bei der gesetzlichen Durchschnittsrente von 70 % auf 67 % des letzten Nettolohnes schuf man die Riester-Rente.
Schon der Name ist falsch, denn diese Rente wurde von Herrn Rürup „ erfunden“. Es wurden das Altersvermögensgesetz (AVmG) und das Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG ) verabschiedet. Das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2004 war ursprünglich nicht geplant und entstand aus der Not– einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 06.03.2002, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, bis zum 01.01.2005 eine Gleichstellung der Besteuerung von Pensionen und Renten herbeizuführen. Das fatale Ergebnis: Alterseinkünftegesetz.
Die Riester – R Ente sollte also eine neue Rentenlücke von 4 % schließen, nicht aber das Rentenproblem in seiner Gesamtheit.
Das Riester - Prinzip:
Von Ihrem zu versteuernden Bruttoeinkommen müssen Sie 4 % zahlen, um folgende
Förderungen erhalten zu können:
> 154 € je pro Jahr je förderfähige Person;
> 185 € je förderfähiges Kind;
> 300 € je Kind ab 2008 geboren;
> 200 € je Erwachsenen Berufseinsteiger vor Vollendung des 25. Lebensjahres
Die erhaltenen Förderbeträge werden von dem 4% Betrag abgezogen und die Differenz ist Ihr Eigenbeitrag, welchen Sie selbst aus Ihrem Netto-Lohn zahlen müssen.
Liegt Ihr Gesamtbeitrag unter 4 % des Bruttoeinkommens erhalten Sie die Förderung nur anteilmäßig.
Die Förderung müssen Sie jedes Jahr mit zahlreichen Nachweisen und Angaben neu beantragen.
Die Kapitalbildende Lebensversicherung wurde ab dem Jahr 2005 der Besteuerung unterworfen, bei Einhaltung der 12 Jahresfrist ( Mindestlaufzeit ) und Verfügung erst nach dem 60. Lebensjahr nach dem „ Halbeinkünfteverfahren".
Das 3 – Schichten Model entstand:
Schicht 1 ; Basisversorgung mit der Basisrente, auch Rürup – Rente genannt
Schicht 2 ; Zusatzversorgung mit Riester – Rente und betrieblichen Altersvorsorge-BAV
Schicht 3 ; Kapitalanlageprodukte, Kapitallebensversicherungen,
Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne,
Fakten zum Riester – Produkt:
1. Die Berufsfalle:
Wechsel vom Gesetzgeber nicht vorgesehen! Im Falle des Wechsels vom Angestellten zum Selbständigen oder umgekehrt können Sie Ihre „Förderung „ (also Ihre abgeschlossenen Verträge) nicht mehr fortführen, bzw. verlieren die Förderung.
2. Die Rendite- Falle:
Allgemeiner Inhalt der Bedingungen bei privaten Rentenversicherungen, siehe Sterbetafel. Diese können sie nur dann berechnen, wenn sie den Todeszeitpunkt kennen. Erst wenn Sie die Anzahl der Jahre, in denen Sie die Rente erhalten haben bekannt ist, könnten Sie die Rendite
berechnen. Wenn Sie nicht älter als 85- 95 Jahre werden, ist Ihre Rendite höchstwahrscheinlich negativ, da die Anbieter eine Lebenserwartung von 100 – 105 Jahre der Berechnung zu Grunde legen.
3. Die Kosten- Falle (VVG-InfoV, § 2 Abs. 1):
Die Kosten des Produktes sollen Ihnen zwar nach der Informationspflichtverordnung mitgeteilt werden, aber es geht nur um die „ kalkulatorischen Kosten“, sie sind also nicht feststehend, können sich ändern. Die Kosten sind in der Regel wesentlich höher, als bei nicht "geförderten" Produkten, siehe Schicht 3.
4. Die Grundversorgungs -Falle (SGB XII):
Im Alter wird die Riester –Rente deshalb zur Falle, weil Sie bei Bezug dieser staatlichen Sozialleistungen die Riesterrente angerechnet bekommen. (Siehe Petition Herr Rummelt 09.06.2008).
Sie haben als Riester – Sparer in der Grundversorgung im Alter die gleiche Gesamtrente, wie ein Bürger der nicht „geriestert“ hat. Sie haben für die Entlastung der Sozialkassen gespart, aber nicht für IHRE zusätzliche Rente.
5. Die Garantie-Falle:
Die angebliche Garantie der eingezahlten Beiträge ist zwar Vertragstext, aber wird durch den Gesetzgeber bei Insolvenz des Anbieters nicht gewährleistet. Siehe auch VAG § 89, VVG §§ 153 ( Überschussbeteiligung) 163 ( Prämien u-Leistunmgsanpassung) ; 169 (Rückkaufswert) und HGB § 341. Der „ Garantiezins“ wird von 2,25 % auf 1,75 % ab 01.01.2012 abgesenkt. Siehe dazu auch die Informationen zu Protektor AG – Sicherheitsfond der Lebensversicherungen.
6. Die Steuer-Falle, (AVmG Artikel 6):
Alle Renten werden bei Bezug zum zu versteuerten Einkommen gerechnet und somit versteuert, Steuersatz unbekannt.
Da Sie die Riester-Beiträge aber schon aus versteuertem Einkommen bezahlt haben, kommt dies einer ( grundgesetzwidrigen ) Doppelbesteuerung nach, auch wenn man den Steuerentlastungsbetrag von 2100 € im Jahr berücksichtigt.
7. Die Verfügbarkeits-Falle:
Vor dem 60. Lebensjahr können sie nicht auf das Kapital oder Teile des Kapitals zugreifen ( bei Kündigung gibt es nur den Eigenbeitrag, Förderung müssen zurück gezahlt werden), nach dem 60. Lebensjahr aber nur 30 % entnehmen. Verfügbares persönliches Vermögen wird zum nicht verfügbaren Vermögen.
8. Die Daten- Falle:
Alle Daten werden an folgende Behörden weiter geleitet: ( AVmG § 81 , 91- 92 ) Anbieter, Finanzamt, Zertifizierungsstellen, Familienkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitgeber, Meldebehörde; Zentralstelle Bundesversicherungsanstalt,…! Mit der elektronischen Steuernummer und Elan -Datenerfassung sind Sie nun der Gläserne–Bürger!
9. Die Zulagen -Inflations– Falle (AvmG § 84 u. 85 ):
Die Zulagen werden nicht dynamisch erhöht, etwa um einen Inflationsausgleich zu erreichen, sie bleiben festgeschrieben auf 154 € Grundzulage und 185 € Kindergeldzulage (so lange Kindergeld gezahlt wird). Die Kinderzulage von Kindern ab 2008 geboren wurden auf 300 € erhöht worden.
10. Die Beitrags- Steigerungs –Falle (AVmG § 86):
Da sie ab 2008 immer 4 % von Ihrem Bruttogehalt zahlen müssen um die volle Förderung zu erhalten, aber sich die Förderung nicht erhöht, zahlen sie bei steigendem Bruttolohn immer mehr Beiträge für immer weiter sinkende (durch Inflation) Förderung. Wenn Sie nach Wegfall der Kinderzulage, oder nach Steigerung des Bruttolohnes vergessen, Ihren Eigenbeitrag anzupassen, verlieren Sie Teile der Zulage.
11. >>>> Die Auslands - Auszahlungsfalle – Falle- besteht nicht mehr.
Wegfall 2010 ! Die Rente kann einem Urteil des EuGH und nach dem BMF vom 31.03.2010 nun auch im Ausland (EU / EWR) bezogen werden !
Alte Fassung: Wenn sie Ihre Rente nicht mit Wohnsitz in der BRD beziehen, gilt dies als schädliche Verwendung. Bei endgültigem Wegzug aus Deutschland besteht kein Anspruch auf Riester-Förderung mehr. Grund: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland ist entfallen.
Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10.09.2009 müssen einige Bestimmungen der deutschen „Riester-Rente“ geändert werden. Sogenannte Grenzarbeitnehmer, die nicht unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen von den staatlichen Zulagen bei der privaten Altersvorsorge besser profitieren. Hintergrund des Urteils ist der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zerpflückten diese Auflage regelrecht: reiben sie in ihrer Urteilsbegründung, dass diese Fälle in Doppelbesteuerungsabkommen mit den betreffenden Staaten geregelt werden können. Zum anderen stelle die deutsche Praxis, im Falle eines Wegzugs die Zulagen zurückzufordern, eine eindeutige Diskriminierung dar.Änderungen durch den deutschen Gesetzgeber waren zum Zeitpunkt der Aktualisierung noch nicht rechtswirksam.
12. Die Todes- Falle (AVmG Artikel 7 § 1 (6):
Denn nur der Ehepartner, mit dem der Sparer bis zu seinem Tod verheiratet war, kann das eingesparte Riester-Kapital ohne Rückzahlungsverpflichtung erben, dazu benötigt er einen eignen Vertrag.
13. Die Insolvenz - Falle des Kunden:
Bei eigener Insolvenz in der Ansparphase ist der Riester – Vertrag zwar geschützt, aber nicht bei Rentenbezug.
14. Die Scheidungsfalle:
Bei nicht eindeutigem Urteil über den Versorgungsausgleich kann der Inhaber der Police diesen Vertrag während der Ansparphase nicht kündigen, er erhält das Guthaben ( abzüglich Förderbetrag ) nicht ausgezahlt, wenn er dem VR dieses Urteil nicht vorlegt. (Aktueller Fall liegt mir vor!)
15. Die staatliche Rente wird jährlich um den so genannten Riesterfaktor gekürzt.
So entsteht auch ein Nachteil für die Personen, die keinen Riester- Vertrag abgeschlossen haben. Die Rentenformel kann durch die Manipulation so gestaltet werden, dass Riester-Sparer nur für die Entlastung der Sozialkassen sparen, aber nicht für Ihre zusätzliche Rente.
Hinweis 1:
Bei Hartz IV Leistungen muss der Riester – Vertrag ( im Gegensatz zu anderen Sparformen) nicht aufgelöst werden.
Hinweis 2:
Berufseinsteiger erhalten einen einmaliger Bonus von 200 Euro zur Riester-Grundzulage gewährt. Voraussetzung: Der Berufseinsteiger ist noch keine 25 Jahre alt. Auch Personen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Hinweis 3:
Selbst die oft vertretene Meinung, dass sich die Riester – R Ente doch bei Familien mit vielen Kindern, Familien ab 3 Kindern rechnet sich?, kann ich nur bedingt zustimmen. Denn gerade die Mütter aus diesen Familien laufen im Rentenbezugsalter Gefahr auf Grund Ihrer geringen Beiträge in die Staatliche Rentenversicherung eine so geringe Rente zu erhalten, dass Sie die Grundversorgung im Alter als zusätzliche soziale Leistung des Staates beantragen müssen. Und dabei wird nun die Riester – Rente abgezogen (siehe Punkt 4 ) - der Kunde hat für die Entlastung der Sozialkassen gespart, aber nicht für seine zusätzliche Rente.
Hinweis 4:
Die Riester – R Ente ist ein Bestandteil der neoliberalen Politik, die den schrittweisen Ausstieg der Arbeitgeber aus der paritätischen Alters- und
Gesundheitsvorsorge zu Lasten der Versicherten plant und begonnen hat. Arbeitgeber zahlen immer weniger Sozialabgaben (Maximalprofit) und die Arbeitnehmer zahlen aus Ihrem verbleibenden Nettolohn immer mehr (Eigenverantwortung) für Alters-, Kranken-, und Pflegevorsorge.
Dazu wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung eingefroren und die Variable in der Rentenformel ist nun die Rentenhöhe ( sie fällt stetig ab) und die Konstante ist der Beitragssatz.
Zu Lasten der Bürger und zukünftiger Rentner.
A k t u e l l e s :
Es ist anzufügen, dass bei zahlreichen Riester – Fonds Geld in die Waffenproduktion geht:
Riestern für die Rüstungsindustrie:
„Wie Geld aus Riester-Verträgen in die Finanzierung geächteter Streumunition fließt“
Siehe ARD-Magazin Monitor
oder:
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2...29/riester.php5
Börse-Online.de am 10.01.2011: Verbraucherschützer fordern Riester-Boykott Zitat: Die Verbraucherzentrale Bremen hat zum Boykott unethischer Riester-Verträge aufgerufen. Im Wesentlichen geht es um Anbieter, in deren Investments Hersteller von Streubomben enthalten sein könnten. Die Verbraucherschützer beziehen sich auf eine Umfrage der Zeitschrift „Finanztest“, wonach nur 12 von angeschriebenen 174 Gesellschaften solche Anlagen ausdrücklich ausschließen und dies auch glaubhaft belegen konnten.
Ergo im Visier der Aufsicht:
http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_544562 8.07.2011
Geklärt werden sollen insbesondere Vorwürfe, nach denen Ergo den Kunden bei der Vermittlung von Riester-Verträgen zu hohe Kosten abgerechnet und deshalb jahrelang falsch bilanziert habe. Die Gesellschaft will deshalb 14.000 Kunden entschädigen und kündigte an, eng mit der BaFin zusammenzuarbeiten.
Was geschieht bei Riester – Fonds / Bank-Sparplänen?
Hier werden zum Renteneintritt ca.20 – 25 % des Kapitals entnommen, um dieses für den Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung für die Versicherung des Langlebigkeitsrisikos dann später an eine Versicherungsgesellschaft zu zahlen.
Vom Renteneintritt bis zum 85. Lebensjahr wird ein Auszahlplan vorgenommen.
Jeder Zeit kann der Staat weitere Steuern, Abgaben und Beiträge zu Krankenversicherungen zusätzlich und rückwirkend von Ihren Altersvorsorgeverträgen verlangen. Wie er es bezüglich der sozialabgabenfreien Betrieblichen Altersvorsorge schon getan hat. Siehe dazu ZDF Frontal21 vom 14.06.2011, RA Fiala: "Benötigt der Staat also Geld, dann hat er die Möglichkeit, auch rückwirkend neue Abgaben-.Belastung zu schaffen. Meines Erachtens ein Unding " Zitat Ende
Dies sind sorgfältig zusammengetragene Fakten (ohne Garantie) und die private Meinung von Eberhard Stopp.
Als Versicherungsmakler – der ja auch wie andere Vermittler – nur an dem Verkauf von Produkten verdient, nicht an dessen Ablehnung, gerate ich wohl nicht in den Verdacht, mit meiner Meinung eigene Interessen zu verfolgen.
Auch als Versicherungsmakler erlaube ich mir eine politische Meinung:
Die schrittweise Privatisierung der Altersvorsorge, wie mit Produkten der Rürup –und Riester – R Ente begonnen, lösen das Problem der Altersvorsorge nicht.
Sie schaffen noch mehr Altersarmut.
Denn die Personen mit den geringsten Rentenansprüchen (Langzeitarbeitslose, Minijobber, Alleinerziehende, EU –und BU Rentner, …) haben kaum Geld für eine Private Vorsorge übrig.
Der Staat lässt nach Abschluss der „geförderten Verträge“ wie Rürup – und Riester- R Ente den Kunden im Regen stehen. Bei Auseinandersetzungen, Streitigkeiten über Kosten oder Rentenhöhe, bzw. Renditen steht der Kunde auf verlorenem Posten.
Denn nur die Bafin könnte Aussagen über die Rendite, Entwicklung und die Höhe der Rente machen, aber diese Behörde ist dafür weder geschaffen, noch personell für diese Leistung ausgestattet.
Es bleibt also im Streitfall ein zivilrechtliches Problem zwischen Kunden und Versicherungsgesellschaften.
Der Kunde müsste nachweisen, dass die Vertragsabrechnung des Versicherers falsch ist! Kann er das? Nein! Nicht ohne fachliche, kostenpflichtige Hilfe von Anwälten oder/ Sachverständigen oder Bafin.
Eine Altersvorsorge auf dem Prinzip Hoffnung aufzubauen halte ich für unseriös.
Die Altersvorsorge, also eine auskömmliche Rente, die ein menschenwürdiges Leben ohne „ Betteln bei Sozialkassen „ ermöglicht muss das Ziel der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Hier sehe ich das paritätisch finanzierte Umlageverfahren als das sicherste und effizientere System an. Dieses System müsste gestärkt werden, zum Bsp. durch Pflichtversicherung (Einzahlung) für alle Bürger dieses Landes, ohne Ausnahme. Die Beitragszahlung muss auf alle Einkommensarten verbreitert, die Beitragsbemessungsgrenze wegfallen und die Entnahme durch den Staat verhindert werden. Staatliche Förderungen darf es nur in dieses System geben, aber nicht in die Kassen privater Profithaie.
Auf einen in der Diskussion zur Rentenreform von 2001 fast vollständig nicht berücksichtigten Umstand möchte ich noch hinweisen:
Tausende, vor allem junge Bürger, haben keine Chance eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit zu erlangen, weil Sie seit 2001 aus der gesetzlichen Bu- Versicherung ausgeschlossen wurden und auf Grund von vorhandenen Krankheiten keine private BU- Versicherung erhalten.
Jeder Leser, der diese Zusammenfassung der Fakten und Meinungen zur Riester – Förderung liest, ist aufgerufen, seine Darstellung, seine Meinung zu äußern.
Auch kritische Meinungen, oder gar Hinweise zu sachlich falschen Darstellungen werden gern entgegen genommen.
Es geht hierbei ausschließlich um den Nutzen oder Schaden dieser Produkte für den Kunden !
Wichtige Artikel, Berichte, Fernsehbeiträge und Kommentare finden Sie aber auch auf meiner Homepage: www.Fair-Makler.com Startseite
unter dem Bild Wechseltext Riester Info …Argumente und Meinungen
http://www.fair-makler.com/News/riester-...-meinungen.html
und unter Aktuelles
Eberhard Stopp
Tags f |
|
|
|
|
|
|
|