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Forum-Thueringen» Politik» Europapolitik » Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht
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Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
nameless   nameless ist weiblich FT-Nutzerin
857 geschriebene Beiträge
Wohnort: nameless



27.12.2007 ~ 13:59 Uhr ~ nameless schreibt:
im Forum Thüringen seit: 06.08.2007
125 erhaltene Danksagungen
Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 94974
gelesener Beitrag - ID 94974


Prof.Dr.Schachtschneider zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht

Zeitgleich erinnern die Medien ständig an die NS-Zeit, so am 23.12.07 phoenix mit dem letzten Propagandafilm des III. Reiches. Für die meisten ZuschauerInnen ist das unvorstellbare Vergangenheit. Die es noch erlebt haben, sterben aus. Darauf beruht der derzeit ablaufende politische Plan, es zu wiederholen. Die Propagandarolle des Göbbels hat Merkel übernommen. Beide arbeiteten bzw. arbeiten mit der Lüge, Merkel mit einer womöglich noch besseren Technik : ihre Lügen widersprechen sich. Auf Bali fordert sie eine Senkung des CO2-Austoßes, in Deutschland neue Kohlenkraftwerke. Sie hat in Hinterzimmerintrigen einen EU-Vertrag gefertigt, den sie selbst als Maximum der Unverständlichkeit bezeichnet. Aber sie hat ihn unterschrieben. Er beinhaltet das apokalyptischste Abschlachtungsprogramm der Geschichte, nämlich die Vernichtung von 90 % der Menschheit (David Rockefeller), weil die Ressourcen für mehr nicht reichen. Das gilt vielleicht für sein Öl. Zeitgleich werden die reichlichen Alternativen wie die vor allem in Deutschland fertig entwickelte Wasserstoff-Technik brutal unterdrückt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Vertrags zwar verboten. Aber für Merkel und ihre 26 Spießgesellen, die EU-Regierungschefs, dürfte das nur bedeuten, es mit anderen Mitteln weiter zu versuchen.

Diese Bande muß vor Gericht und hinter Gitter u.a. wegen Hochverrat und Völkermordkomplott. Sie hat das Vertrauen der Demokratischen Souveräne Europas schwerer mißbraucht als Hitler, dessen Leichenproduktion im zweistelligen Millionenbereich lag. Rockefeller, Merkel und die EU-Bande denken in Milliarden.

Videovorträge auf YouTube

Dr.H.G.Vogelsang, Leydelstr. 35, D – 47802 Krefeld.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 17:54 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95081
gelesener Beitrag - ID 95081


Zitat:
nameless hat am 27. Dezember 2007 um 13:59 Uhr folgendes geschrieben:

Er beinhaltet das apokalyptischste Abschlachtungsprogramm der Geschichte, nämlich die Vernichtung von 90 % der Menschheit (David Rockefeller), weil die Ressourcen für mehr nicht reichen. Das gilt vielleicht für sein Öl. Zeitgleich werden die reichlichen Alternativen wie die vor allem in Deutschland fertig entwickelte Wasserstoff-Technik brutal unterdrückt.

gibt es irgendwo einen Link, wo man diesen EU-Vertrag im Original und nicht als subjektive Rezension nachlesen kann? Bevor ich mir ein Urteil über diesen Vertrag erlaube, würd ich gerne selber sehen, ob und ich welcher Formulierung die von dir genannten Dinge da drin stehen.


Pfiffikus,
der sich nicht vorstellen kann, dass in einem solchen allgemeinen Dokument Festlegungen zu bestimmten Technologien wie Wasserstoff-Technologie getroffen werden



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 18:31 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95096
gelesener Beitrag - ID 95096


Den kompletten Vertragstext kann man hier herunter laden.

Sehr informativ sind auch dieses und dieses Portal.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 18:55 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
images/avatars/avatar-432.gif im Forum Thüringen seit: 21.09.2007
1 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95101
gelesener Beitrag - ID 95101


Im Original Vertrag von Lissabon


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Manfred O.: 27.12.2007 18:57.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 19:39 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95111
gelesener Beitrag - ID 95111


Zitat:
Manfred O. hat am 27. Dezember 2007 um 18:55 Uhr folgendes geschrieben:

Im Original Vertrag von Lissabon

Danke Manfred, das hatte ich gesucht.

Die Links von Gastli unter der Überschrift "Missgeburt" stellen ebenfalls wieder nur eine subjektive Rezension dar.


Die ersten zehn Seiten hab ich überflogen - da steht ja nur drin, welche Hoheiten und Majestäten diesen Vertrag unterschrieben haben.

Die ganzen 295 Seiten hab ich mir natürlich nicht durchgelesen. Vielmehr habe ich meinen Freund Acrobat gebeten, das Dokument mal nach dem Begriff "Wasserstoff" zu durchsuchen-Fehlanzeige. Nameless-in welchem Artikel steht denn das mit dem Unterdrücken der Wasserstoff-Technologie? Du musst es doch irgendwo gefunden haben...

Bei einer flüchtigen Durchsicht sind mir aber Dinge aufgefallen, die Gutes verheißen:
Zitat:
ARTIKEL 8a
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union
teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.



Pfiffikus,
der sich da auf den einen oder anderen Volksentscheid freut



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 19:46 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
images/avatars/avatar-432.gif im Forum Thüringen seit: 21.09.2007
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RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95112
gelesener Beitrag - ID 95112


Bitte Pfiffikus

und ich konnte nirgends finden, dass das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung des EU-Vertrag (Lissabon-Vertrag) verboten hat.

Zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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27.12.2007 ~ 23:52 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1307 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 95215
gelesener Beitrag - ID 95215


Die jüngste Entscheidung auf der Seite des BVG ist vom 20. Dezember. Zwischendurch waren noch einige Werktage. Und Feiertage, viele haben Urlaub - auch der Webmaster?
Habe keine Ahnung, wie zeitnah das BVG die Entscheidungen dort veröffentlicht?

Kann ja sein, nameless erklärt uns noch einiges.



Pfiffikus,
der in Erwägung zieht, dass der dortige Webmaster noch eine in der Zwischenzeit ergangene Entscheidung einstellen wird



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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03.01.2008 ~ 20:01 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 97649
gelesener Beitrag - ID 97649


Der eingangs von @namless zitierte Dr. Vogelsang legt nach:

Strafanzeige gg. Merkel

Zitat:
Generalbundesanwaltschaft
beim Bundesgerichtshof
Postfach 27 20
76014 Karlsruhe

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13. Dezember 2007 hat Dr. Angela Merkel den EU-Vertrag unterzeichnet, der die Verpflichtung zur Aufrüstung enthält, um Angriffskriege zu führen.

Ich erstatte Strafanzeige gegen die Genannte nach § 80 StGB.

------------------
§ 80 StGB - Vorbereitung eines Angriffskrieges.

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
-------------------

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med.Heinz Gerhard Vogelsang, Internist u. Arzt f. Naturheilverfahren. Homöopathie. Leydelstr. 35, D-47802 Krefeld.

(aussenpolitikforum)

Eine Stafanzeige gegen Merkel wegen §80 GG ist übrigens nicht neu. Das letzte Mal war das am 15.11.2006 vom Aachener Friedenspreis e.V.

Wenn mal wieder so ein Tribunal wie der "Nürnberger Prozess" abgehalten wird sollte man auch für die Dame einen Platz auf der Anklagebank reservieren.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 03.01.2008 20:08.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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07.01.2008 ~ 16:02 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 98994
gelesener Beitrag - ID 98994


Die neuen EU-Verträge beinhalten ein Aufrüstungsgebot für die Mitgliedsländer. Ja nix mit Friedensunion. Und logisch Deutschland läßt sich doch da nicht lange bitten und kauft einzweifix eine Familienpackung Korvetten für die Marine. Die brauchen wir, um uns gegen die Russ... äh, wartet, die Terrorist... mhh, nee... den Iran zu schützen. Die Schiffe haben "vorzügliche Tarnkappen-Eigenschaften" und können erstmals seit 1945 wieder Landziele von See aus beschießen. Cool oder?

Zitat:
Das gelte auch für die geplanten Marathon-Fregatten der Klasse 125, die eine übergroße Koalition aus CDU/CSU, SPD und FDP im Haushaltsausschuss pünktlich zur Sommerpause und öffentlich nahezu unbemerkt in Auftrag gab.
Das teuerste Kriegsgerät in der deutschen Militärgeschichte kostet 650 Millionen Euro - pro Stück. Vier davon hat die Regierung Merkel bei Thyssen-Krupp bestellt, macht zusammen 2,6 Milliarden plus x, denn der Preis darf jährlich um bis zu drei Prozent nach oben klettern. Das Kürzel der neuen Wunderwaffe: "F 125". Auch diese 150 Meter langen Fregatten können Landziele bekämpfen, vor allem aber zwei Jahre lang nonstop auf See operieren.
(Freitag)


Na endlich kann unsere Marine auch fremde Länder belagern!!! Glücklicherweise läuft die Beschaffung total einwandfrei:

Zitat:
Den Verdacht, dass die Marine der Politik Wind in die Segel bläst und nicht umgekehrt, wie es seit dem Militärphilosophen Carl von Clausewitz als üblich gilt, nährt ein Blick in die Beschaffungsgeschichte. Der Kaufvertrag für die Tarnkappen-Korvetten wurde im Dezember 2001 unterschrieben, bereits 2004 stand die Strategie für die Marathon-Fregatten weitgehend fest - aber erst im Herbst 2006 gab die Bundesregierung mit dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik zu verstehen, wie die Marine als Teil einer "Transformation" der gesamten Bundeswehr zu einer "Expeditionary Navy" umgebaut werden soll.
(Freitag)


Das werden die größten Fregatten der Welt, weil man Schiffe dieser Größen normalerweise Zerstörer nennt, nicht Fregatten. Aber das war wohl politisch unbeliebt, Zerstörer zu kaufen. Klingt so brutal und so. Fregatten klingt da viel humaner und irgendwie mehr nach einem alten huzeligen Weib als einer todesbringenden Kampfmaschine.
Und nun noch fix zum eigentlichen Höhepunkt. Wat kostet dat denn ?
2,6 Milliarden Euro, plus X - natürlich ausschließlich durch den deutschen Steuerzahler zu erbringen.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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18.03.2008 ~ 12:33 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
159 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 119849
gelesener Beitrag - ID 119849


Ein Brief von Gert Flegelskamp an die Bundestagsabgeordneten.

Zitat:
An alle
Abgeordneten des Deutschen Bundestages


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich glaube, viele von Ihnen sind süchtig. Bevor Sie nun aus der Haut fahren, ich meine nicht süchtig nach irgendwelchen Drogen, sondern süchtig in Bezug auf die EU. Warum sich bei mir und vielen Menschen in diesem Land dieser Verdacht eingestellt hat, werden die nachfolgenden Zeilen, so hoffe ich, erhellen.
Bis spätestens Mai soll der EU-Vertrag von Ihnen ratifiziert werden. Zwar stehen da noch einige kleinere Bedenken an, aber Frau Merkel wird alles mobilisieren, diesen unglaublichen Akt zeitgerecht durchzuziehen. Bedenken aus der Bevölkerung, und die gibt es zuhauf, werden einfach weggewischt und mit süßen Worten über Demokratie, Größe und Freiheit als Unsinn abgetan. Auf der Seite der Kanzlerin fand ich einen erhellenden Satz, grau unterlegt:

Rechtlich ist der Vertrag von Lissabon eine Änderung des EU-Vertrags und des EG-Vertrags. Der EG-Vertrag erhält die Bezeichnung "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union". Da es sich um internationale Verträge handelt, müssen sie vom Parlament ratifiziert werden. In diesem Fall ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich, da mit dem Vertrag Hoheitsrechte an die Europäische Union abgegeben werden. Dies regeln die Artikel 23 und 79 des Grundgesetzes.

Im Gegensatz zur Kanzlerin habe ich die Aussage ein wenig eingerückt und den aus meiner Sicht wichtigsten Satz markiert. Eigentlich sollte man erwarten, dass sich bei jedem Abgeordneten die Haare, falls vorhanden, senkrecht stellen bei dieser Aussage. Es werden von einem Staatswesen, angeblich ein demokratischer Rechtsstaat, Hoheitsrechte an einen Wirtschaftsverband ohne demokratische Legitimation abgegeben. Im ersten Satz betont die Kanzlerin, dass die EU nur ein Wirtschaftsverband ist. Nein, nicht so offen wie ich, sondern durch die Blume. Was ist die EU denn nun eigentlich? Die Basis der EU waren die Montanunion, nach dem Schumann-Plan 1950 gegründet, 1952 die Gründung des EuGH und 1957 mit den römischen Verträgen die Gründung der EWG. Der Name sagt es schon: EWG "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft."

Quelle hier weiter lesen





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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2008 ~ 17:01 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
159 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 124550
gelesener Beitrag - ID 124550


Sehr schön die nächste Verfassungsklage gegen den EU-Reformvertrag ist auf den Weg gebracht.

Zitat:
Der in den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnte EU-Verfassungsvertrag ist zwar Geschichte. Weil jedoch die inhaltliche Substanz dieses Verfassungsvertrags im Vertrag von Lissabon erhalten bleibt und somit die kritischen Teile der Sicherheits- und Militärpolitik in den überarbeiteten EU-Reformvertrag eingeflossen sind, hat die Ökologisch demokratische Partei (ödp) Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner sei der EU-Reformvertrag weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbar. Buchner betont, dass die ödp keineswegs europafeindlich sei, seine Partei sehe aber keinen anderen Ausweg als den Gang nach Karlsruhe, um ein undemokratisches und militarisiertes Europa zu verhindern.
(Nachdenkseiten)


Und weil das alles noch nicht ausreicht und Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG dringend geboten ist schließe ich mich hier an.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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26.05.2008 ~ 14:16 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 136384
gelesener Beitrag - ID 136384


Verfassungsklage gegen Vertrag von LissabonAuf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Gauweiler will mit einer Verfassungsklage das Inkrafttreten des EU-Reformwerks verhindern - mit der Entscheidung urteilt das Bundesverfassungsgericht auch über seine eigene Entmachtung.
Von Heribert Prantl

Nach dem der Bundesrat dieses Machwerk auch durchgewunken hat wir es ernst. Meine größte Hoffnung es zu verhindern baut immer noch auf Irland.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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26.05.2008 ~ 17:06 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
292 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 136401
gelesener Beitrag - ID 136401


Meine Zustimmung hätte der Gauweiler, allein schon aus Prinzip.
Es geht nicht nur inhaltlich um den EU-Vertrag sondern auch um das zustande kommen des Vertrages.
Wer die eigenen Bürger ohne Volksabstimmung so übergeht, hat mit Sicherheit ein schlechtes Gewissen.
Was das Volk davon hält, scheint der Regierung einen Dreck aus zu machen.

Drehen wir das Ding doch einfach rum.

"Sie" schwatzen dafür werden sie ja bezahlt und wir machen was wir für richtig halten.
Das währe Demokratie von unten.

Meister


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 26.05.2008 17:08.



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kritiker   kritiker ist männlich Zeige kritiker auf Karte Nutzer ist im Jahr 2020 verstorben
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26.05.2008 ~ 22:00 Uhr ~ kritiker schreibt:
im Forum Thüringen seit: 23.03.2006
63 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 136461
gelesener Beitrag - ID 136461


Zitat:
Meister hat am 26. Mai 2008 um 17:06 Uhr folgendes geschrieben:
Es geht nicht nur inhaltlich um den EU-Vertrag sondern auch um das zustande kommen des Vertrages.
Wer die eigenen Bürger ohne Volksabstimmung so übergeht, hat mit Sicherheit ein schlechtes Gewissen.
Was das Volk davon hält, scheint der Regierung einen Dreck aus zu machen.

dem "volk" ist es aber total egal was diese leute in berlin ausbrüten, sonst würde das volk diese marionetten zum teufel jagen!
bis dann



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Siegfried   Siegfried ist männlich Zeige Siegfried auf Karte FT-Nutzer
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27.05.2008 ~ 05:06 Uhr ~ Siegfried schreibt:
im Forum Thüringen seit: 12.10.2006
67 erhaltene Danksagungen
RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 136487
gelesener Beitrag - ID 136487


Mir fehlen noch Antworten auf die von Pfiffikuss gestellte Fragen:

Zitat:
Pfiffikus hat am 27. Dezember 2007 um 19:39 Uhr folgendes geschrieben:



Zitat:
Manfred O. hat am 27. Dezember 2007 um 18:55 Uhr folgendes geschrieben:

Im Original Vertrag von Lissabon

Danke Manfred, das hatte ich gesucht.

Die Links von Gastli unter der Überschrift "Missgeburt" stellen ebenfalls wieder nur eine subjektive Rezension dar.


Die ersten zehn Seiten hab ich überflogen - da steht ja nur drin, welche Hoheiten und Majestäten diesen Vertrag unterschrieben haben.

Die ganzen 295 Seiten hab ich mir natürlich nicht durchgelesen. Vielmehr habe ich meinen Freund Acrobat gebeten, das Dokument mal nach dem Begriff "Wasserstoff" zu durchsuchen-Fehlanzeige. Nameless-in welchem Artikel steht denn das mit dem Unterdrücken der Wasserstoff-Technologie? Du musst es doch irgendwo gefunden haben...

Bei einer flüchtigen Durchsicht sind mir aber Dinge aufgefallen, die Gutes verheißen:
Zitat:
ARTIKEL 8a
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, am demokratischen Leben der Union
teilzunehmen. Die Entscheidungen werden so offen und bürgernah wie möglich getroffen.



Pfiffikus,
der sich da auf den einen oder anderen Volksentscheid freut




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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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08.07.2011 ~ 08:30 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Zum Verbot des EU-Vertrags durch das Bundesverfassungsgericht Beitrag Kennung: 494983
gelesener Beitrag - ID 494983


Am 05.07.2011 wurden die Verfassungsbeschwerden von Dr. Gauweiler gegen das EUStabG sowie die Verfassungsbeschwerden der Professoren Schachtschneider, Hankel, Noelling, Starbatty und Spethmann gegen die Griechenlandhilfe, das EUStabG sowie mehrere Rechtsakte auf EU-Ebene rund um den Euro-Rettungsschirm verhandelt.

In erster Nachlese habe ich gefunden zu welch erschreckender Erlärung sich der Deutsche Bundestag entschließt:

[Deutscher Bundestag]
Erklärung des Deutschen Bundestages zur mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen “Griechenland-Hilfe” und “Euro-Rettungsschirm”
Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.



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